Hallo,
ein IBC ist eine Verpackung bei welcher die Größe von 100x100 mm unter 5.2.2.2.1.1 vorgeschrieben ist, das Einzige was noch beachtet werden muss, ist Ziffer 5.2.2.1.7 "Großpackmittel (IBC) mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern und Großverpackungen sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Gefahrzetteln zu versehen."
Da aber in Ziffer 5.2.2.2.1.1 "...sie müssen eine Seitenlänge von mindestens 100 mm aufweisen", kann der Zettel auch Größer sein,
aber warum <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Die Kennzeichnung mit Placards steht unter Kapitel 5.3.1 und betrifft die Beförderung in Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern,ortsbeweglichen Tanks
und Fahrzeugen, und hier die Tankfahrzeuge und die Klasse 1 und Klasse 7.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.11.2010 14:21.