Nun sind etliche Befüller, auch der in unserem Landkreis, unsicher, ob sie als Verlader gelten, wenn sie die Flaschen in diesem Raum ablegen und damit mit in der Verantwortung sind, wenn ein "schwarzes Schaf" seine Flaschen selbstständig abholt und ungesichert transportiert. Nach Feierabend kann er ja logischerweise die Verladung nicht mehr kontrollieren.
hmmm ... nicht ganz einfach zu lösen.
Es ist zwar richtig, das der Mitarbeiter des Befüllers keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verladung nehmen kann. Aber aus meiner Sicht entbindet ihn das nicht von seinen Pflichten. Er ist trotzdem zu Kontrollen verpflichtet.
Mein Vorschlag (als Vertreter der "weißen Fraktion" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> ):
Erstellung einer klaren Dienstanweisung für den Transport und die zugehörige Ladungssicherung, die von einem entsprechend Beauftragten (Befüller) stichprobenartig schriftlich dokumentiert (Checkliste) kontrolliert wird.
Und natürlich die dokumentierte Schulung / Unterweisung der Abholer nicht vergessen.