Hallo Waldläufer,
das Erstellen eines zweiten threads zum selben Thema verdoppelt nicht automatisch die Anzahl der Antworten. Man kann auch ein Thema durch einen weiteren Beitrag z.B. "On Top" wieder nach oben bringen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
So jetzt zu deiner Frage, obwohl ich damit wenig Erfahrung habe.
Muss man als Empfänger tatsächlich einen Sicherungsplan erstellen?
ADR 1.10.3.2 sagt: " sowie andere Beteiligte gemäß den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 müssen Sicherungspläne, ..., einführen und tatsächlich anwenden". Dazu gehört auch der Empfänger. Hierzu gibt es auch keine Ausnahmen oder Erleichterungen soweit ich weiß, also ja. Wenn Firma Y alle Pflichten wahrnimmt und Firma X wirklich nur der Geländeeigentümer ist, dann würde ich auch sagen, dass nur Firma Y zu schulen/unterweisen ist.
Gruß Gandalf