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Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12244 11.02.2011 23:51
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Moechte nur darauf hinweisen, dass in den USA nicht nur der Versender, sondern auch der Importeur fuer die Einhaltung der DG Regulations verantwortlich ist. Im Fall einer Beanstandung durch Zoll (CBP) oder FAA, bekommen sowohl der Versender in Deutschland (via Bundesluftfahrtamt) als auch der Importeur (via CBP/DOT/FAA) einen kleinen Liebesbrief, der sehr ernst zunehmen ist.
Kenne mehrere Faelle, wo nicht-US Firmen zu einem Beitrag zur Staatskasse aufgerufen worden sind. die sSmmen konnten nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden.

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Floridacargocat] #12245 13.02.2011 11:45
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Den Aufkleber kennt man, weil man die PI entsprechend liest und dort auf den Aufkleber hingewiesen wird. Ebenso kommt man auf die US-Abweichungen, weil auf diese zu Beginn der PI verwiesen wird. Selbstverständlich sind die US-Abweichungen einzuhalten, wenn man den US-Luftraum berührt (und wer informiert einen über die Einhaltung der US-Vorschriften beim Gefahrguttransport per Seeschiff? Der IMDG-Code jedenfalls nicht, eingehalten werden müssen sie trotzdem).

Die PI selbst kennt man, weil man "ausreichende Anweisung über diese Anforderungen erhalten haben muss" (Schulung/ Training, jedoch nicht zwangsläufig offizieller IATA-Kurs nach PK1, 2 etc.).

Das Argument "das Gut ist freigestellt, die Personen nicht" sehe ich so nicht, denn wenn ein Produkt den Gefahrgutvorschriften (ggf. unter Einhaltung gewisser Auflagen) nicht mehr unterliegt heißt das, dass es wie "ungefährliche" Ware transportiert werden darf ohne spezielle Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Training... (im Falle der Li-Batterien gewisse Einschränkungen durch die Auflagen der PIs).

Im aktuellen Guidance Document für Li-Batterien der IATA werden die "training requirements" (Seite 3) ausdrücklich erwähnt - aber nur im Zusammenhang mit Li-Batterien, die nach Part I der PIs transportiert werden müssen.

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Claudi] #12246 16.02.2011 08:24
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Hallo Claudi,

hiermit krieche ich hoch offiziell im Staube zu Kreuze... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Der Punkt hat mir keine Ruhe gelassen und ich hab mich an eine kompetente Stelle gewannt... ja das LBA.

Eine Schulung, Unterweisung die nur Bezug auf den Li-Batterie transport nimmt ist nach Aussage des LBA ausreichend (by the way, genau so wie bei der UN3373) es wird also keine PK Schulung benötigt und auch nicht verlangt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Ich hoffe Sie nehmen mir die gaaanzen Buchstaben die ich hier GRUNDLOS gegen Sie gehetzt habe nicht übel. Ich sollte es eigentlich wissen, man widerspricht keiner Dame. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
[color:"red"] Schäm [/color]


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
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Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12247 16.02.2011 09:38
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Ach ist doch kein Problem - nur durch solche Diskussionen kommt man doch vom bloßen Hinnehmen der Vorschriften zum Hinterfragen und Durchdringen.

Nichts ist schlimmer als zu sagen "Das ist halt so" - man muss immer fragen: "Wo steht das?", "Stimmt das, was ich zu einem Thema abgespeichert habe oder hat sich etwas getan."

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12248 22.02.2011 19:36
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

und noch eine kleine Anmerkung zu den Lithium-Batterien, dank fachkundiger und auch länderspezifischer Hilfe kann ich hiermit auch noch die USA in den Bund der "ich brauche keine PK-Schulungsländer" mit aufnehmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Die DOT ist so ziehmlich der gleichen Meinung wie das LBA (haben die sich abgesprochen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> )


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12249 24.02.2011 13:22
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Jose Reyes Schmitt Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

bezugnehmend auf den letzten Eintrag möchte ich anmerken, dass es genau aus diesem Grund Spezialseminare für den Versand von Lithiumbatterien gibt. Selbstverständlich ist es nie verkehrt eine Schulung gem. PK 1 zu besuchen.

LG aus Frankfurt
José

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12250 12.05.2011 12:32
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Lazarus Long Offline
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Es ist leider so, dass PRBA mit ihren Lobbybestrebungen formale Ausbildungsanforderungen für Versender von Lithium - Batterien, die unter Teil II der PI 965 - 970 freigestellt sind, verhindert hat (analog zu UN 3373 welches auch von den Anforderungen formaler Schulung ausgenommen ist).
Ob der somit nur "unterwiesene" und nicht "geschulte" Verpacker seinen Aufgaben tatsächlich gewachsen ist wage ich ebenfalls zu bezweifeln, jedoch - sieht das LBA auch so - ist eine formale Schulung eben nicht gefordert.

ANders bei "Voll Regulierten" Lithium - Batterien der Klasse 9 wo eine Schulung definitiv benötigt wird. Jedoch... wer sich die Tabelle 1.5.A IATA genau ansieht wird sehen, dass ein Schulungsanbieter jederzeit den Umfang der Schulung reduzieren darf (solange die vorgeschriebenen Mindestinhalte abgedeckt werden) und die Beschränkungen auf dem Ausbildungszertifikat (meist PK1 oder PK2, wie zutreffend) wiedergegeben sind.
Ein Grundlehrgang PK1, beschränkt NUR auf Li-batterien, kann in 1,2 bis 2 Tagen durchgeführt werden und macht auch Sinn - solange keine anderen gefährlichen Güter versendet werden sollen.

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Claudi] #12251 10.06.2011 15:16
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DJSMP Offline
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Das werden wir hier wohl nicht klären, da hier selbst das LBA rum eiert. Ich kann nur empfehlen: Ordentliche IATA-Schulung her, auch wenn nach Teil II (Versand unter erleichterten Bedingungen) verschickt wird.

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