Hallo zusammen,
für ein studentisches Projekt fahren wir mit einem Kleintransporter nach England. Im Transporter haben wir ein durch batteriegetriebenes Fahrzeug geladen. Es beinhaltet 4 fest verbautet Lithium-Ionen-Batterien (48V, 30Ah). Ich habe mich versucht bestmöglich mit der Thematik Gefahrgut auseinander zu setzen, bin mir aber nicht 100% sicher, alles richtig verstanden zu haben und hoffe auf eine fachliche Rückmeldung hier im Forum.
Für den Straßentransport gilt nach ADR die 3566 mit SV388 und SV666, weshalb wir meinem Verständnis nach von der ADR freigestellt sind und keine Kennzeichnung oder Unterweisung oder sonstiges benötigen.
Beim IMDG-Code habe ich das nicht ganz verstanden. Hier gilt meinem Verständnis nach ebenfalls die UN3556 und es ist keine Kennzeichnung auf dem Transporter sowie Unterweisung oder Schulung des Fahrers nötig. Dennoch brauche ich laut Rederei ein DGN. Muss ich zudem das transportierte Fahrzeug mit einem Gefahrgutaufkleber kennzeichnen? Sind weitere Vorgaben zu berücksichtigen, die ich übersehen habe?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Rückmeldungen.
Viele Grüße
Lucas