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Wer ist Verlader #12187 13.01.2011 21:54
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Weeber Offline OP
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

als Gefahrgutbeauftragter in meiner Firma lese ich hier schon länger mit und habe auch schon manche gute Info nutzen können.
Nun habe ich mich endlich selbst angemeldet und beginne mit einer halb privaten Frage für den Bereich Feuerwehr. Und zwar geht es um das Thema, wer ist Verlader beim Transport von Atemluftflaschen.

Konkret geht es um folgendes Problem:
Üblicherweise werden Atemluftflaschen, die bei Übungen und Einsätzen benutzt wurden an zentralen Stellen wieder befüllt. I.d.R bei der Feuerwehr einer größeren Stadt im Landkreis. Zu diesem Zweck werden die leeren Atemluftflaschen von den meist ehrenamtlichen Atemschutzgerätewarten oder -verantwortlichen der betroffenen Feuerwehr dort hingebracht und nach der Befüllung wieder abgeholt. Da dies in deren Freizeit geschieht, wird es in vielen Landkreisen so geregelt, dass es an der Sammelstelle einen Raum gibt, zu dem die anliefernden/abholenden Personen per Schlüssel Zugang haben, Die Flaschen werden vom Befüller tagsüber aus diesem Raum entnommen und gefüllt wieder zurückgelegt, so dass die Flaschen abends abgeholt werden können.
Nach §2, Abs. 3 GGVSEB ist unter anderem auch derjenige Verlader, der das gefährliche Gut als unmittelbarer Besitzer zur Beförderung übergibt. Der Verlader ist u. a. auch für die Ladungssicherung verantwortlich.

Nun sind etliche Befüller, auch der in unserem Landkreis, unsicher, ob sie als Verlader gelten, wenn sie die Flaschen in diesem Raum ablegen und damit mit in der Verantwortung sind, wenn ein "schwarzes Schaf" seine Flaschen selbstständig abholt und ungesichert transportiert. Nach Feierabend kann er ja logischerweise die Verladung nicht mehr kontrollieren.

Meiner Meinung nach ist das Ablegen in diesem verschlossenen Raum keine Übergabe zur Beförderung und der Abholer ist alleiniger Verlader

Wie seht Ihr dies?
Ich weiß, dass es schon eine ähnliche Diskussion gab zum Thema Gefahrgut aus Baumärkten, ich wollte die Problematik trotzdem mal direkt abfragen.

Für Eure Antworten vielen Dank im voraus

Armin Weeber

Re: Wer ist Verlader [Re: Weeber] #12188 14.01.2011 08:09
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UBurkhard Offline
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Antwort auf
Nun sind etliche Befüller, auch der in unserem Landkreis, unsicher, ob sie als Verlader gelten, wenn sie die Flaschen in diesem Raum ablegen und damit mit in der Verantwortung sind, wenn ein "schwarzes Schaf" seine Flaschen selbstständig abholt und ungesichert transportiert. Nach Feierabend kann er ja logischerweise die Verladung nicht mehr kontrollieren.


hmmm ... nicht ganz einfach zu lösen.
Es ist zwar richtig, das der Mitarbeiter des Befüllers keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verladung nehmen kann. Aber aus meiner Sicht entbindet ihn das nicht von seinen Pflichten. Er ist trotzdem zu Kontrollen verpflichtet.

Mein Vorschlag (als Vertreter der "weißen Fraktion" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> ):
Erstellung einer klaren Dienstanweisung für den Transport und die zugehörige Ladungssicherung, die von einem entsprechend Beauftragten (Befüller) stichprobenartig schriftlich dokumentiert (Checkliste) kontrolliert wird.
Und natürlich die dokumentierte Schulung / Unterweisung der Abholer nicht vergessen.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard

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