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Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) #11900 23.11.2010 14:07
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Claudi Offline OP
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Hallo,

immer wieder begegnet mir die Auffassung, dass beispielsweise an Tankfahrzeugen mit Tankanhänger auch immer mind. 1 Feuerlöscher am Hänger angebracht sein müsse.
Gibt es dafür irgendeine Grundlage? War das vielleicht früher mal so (wann/wo)?

Über die Anzahl/ Löschmittelmenge gibt es keine Diskussionen. Schon wenn man bedenkt, dass die Feuerlöscher nicht für Ladungsbrände, sondern für den Löschversuch von Motorbränden, Reifenbränden und Führerhausbränden gedacht sind, würde eine Anbringung eines Feuerlöschers am Hänger keinen Sinn haben.

Das Ganze führt nämlich dazu: Tankfahrzeug müsste mit 12 kg Löschmittel ausgerüstet sein, üblich wären dann 2 x 6 kg. Packt man nun 1x 6 kg auf den Anhänger, braucht man für den Fall, dass der Motorwagen auch mal solo unterwegs ist, am Motorwagen selbst auch noch 2 x 6 kg. Das würde man sich natürlich sparen, wenn man beide erforderlichen Feuerlöscher an den Motorwagen hängt.

Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Claudi] #11901 23.11.2010 16:17
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Rupert Offline
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Hallo Claudi,

in 8.4.1 wird von Feuerlöscheinrichtungen für Beförderungeinheiten gesprochen.
Eine Beförderungseinheit ist laut den Begriffsbestimmungen das Kraftfahrzeug mit oder ohne Anhänger aber niemals der Anhänger alleine.

M.E. hängt es wohl damit zusammen wo die Feuerlöscher am besten verstaut werden können oder so ähnlich. Was sagen die Praktiker dazu?

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Claudi] #11902 23.11.2010 18:35
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Gerald Offline
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Hallo,
ich kann Rupert nur Recht geben.
Das mit den 12 Kg Mindesfassung von Pulver bei tragbaren Feuerlöschern bei einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5 Tonnen , davon mindestens einmal 6 Kg bezieht sich auf die Beförderungseinheit, und nicht nur bei Tankfahrzeugen sondern eben auch bei anderen Fahrzeugen, welche unter diese Definition fallen.
Es würde aber auch ein 6 Kg Feuerlöscher und drei mal 2 Kg Feuerlöscher gehen, aber der Aufwand währe höher und der Sinn auch fraglich.
Auch macht es schon Sinn, dass diese Feuerlöscher bei Gliederzügen, an den Maschinenwagen angebracht sind.
Es kommt aber noch die StVZO dazu, welche eben auch zu beachten ist, und die schreibt mindestens einen 2 Kg Feuerlöscher vor, der für die Löschung des Motorbrandes gedacht ist.
Da gab es ja dann auch Anfang 2008 bei Kontrollen ein paar Probleme, weil eben bei diesen Beförderungseinheiten kein 2 Kg Feuerlöscher mehr dabei waren, dafür aber ein 6 Kg Feuerlöscher mehr, mittlerweile ist dies ja geklärt, da man ja immer Mehr als gefordert mitführen kann.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Gerald] #11903 28.11.2010 19:32
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Claudi Offline OP
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Die Menge ist mir schon klar, nur mir begegnet immer wieder in der Praxis die Ansicht, dass am Anhänger ein Feuerlöscher sein müsse. Ich frage mich, woher diese Annahme kommt, ob sie tatsächlich nicht den Tatsachen entspricht (das ADR sagt ja nun nix dazu) oder wo es letztlich steht.

Ein Anhänger alleine ist keine Beförderungseinheit, klar. Könnte die Forderung nach einem Feuerlöscher am Anhänger aus einem anderen Rechtsbereich (ggf. Wasserrecht?) kommen (für einzeln abgestellte Tankanhänger)?

Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Claudi] #11904 28.11.2010 23:19
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J.Simon Offline
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Wie Ruppert schon anmerkt, es geht um die Beförderungseinheit. Ich kann mir nicht vorsatellen das aus anderen Rechtgebieten dies verlangt würde, aber aus der STVZO schon gleich gar nicht (Ausnahme Kraftomnibus, falls einer widerspricht)
Dass die Feuerlöscher an einem Sattelauflieger angebracht werden, haben praktische Gründe. Es ist nun mal einfach mehr Platz für die Anbringung. Bei LKW sieht die Sache anders aus, da ja auch ein Solo-LKW eine Beförderungseinheit ist.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Claudi] #11905 29.11.2010 21:30
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Steffan Offline
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Hallo Claudi,

anbei ein Auszug aus der Anlage B zur GGVS/zum ADR. In der RN 10240 Absatz 4 steht was zu deiner Frage. Dieses wurde mit Beginn der Schaffung der Gefahrgutvorschriften eingeführt. Die letzte Veröffentlichung die ich noch als Buchform habe, stammt von 1990. In der GGVS und im ADR von 1997 ist dieses nicht mehr vorhanden gewesen bzw. hat man dieses herausgenommen. Ich hoffe, damit ist deine Frage beantwortet.

Steffan

Anhänge
12701-RN10240.pdf (0 Bytes, 461 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Steffan; 29.11.2010 21:32.

Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: Feuerlöscher am Anhänger (Tankfahrzeug) [Re: Steffan] #11906 30.11.2010 21:31
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Claudi Offline OP
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Vielen Dank Steffan, das ist genau, was ich gesucht habe!

Da sieht man aber mal, wie lange sich die Vorschriften in den Köpfen Bzw. der Praxis halten, wenn sie da erstmal angekommen sind. Ein neuer Tankanhänger wurde erst kürzlich mit Feuerlöscher (+Befestigung) am Hänger ausgeliefert, weil das so sin müsse...


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