Verpackungsvorschrift PI969
#12234
21.01.2011 10:42
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bibi
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Bei einem Versand von Knopfzellen mit Ausrüstungen müssen die Zellen laut PI969 (Teil II für freigestellte Zellen) in starken Aussenverpackungen verpackt sein, die mit 5.0.2.4, 5.0.2.6.1 und 5.0.2.12.1 übereinstimmen. Kann mir jemand sagen, ob diese Anforderungen erfüllt sind, wenn ich vom Hersteller einzeln verpackte Knopfzellen kaufe? Oder gelten die genannten Vorschriften für die starke Aussenverpackung, in die die Ausrüstung und die Batterie gepackt werden?
Danke schonmal für die Hilfe!
Bibi
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: bibi]
#12235
25.01.2011 15:05
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RD2010
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Hallo, diese Vorschriften gelten für die Aussenverpackung. Die Knopfzellen müssen entweder in einer Aussenverpackung an sich oder in der Aussenverpackung zusammen mit der Ausrüstung verpackt sein. In beiden Fällen muss die Aussenverpackung die Bedingungen von 5.0.2.4 usw erfüllen.
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: RD2010]
#12236
03.02.2011 09:57
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bibi
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Hallo,
danke für die Antwort. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, welche Anforderungen sich hinter den Nummern verbergen. Gibt es irgendwo eine Übersicht?
Viele Grüße,
Bibi
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: bibi]
#12237
03.02.2011 10:48
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UHeins
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Ich werde ja nicht müde, es ständig zu wiederholen: [b]Beförderungen im Luftverkehr sowie vorbereitende Handlungen dazu nur mit entsprechender Schulung![/b]
Tabellen, aus denen alle relevanten Informationen gezogen werden können, gibt es natürlich und zwar in den IATA Dangerous Goods Regulations (DGR).
Um gleich vorzubauen: Es gibt diese Bestimmungen nicht irgendwo im Internet - man muss sie käuflich erwerben, für eine Menge Geld, und jedes Jahr neu!
Wo? Zum Beispiel [url=http://www.storck-verlag.de/shop/product_details.php?lang=de&cur=1&product_id=142&category_id=13&all=13&product=iata---gefahrgutvorschriften-2011-deutsch-oder-englisch]hier[/url] oder [url=http://www.ecomed-sicherheit.de/es/detail/order_nr/86897108/]hier[/url].
Oder man wendet sich an spezialisierte Dienstleister (Cargo Services), die es üblicherweise an jedem Flughafen gibt, der mit Luftfracht zu tun hat.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: UHeins]
#12238
03.02.2011 14:53
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bibi
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Hallo, würde eine Schulung für lithiumbatterien ausreichen, wie sie hier angeboten wird? http://www.dortmund-airport.de/?id=1389Da nur Knopfzellen versendet werden sollen, wäre das sehr praktisch. Wie oft muss denn eine solche Schulung wiederholt werden? Wenn ich das richtig verstehe, muss der für den Versand Verantwortliche und auch die Person, die das Gerät mit der eingebauten Lithiumbatterie verpackt, geschult werden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Danke für die Hilfe! Bibi
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: bibi]
#12239
03.02.2011 21:40
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J.Simon
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Die Frage ist doch immer, in welchem Umfang werdet Ihr bei der Luftfracht tätig? Habt Ihr einen externen Dienstleister, dann macht er alles. Wollt Ihr selbst Verpacker sein, dann die entsprechende Schulung nach PK.. Wer unterschreibt die Shippers? Dann Schulung nach PK6. Eine angebotene Schulung für Lithiumbatterien ist mit Sicherheit sehr lehrreich und informativ, aber eine vorgeschriebene PK-Schulung wird doch dadurch nicht ersetzt. Meine Meinung bezieht sich auf: entweder erfahrenen externen Abfertiger oder Schulung nach PK 6, weil dann alles abgedeckt wird. Zur Wiederholung der Schulungen nach personenkategorien: alle 2 Jahre
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: bibi]
#12240
11.02.2011 13:17
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Claudi
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Hallo, würde eine Schulung für lithiumbatterien ausreichen, wie sie hier angeboten wird? http://www.dortmund-airport.de/?id=1389Da nur Knopfzellen versendet werden sollen, wäre das sehr praktisch. Wie oft muss denn eine solche Schulung wiederholt werden? Wenn ich das richtig verstehe, muss der für den Versand Verantwortliche und auch die Person, die das Gerät mit der eingebauten Lithiumbatterie verpackt, geschult werden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Danke für die Hilfe! Bibi Wenn ihr wirklich nur Li-Batterien versendet und diese unter die teilweisen Freistellungen nach Teil 2 der entsprechenden Verpackungsvorschriften fallen, genügt eine solche von dir verlinkte Schulung. Eine Schulung nach IATA-Vorgaben für gewisse Personalkategorien (PK) ist dann nicht erforderlich, ebenfalls ist es nicht notwendig, für die Verpackung und Dokumentation einen speziellen Gefahrgut-Luftfracht-Dienstleister einzukaufen (wenn ihr euch nach der Schulung bzw. Studium der entsprechenden Vorschriften in der Lage fühlt, die Vorgaben selbst zu erfüllen [so schlimm ist das ganz nicht, wenn man erstmal nen Überblick hat]). Eine Shippers Declaration ist für so eine Versandvariante gar nicht erforderlich (und zum Unterschreiben einer solchen würde auch PK1 reichen, muss nicht der PK6-Vollkurs sein).
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Claudi]
#12241
11.02.2011 17:12
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Kay Schmauder
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Hallo Claudi,
ich widerspreche Ihnen ja nur seeeeeehr ungern, aber eine PK Schulung ist wohl auf alle Fälle zu machen, oder eben einen "beauftragten" in die Pflicht zu nehmen, denn in der IATA steht unter Punkt 1.3.1 dass ein Versender diese Vorschriften einhalten "muss" und im weiteren unter 1.3.2 (d) Bevor eine Sendung gefährlicher Güter zu Beförderung... angeboten wird, müssen alle zuständigen Personen... eine Schulung erhalten,... wie angegeben in Unterabschnitt 1.5 wahrzunehmen.. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Das ist ja das schöne und ebenfalls die Lizenz zum Gelddrucken, der Luftverkehr will, dass alle geschult sind, selbst die Personen einer Spedition, die Luftfracht händeln aber bei denen sichergestellt ist dass sie kein Gefahrgut umschlagen brauchen eine PK, um genauer zu sein die PK4. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Also, Lithiumkurs ist toll und durchaus hilfreich aber halt nicht wirklich ausreichend.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12242
11.02.2011 18:24
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Claudi
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Contra - rein bezogen auf teilw. freigestellte Li-Batterien/Akkus/Zellen: In den betreffenden PI steht zu Anfang: Die allgemeinen Anforderungen betreffen [...], die nach dieser Verpackungsanweisung für die Beförderung vorbereitet werden. Teil 1 gilt für Zellen und Batterien, die als Gefahrgut befördert und der Klasse 9 zugeordnet sind; Teil 2 enthält die Anforderungen, die für "kleine" Zellen und Batterien zutreffen, die, wenn sie wie beschrieben verpackt und gekennzeichnet werden, vom Rest dieser Vorschriften freigestellt sind. Jeweils in Teil II (der also die teilweise Freistellung beschreibt) steht nochmals: Lithium-Metall-Zellen und -Batterien und Zellen und Batterien mit Lithiumlegierungen sind keinem anderen Teil dieser Vorschriften unterworfen, falls sie den Anforderungen dieses Teils zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Anforderungen entsprechen, wenn sie zur Beförderung angeboten werden:[...] Heißt für mein Verständnis: auch vom Teil 1 mit seinen speziellen Schulungsanforderungen der PK freigestellt. Qualifikationsforderung für die teilw. freigestellten Li-Batterien findet sich ebenfalls in den jeweiligen PI: Jede Person, die Zellen oder Batterien zur Beförderung vorbereitet oder anbietet muss entsprechend ihres Verantwortungsbereichs ausreichende Anweisungen über diese Anforderungen erhalten.
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Claudi]
#12243
11.02.2011 19:54
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Kay Schmauder
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Re - Lithiom Batterien, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
das mit den Batterien die gem. Teil II versand werden und damit von den anderen Teilen der Vorschriften freigestellt sind nehme ich klaglos und schon vorher nicht in abrede gestellt hin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Nun meine ketzerische Frage: Ist denn gem. Verpackungsvorschrift 969 Teil II nur die Batterie wie geschrieben freigestellt oder auch der Versender, die LVG, der Verlader oder der Pilot der das alles transportiert? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Und woher kenne ich eigentlich diesen netten Aufkleber wenn ich keine Schulung benötige oder gar den Hintergrund warum eine Verpackung den Punkten 5.0.2.4, 5.0.2.6.1 und 5.0.2.12.1 entsprechen muss.
Gegenfrage, wenn ich diese Batterien nach USA befördern möchte und Teil II einhalte woher weiss ich ob ich die USG02 einhalten sollte wenn ich keine Schulung brauche, oder oder oder... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Also, Batterien sind wenn gem. Teil II PI969 verpackt von den anderen Teilen dieser Vorschriften befreit, der Versender nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12244
11.02.2011 23:51
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Floridacargocat
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Moechte nur darauf hinweisen, dass in den USA nicht nur der Versender, sondern auch der Importeur fuer die Einhaltung der DG Regulations verantwortlich ist. Im Fall einer Beanstandung durch Zoll (CBP) oder FAA, bekommen sowohl der Versender in Deutschland (via Bundesluftfahrtamt) als auch der Importeur (via CBP/DOT/FAA) einen kleinen Liebesbrief, der sehr ernst zunehmen ist. Kenne mehrere Faelle, wo nicht-US Firmen zu einem Beitrag zur Staatskasse aufgerufen worden sind. die sSmmen konnten nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden.
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Floridacargocat]
#12245
13.02.2011 11:45
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Claudi
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Den Aufkleber kennt man, weil man die PI entsprechend liest und dort auf den Aufkleber hingewiesen wird. Ebenso kommt man auf die US-Abweichungen, weil auf diese zu Beginn der PI verwiesen wird. Selbstverständlich sind die US-Abweichungen einzuhalten, wenn man den US-Luftraum berührt (und wer informiert einen über die Einhaltung der US-Vorschriften beim Gefahrguttransport per Seeschiff? Der IMDG-Code jedenfalls nicht, eingehalten werden müssen sie trotzdem).
Die PI selbst kennt man, weil man "ausreichende Anweisung über diese Anforderungen erhalten haben muss" (Schulung/ Training, jedoch nicht zwangsläufig offizieller IATA-Kurs nach PK1, 2 etc.).
Das Argument "das Gut ist freigestellt, die Personen nicht" sehe ich so nicht, denn wenn ein Produkt den Gefahrgutvorschriften (ggf. unter Einhaltung gewisser Auflagen) nicht mehr unterliegt heißt das, dass es wie "ungefährliche" Ware transportiert werden darf ohne spezielle Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Training... (im Falle der Li-Batterien gewisse Einschränkungen durch die Auflagen der PIs).
Im aktuellen Guidance Document für Li-Batterien der IATA werden die "training requirements" (Seite 3) ausdrücklich erwähnt - aber nur im Zusammenhang mit Li-Batterien, die nach Part I der PIs transportiert werden müssen.
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Claudi]
#12246
16.02.2011 08:24
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Kay Schmauder
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Hallo Claudi,
hiermit krieche ich hoch offiziell im Staube zu Kreuze... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Der Punkt hat mir keine Ruhe gelassen und ich hab mich an eine kompetente Stelle gewannt... ja das LBA.
Eine Schulung, Unterweisung die nur Bezug auf den Li-Batterie transport nimmt ist nach Aussage des LBA ausreichend (by the way, genau so wie bei der UN3373) es wird also keine PK Schulung benötigt und auch nicht verlangt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Ich hoffe Sie nehmen mir die gaaanzen Buchstaben die ich hier GRUNDLOS gegen Sie gehetzt habe nicht übel. Ich sollte es eigentlich wissen, man widerspricht keiner Dame. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> [color:"red"] Schäm [/color]
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12247
16.02.2011 09:38
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Claudi
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Ach ist doch kein Problem - nur durch solche Diskussionen kommt man doch vom bloßen Hinnehmen der Vorschriften zum Hinterfragen und Durchdringen.
Nichts ist schlimmer als zu sagen "Das ist halt so" - man muss immer fragen: "Wo steht das?", "Stimmt das, was ich zu einem Thema abgespeichert habe oder hat sich etwas getan."
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12248
22.02.2011 19:36
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Kay Schmauder
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
und noch eine kleine Anmerkung zu den Lithium-Batterien, dank fachkundiger und auch länderspezifischer Hilfe kann ich hiermit auch noch die USA in den Bund der "ich brauche keine PK-Schulungsländer" mit aufnehmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Die DOT ist so ziehmlich der gleichen Meinung wie das LBA (haben die sich abgesprochen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> )
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12249
24.02.2011 13:22
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Jose Reyes Schmitt
Spezi
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
bezugnehmend auf den letzten Eintrag möchte ich anmerken, dass es genau aus diesem Grund Spezialseminare für den Versand von Lithiumbatterien gibt. Selbstverständlich ist es nie verkehrt eine Schulung gem. PK 1 zu besuchen.
LG aus Frankfurt José
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Kay Schmauder]
#12250
12.05.2011 12:32
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Lazarus Long
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Es ist leider so, dass PRBA mit ihren Lobbybestrebungen formale Ausbildungsanforderungen für Versender von Lithium - Batterien, die unter Teil II der PI 965 - 970 freigestellt sind, verhindert hat (analog zu UN 3373 welches auch von den Anforderungen formaler Schulung ausgenommen ist). Ob der somit nur "unterwiesene" und nicht "geschulte" Verpacker seinen Aufgaben tatsächlich gewachsen ist wage ich ebenfalls zu bezweifeln, jedoch - sieht das LBA auch so - ist eine formale Schulung eben nicht gefordert.
ANders bei "Voll Regulierten" Lithium - Batterien der Klasse 9 wo eine Schulung definitiv benötigt wird. Jedoch... wer sich die Tabelle 1.5.A IATA genau ansieht wird sehen, dass ein Schulungsanbieter jederzeit den Umfang der Schulung reduzieren darf (solange die vorgeschriebenen Mindestinhalte abgedeckt werden) und die Beschränkungen auf dem Ausbildungszertifikat (meist PK1 oder PK2, wie zutreffend) wiedergegeben sind. Ein Grundlehrgang PK1, beschränkt NUR auf Li-batterien, kann in 1,2 bis 2 Tagen durchgeführt werden und macht auch Sinn - solange keine anderen gefährlichen Güter versendet werden sollen.
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Re: Verpackungsvorschrift PI969
[Re: Claudi]
#12251
10.06.2011 15:16
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DJSMP
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Das werden wir hier wohl nicht klären, da hier selbst das LBA rum eiert. Ich kann nur empfehlen: Ordentliche IATA-Schulung her, auch wenn nach Teil II (Versand unter erleichterten Bedingungen) verschickt wird.
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