Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Verständnisfrage 1.1.3.6 #11935 26.11.2010 16:46
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
B
biowiz Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
B
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
Hallo zusammen,
folgende Verständnisfrage mit Bitte um Kommentar bzw. Korrektur:
- UN2630, Klasse 6.1, Verpackungsgruppe 1, LQ0, Beförderungsklasse 1 (gemäß Kapitel 3.2, Tabelle A)
- zu transportierende Menge: 5 kg

Die Frage betrifft Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen (1.1.6.3)
...Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ...nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit
befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:
– Kapitel 1.10 ...

--> gemäß Tabelle in 1.1.3.6.3 ist die max. zulässige Beförderungsmenge pro Einheit 20 kg

Jetzt die Frage: Heisst das, dass bei <20 kg UN2630 pro Beförderungseinheit alle Vorschriften aus 1.10 nicht gelten --> Qualifizierung Fahrer etc?
Wenn ja, warum steht dann in 1.10.5 als 6.1 / VG I die Grenze für "unter gefährliche Güter mit besonderem Gefahrenpotential" 0 als grenzwert? und verweist unter 1.10.4 auf eine Ausnahme in Verbindung mit der Menge in 1.1.3.6.3?

Das ist doch im Kreis... schau ich oben heisst es unten gilt nicht und unten steht ich kann die Ausnahmedefinition oben nutzen...

Kann mich einer erleuchten? Ist der Transport einer korrekt gekennzeichneten Box mit < 20 kg faktisch an keine Vorschiften an Fahrer, Fahrzeug etc gebunden?

Danke für die Unterstützung
wiz

Re: Verständnisfrage 1.1.3.6 [Re: biowiz] #11936 26.11.2010 17:34
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
D
Dieter2 Offline
Profi
Offline
Profi
D
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 104
Hallo biowiz,

bei Beförderungen, die nach 1.1.3.6 ADR freigestellt sind, gilt 1.10 ADR nicht - auch dann, wenn die im Jahr von einem Unternehmen transportieren Mengen deutlich höher liegen.

Die "0" in der Tabelle 1.10.5 ist nicht gleichzusetzen mit der Beförderungskategorie. Die ist für deinen Stoff "1". Und somit greift 1.10 bei Beförderungen unter 20 kg nicht. Die "0" steht für die Mengengrenze von Stoffen der Klasse 6.1 VP I, die als 1.10 unterliegend zu identifizieren sind, wenn die Mengengrenzen nach 1.1.3.6 überschritten sind.

1.10.4 sagt aus, dass außer für bestimmte UN-Nrn. - alle aus dem Bereich der Explosivstoffe - die Vorschriften 1.10.1 bis -3 eben nicht gelten, wenn die Sendung nach 1.1.3.6 freigestellt ist.

Wo siehst du da einen widersprüchlichen Kreis?

Gruß
Dieter

Re: Verständnisfrage 1.1.3.6 [Re: biowiz] #11937 26.11.2010 17:42
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1 Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
Hallo biowiz,

kann mich Dieter2 nur anschließen.

Bei einer Beförderung nach 1.1.3.6. gelten 1.10.1, 1.10.2 und 1.10.3 nicht. Da in 1.10.3.1 auf die Tabelle in 1.10.5 verwiesen wird, ist sie für Deine Beförderung nicht anzuwenden.

Grüße
GG1

Re: Verständnisfrage 1.1.3.6 [Re: GG1] #11938 29.11.2010 12:47
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
B
biowiz Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
B
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
ok, Danke; zusammegefaßt heisst dass
- der Gefahrstoff muss korrekt gekennzeichnet sein (GefstoffV bzw. GHS)
- das Gefahrgut muss korrekt gekennzeichnet sein
- bei < 20 kg kann dieses Paket von einem x-beliebigen Fahrer einer Spedition transportiert werden ohne dass der LKW gekennzeichnet ist (da. 5.3 nicht gilt) oder der Fahrer (da. 1.10 nicht gilt) eine Erlaubnis hat.

So ist das zu interpretieren?

(ich frage so penetrant nach, da der LD50 < 10 mg/kgKG liegt und mir diese Lockerheit basierend auf der Menge unangemessen vorkommt)
bw

Re: Verständnisfrage 1.1.3.6 [Re: biowiz] #11939 29.11.2010 17:00
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1 Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
Antwort auf
- bei < 20 kg kann dieses Paket von einem x-beliebigen Fahrer einer Spedition transportiert werden ohne dass der LKW gekennzeichnet ist (da. 5.3 nicht gilt) oder der Fahrer (da. 1.10 nicht gilt) eine Erlaubnis hat.



Hallo biowiz,

in Summe dürfen die 1000 Punkte im Fahrzeug nicht überschritten werden. Wenn der Fahrer also noch andere Pakete, welche für sich allein unter 1.1.3.6 fallen, dabei hat, können sehr wohl in Summe die 1000 Punkte überschritten sein und dann ist Ende mit der Freistellung. Sonst ist es aber so, unabhängig von der LD50.

Grüße
GG1

Re: Verständnisfrage 1.1.3.6 [Re: GG1] #11940 30.11.2010 11:09
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
B
biowiz Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
B
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 19
Ja hallo,
Danke für die Ergänzung; der Einfachheit halber habe ich hatte ich mal angenommen es ist ein Transport ohne andere Gefahrgüter. Aber wenn welche dabei sind, greift die Berechnung nach 1.1.3.6.4.

Ich bin perplex; das hätte ich tatsächlich nicht erwartet.
Danke an alle, die Rückmeldungen sind immer hilfreich!

Schönen Wintertag,
bw


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von Claudi - 05.05.2025 22:54
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von tsteinhauser - 05.05.2025 17:17
Powerbank explodiert
von Claudi - 05.05.2025 16:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3