3.1.2.8.1 [Technische Benennung]
#11863
18.11.2010 10:22
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 1
Markus2008
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: May 2008
Beiträge: 1 |
Hallo zusammnen,
habe folgendes Problem mit einer Kollegin die mir eine Sendung gespeert hat auf Grund der unten aufgeführten Technischen Benennung. Die Daten sind von meinem Kunden so übermittelt worden. Es handert sich um ein Aromat und da reicht es doch aus wenn der Kunde mir sagt das Ethanol der Stoff ist mit der größten Gefahr, oder?
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ETHANOL), 3, III D/E
Jetzt zu meiner Frage muss das Wort enthält davor stehen? Im ADR unter 3.1.2.8.1 Technische Benennung steht doch nur ´´dürfen´´ verwendet werden!
Sie sagt Ethanol darf so nicht als Gefahrenauslöser genannt sein, denn wenn es so wäre müßte der Kunde Ihn unter UN 1170 versenden.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
|
|
Re: 3.1.2.8.1 [Technische Benennung]
[Re: Markus2008]
#11864
18.11.2010 11:19
|
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 5
S.Hesse
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 5 |
Hallo Markus,
meines Erachtens nach ist UN1993 eine Auffangklassifizierung
Lösungen muss der Hersteller genau angeben. Es gibt ja noch eine Menge mehr an Klassifizierungen.
Schau doch bitte mal in 2.2.3.1.7 und stelle fest, welche bestimmte Ethanol-Lösung kein Gefahrgut mehr ist.
zutreffend wäre wahrscheinlicher UN1170
zu prüfen wäre hier sicherlich auch UN1169, Extrakte, aromatisch, flüssig und UN1197, Extrakte, Geschmackstoffe, flüssig
Sollte das alles nicht zutreffen dann ist die UN1993 anzuwenden.
MfG
Sven
PS: Ich hoffe ich liege hier nicht daneben und konnte weiterhelfen
|
|
Re: 3.1.2.8.1 [Technische Benennung]
[Re: Markus2008]
#11865
18.11.2010 14:44
|
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159 |
Hallo Markus,
für Ethanol ist zunächst UN1170 vorgesehen, die es sowohl in Kombination mit VG II (Flammpunkt unter 23 Grad) und VG III (Flammpunkt von 23 Grad und darüber bis 60 Grad) gibt.
D.h. im vorliegenden Fall würde ich UN1170, VG III wählen, unter der Voraussetzung, dass der tatsächliche Flammpunkt des Gemisches die VG III wirklich zulässt und keine anderen Stoffe vorhanden sind, die einen Einfluss auf den Flammpunkt haben.
Meiner Ansicht nach darf UN1993 nur dann angewendet werden, wenn neben Ethanol ein weiterer Stoff mit Einfluss auf den Flammpunkt vorhanden ist und auch genannt wird, also z.B. "UN1993 ... n.a.g. (Ethanol, Pentan)".
Nachdem Herr Hesse "Extrakte" erwähnt hat, frage ich lieber noch mal nach: Bedeutet "Aromat", dass das Produtkt ein Duftstoff ist - evtl. kommt noch "UN1266 Parfümerieerzeugnisse" in Frage - oder bedeutet es, dass aromatische Kohlenwasserstoffe, also z.B. Benzol oder Toluol enthalten sind?
Ich glaube nicht, dass das Problem hier im fehlenden Wort "enthält" liegt, da in 3.1.2.8.1 ADR 2009 steht "**dürfen** ebenfalls verwendet werden".
(Herr Strecker von ARGUS hat beim diesjährigen Stuttgarter Gefahrguttag einen Vortrag zu diesem Thema gehalten. Vielleicht lassen sich die Folien direkt über Herrn Strecker oder die Stuttgarter IHK beziehen.)
Kurz noch ein anderes Beispiel: Nehmen wir an, dass in diesem Gemisch statt Ethanol Isopropanol enthalten ist. Reines Isopropanol würde in UN1219, VG II fallen. Da die VG III hier nicht vorgesehen ist, wäre UN1987 Alkohole n.a.g. (Isopropanol), VG III passend.
Viele Grüße, Andreas Arnold
|
|
Re: 3.1.2.8.1 [Technische Benennung]
[Re: Andreas_A]
#11866
18.11.2010 16:15
|
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 5
S.Hesse
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 5 |
Hallo Andreas,
Markus erwähnte in seiner Anfrage Aromate
MfG
Sven
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|