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Sprache IMO-Erklärung #11820 09.11.2010 17:07
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

in welchen Sprachen kann die IMO-Erklärung erstellt werden. Im ADR habe ich die Quelle gefunden. Im IMDG-Code nicht.

Gruß

Udo

Re: Sprache IMO-Erklärung [Re: Udo Freitag] #11821 09.11.2010 17:35
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GG1 Offline
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Hallo Udo,

aus meiner Sicht nur in englischer Sprache.

Grüße
GG1

Re: Sprache IMO-Erklärung [Re: GG1] #11822 09.11.2010 21:29
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Dangerman Offline
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Hallo Udo, hallo GG1,

Antwort auf
aus meiner Sicht nur in englischer Sprache.


hier möchte ich gleich ansetzen und ausrufen "Einspruch, Euer Ehren.."

Der IMDG-Code wird von der IMO offiziell auch in französischer und spanischer Sprache veröffentlicht. Ebenso später erscheinende Errata & Corrigenda.
Folgerichtig dürfen Gefahrguterklärungen auch in diesen Sprachen verfasst werden.

Und in Deutschland ist es ja nun so, daß ein hier anzuwendendes Gesetz auch immer in deutscher Sprache vorliegen muss. Soll also das jeweils gültige Amendment zum IMDG-Code in Deutschland Rechtsverbindlichkeit erlangen, muss es also erst aus dem Englischen übersetzt werden, bevor es hier zu geltendem Recht erklärt wird.
Und so finden wir in der Beschreibung der gefährlichen Güter im Paragraphen 5.4.1.4.4 der deutschen Version die Beispiele auch in deutscher Schreibweise verfasst. Da heisst es z.B. MEERESSCHADSTOFF und nicht Marine Pollutant.

Wenn ich also von einem deutschen Seehafen aus ein Gefahrgut verschiffe, dann darf die Gefahrguterklärung in deutscher Sprache verfasst sein. Und dieses Dokument wäre dann eigentlich nach dem Grundsatz des "Rechts des Ladehafens" auch im Ausland anzuerkennen.
Anders verhält es sich allerdings, wenn ich das Gefahrgut von Deutschland aus über die Niederlande oder Belgien verschiffe, weil man hier die englische Version des IMDG-Codes adoptiert und in die Rechtssystem übernimmt.

Ich glaube auch nicht, dass das "Problem" darin besteht, in welcher Sprache der eigentliche Wortlaut der Gefahrguterklärung oder des Container-Packzertifikates verfasst ist. Es geht im Wesentlichen um die Gefahrgutbeschreibung.
Wir nennen den Stoff KALIUM, im Englischen und Französischen heißt er POTASSIUM und auch im Spanischen schreibt er sich POTASIO.

Doch da wir in der Gefahrgutliste des deutschen IMDG-Codes zu jedem Stoffeintrag unter der deutschen Schreibweise auch immer die englische dazu finden, kann es ja nun nicht so schwierig sein, diese auch in der Gefahrgutbeschreibung zu verwenden.
Und hinsichtlich der Verpackungsbeschreibung erlaubt der IMDG-Code im Para. 5.4.1.5.1 die Verwendung des UN-Verpackungscodes als Zusatzangabe. Schreibe ich also "Fass (1A1)", weiß man also auch im Ausland, dass ein "Drum, with non-removable head" gemeint ist.

Mit freundlichem Gruß
Dangerman

Re: Sprache IMO-Erklärung [Re: Dangerman] #11823 11.11.2010 10:44
Registriert: Mar 2008
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exag Offline
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Beiträge: 186
Moin zusammen,

und gleich noch einen "Einspruch Euer Ehren " hinterher.

Den IMDG (nebst Korrigendum) gibt es in noch viel mehr Sprachen, nicht nur in den aufgezählten, und der angehängten ... :-)

Der IMDG Code kennt keine Sprachregelung, d.h. wenn es keine ergänzenden nationalen Vorschriften gibt, kann jede Sprache genommen werden. (Das ist auch mit der Grund warum die Reihenfolge der Angaben vorgeschrieben ist, dann kann man wenigestens ein paar Angeben entziffern bzw. finden). Somit ist es richtig dass bei Verschiffungen ab deutschen Häfen das Ganze in Deutsch gemacht werden darf, da die GGVSee aber dazu keine weiteren Angaben macht, darf es auch in allen anderen Sprachen sein.
Enpfehlen würde ich immer Englisch, damit gibt es die wenigsten Probleme.

Gruß aus dem Norden
Volker Utzenrath

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