Hallo Gerald,
ich stimme grundsätzlich zu; allerdings kann nach 1.6.1.1 bis 30.06.2011 nach altem Recht gefahren werden und der Zusatz ist daher erst ab dem 01.07.2011 zwingend erforderlich. Bei Eisenbahnbeförderungen ist bei Nutzung der Übergangsvorschrift der Zusatz "Beförderung nach dem vor dem 01. Januar 2011 geltenden RID" erforderlich.
Grüße
GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 29.12.2010 15:22.