ADR-Schein für Klasse 1 ohne Ausbildung
#11790
04.11.2010 14:10
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Vera Hiltmann
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Hallo zusammen,
einer unserer Fahrer hat seine ADR-Fortbildung mit Prüfung absolviert. Er hatte nur Basis und AK Tank. In seinem Schein stehen aber nun Kl. 1, einschließlich TKW Kl. 1 eingetragen, ohne jemals einen Kurs besucht zu haben.
Darf er trotzdem Klasse 1 (auch im TKW ) fahren?? und wie kommt es zu derartigen Eintragungen. Der Erst-Schein wurde um 1980 ausgestellt. Damals gab es nur Tkw-ADR-Scheine, da Stückgut später dazu kam.
Wäre nett, wenn mir jemand das erklärt.
Danke
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Re: ADR-Schein für Klasse 1 ohne Ausbildung
[Re: Vera Hiltmann]
#11791
04.11.2010 15:16
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Gerald
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Hallo Vera, da euer Fahrer den Basiskurs 1980 gemacht hat, damals hieß er "Grundkurs" und hat die Klasse 1 beinhaltet. Erst seit dem 1.1.1997 wurde der Aufbaukurs Klasse 1 für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit Klasse 1-Gütern eingeführt. Auf Grund der Besitzstandwahrung hat man dann die Klasse 1 behalten. Und da es mittlerweile auch Güter in der Klasse 1 gibt, welche in Tankfahrzeugen befördert werden, z.B. UN 0331 und 0331, bekommt man, wenn man den AK Tank auch besucht hat, jetzt soweit die Klasse 1 in Tank noch nicht freigeschalten ist, nach Besuch des Fortbildungslehrgang die Klasse 1 freigeschaltet.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.11.2010 15:20.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR-Schein für Klasse 1 ohne Ausbildung
[Re: Gerald]
#11792
05.11.2010 18:14
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Vera Hiltmann
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Hallo Gerald
vielen Dank für Deine Infos, die sich mit meinem Kenntnisstand dann doch decken, aber macht so etwas Sinn, wenn beispielsweise ein Zwischenfall entsteht, hat dieser Fahrer doch von Kl. 1 keine Ahnung und macht möglicherweise genau das Falsche. Aber Gesetz ist halt Gesetz ob sinnvoll oder nicht.
Gruß Vera
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Re: ADR-Schein für Klasse 1 ohne Ausbildung
[Re: Vera Hiltmann]
#11793
07.11.2010 18:51
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Gerald
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Hallo, das macht schon Sinn. In Deutschland sind Fortbildungskurse -Mehrzweckveranstaltungen-, das bedeutet das bei dem Fortbildungskurs,auch die Ausbildungsinhalte für den AK Tank, AK Klasse 1 und AK Klasse 7 vermittelt werden. Es kommt immer auf die Teilnehmer an, welche Kurse diese besitzen. Und da funktioniert sehr gut, eins ist nur zu Beachten, bei der Anmeldung des Fortbildungslehrganges bei dem Lehrgangsveranstalter, muss dieser die Information erhalten, welche Klassen bei Stückgut- und Tankbeförderung der Lehrgangsteilnehmer besizt. Denn der Dozent muss die gleichen Kassen besitzen, sonst gibt es bei der Verlängerung bei den Klassen durch die IHK Probleme. Die IHK verlängert nur die Klassen für die Stückgut- und Tankbeförderung, die der Dozent selbts und die Lehrberechtigung hat.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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