Tunnelreglung in Deutschland
#12047
03.01.2011 17:56
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Gerald
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Hallo, bei den Tunnelreglung hat sich im alten Jahr noch etwas bewegt, am 30.12.2010 wurden unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...emaess-adr.html einige Ergänzung b.z.w. Änderung vorgenommen. Es betrifft die Bundesländer: Baden-Württemberg mit 5 neuen Eintragungen, Niedersachsen mit 1 Änderung und Sachsen-Anhalt 1 Änderung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Gerald]
#12048
20.01.2011 18:38
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Gerald
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Hallo, die Tunnelreglung wurde wieder mal ergänzt. "Rheinland-Pfalz hat keine Beschränkung" Ist nur immer etwas mühsam, die Ergänzung zu finden. Da die Änderung auf der bekannten Seite nicht extra gezeichnet werden. Für die Praxis besteht leider immer noch das Problem, das die Tunnelkategorie zwar veröffentlich ist, aber nicht an den Tunneln immer angebracht ist. Deswegen auch auf der Seite vom BMVBS der Hinweis "Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen." Ich dachte, die neuen Tunnelreglungen sollten es einfacher machen, aber leider weit gefehlt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Weis jemand, ob am Elbtunnel schon die neuen Schilder angebracht sind?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Gerald]
#12049
21.01.2011 17:00
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Winklhofer
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liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
habt Ihr Euch mal die Tunnelregelungen für Baden-Württemberg genau angesehen? Die Veröffentlichung ist doch etwas widersinnig, da zwei Tunnel einerseits der Kategorie A (keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter und damit auch keine Kennzeichnung mit einem Zusatzzeichen) zugeordnet werden, andererseits deren Zufahrt auf den Bundesstraßen B 295 bzw. B 14 offensichtlich für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten gesperrt ist. Die Sperrung hat ja dann gar nichts mit den beiden Tunneln zu tun.
Da haben doch die Erzeuger dieser Regelungen eine etwas engen Tunnelblick!
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Winklhofer]
#12050
21.01.2011 18:45
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Gerald
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Hallo Herr Winklhofer, da kann ich Ihnen nur bepflichten. Das die Tunnelreglungen kommen, ist ja seit dem ADR 2007 bekannt, aber wenn man an die Kategorisierung in Deutschland denkt, ist das nicht so einfach mit der Einhaltung.. Da werden die Tunnelkategorien zwar veröffentlicht, aber in der Praxis sieht es leider anders aus. Denn es gibt immer noch Tunnels, wo die Tunnelkategorie eben nicht angebracht ist, obwohl sie veröffentlicht ist. Der Dumme ist wieder mal der Fahrzeugführer, da er erst vor Ort erfährt, wie er sich verhalten muss, ich hoffe er ist für beide Varianten ausgebildet: <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Gerald]
#12051
21.01.2011 23:30
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Udo Freitag
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Hallo Gerald,
am Elbtunnel stehen defenitiv außer dem VZ261 keine Tunnelkategorien. Die Neuerungen kamen ja sehr überraschend:-)
Gruß
Udo
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Udo Freitag]
#12052
23.01.2011 13:51
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Gerald
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Hallo Udo, danke für die Antwort. Ich glaube die Verantwortlichen für das Aufstellen der Schilder, wissen gar nicht, was das für die Beförderung von gefährlichen Gütern durch den Elbtunnel für Folgen hat. Das die neuen Tunnelreglungen kommen, stand ja schon im ADR 2007 mit einer Übergangszeit nach 1.6.1.12 bis zum 31.12.2009, so stand es auch im ADR 2009. Hätte also jeder wissen müssen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />. Was hat das nun für Folgen. Der Elbtunnel hat von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr die Tunnelkategorie "C", was zur Folge hat, 1. das bei der Stückgutbeförderung und Beförderung als lose Schüttung gefährliche Güter mit TBC "ohne", das sind immerhin sechs UN Nummern, 5 UN Nummern stehen unter 1.9.5.2.2 und die UN Nummer 1043 hat keinen Eintrag in Kapitel 3 Spalte 15, da im Orginaltext BGBL auch kein Eintrag, "E", "D/E", "D", "C/E","C/D, "C5000D" außer NEM größer 5000 kg, "B/E", "B/D" und 2. bei Beförderung in Tanks mit TBC "ohne", "E", "D/E", "D" und "C5000D" außer NEM größer 5000 kg ein Durchfahren möglich währe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Aber da das Verkehrszeichen 261 steht, geht es eben nicht. Da könnte man ja auf ganz komische Gedanken kommen. Für die Beförderung von gefährlichen Gütern ist dieser Zustand für die Beteiligten schwer nachvollziehbar!!!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.01.2011 13:52.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Gerald]
#12053
23.01.2011 18:58
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Udo Freitag
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Hallo Gerald,
was den Elbtunnel betrifft hat sich für die Fahrzeugführer noch nichts geändert. Es steh halt nur das VZ 261 (mit den Zeiten), ohne Zusatzkennzeichen für den TBC, davor. Tagsüber ist also die Durchfahrt für alle kennzeichnungspflichtige Transporte verboten und in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr freie Fahrt. Auf der Internetseite des BMVBS steht geschrieben "maßgebend ist die vorhandene Kennzeichnung". Also VZ 261. Vorteil bis jetzt, Ahndung nicht nach GGVSEB sondern StVO!!! Oder?
Gruß
Udo
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Claudi]
#12055
09.09.2011 19:04
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Gerald
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Hallo, es hat mal wieder ein Update bei den deutschen Tunneln am 09.09.2011 gegeben, das Betrifft in Baden-Württemberg den Westringtunnel in Ulm. http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...ln-gemaess-adr. Das Einzige, was ich nicht verstehen kann, das Teilweise die Beschilderung an den Tunneln (z.B. der Elbtunnel) dem Absatz 1.9.5.3.1 noch nicht entspricht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelreglung in Deutschland
[Re: Gerald]
#12056
10.09.2011 07:32
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Udo Freitag
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Hallo Gerald,
vielleicht wartet man, bis der nördliche Teil überdacht worden ist. Es könnte sich ja was bei der Tunneleinstufung ändern <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ob die Schilder nun stehen oder nicht, wenn interessierts? Den Aufschrei vermisse ich noch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Gruß
Udo
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