Wer ist Absender?
#12275
26.01.2011 11:47
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Tobias S.
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Hallo zusammen! Wir bekommen Chemikalien von der Fa. XY in Kanistern als 'Leihgebinde' und geben die leeren Kanister regelmäßig im Austausch über eine Spedition zurück. Im Beförderungspapierfür die leeren Gebinde, ausgestellt durch die Fa. XY, steht jetzt die Spedition als Absender und wir als Verlader, obwohl wir allenfalls Verpacker sind, da der Fahrer das Fzg. selbst belädt/entlädt. Ist das so richtig? Müssen wir die Übergabe der Leergebinde auf diesem Beförderungspapier quittieren? Und wenn ja in welcher Funktion? Verlader? Absender? Auftraggeber? Weiß jemand Rat?
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Re: Wer ist Absender?
[Re: Tobias S.]
#12276
26.01.2011 13:15
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GG1
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Hallo Tobias,
Ihr seid der Verlader, da ihr im Besitz der gefährlichen Güter seid und sie übergebt (siehe GGVSEB, § 2 Nr. 3). Zu den Pflichten des Verladers siehe GGVSEB § 21. Quittieren ist nach dem Gefahrgutrecht nicht erforderlich, macht aber Sinn.
Auftraggeber des Absenders seid ihr meiner Meinung nach nicht; ihr meldet euch bei Firma XY und sagt: z leere Gebinde sind abzuholen, richtig? Firma XY beauftragt dann die Spedition und ist daher Auftraggeber des Absenders.
Grüße GG1
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Re: Wer ist Absender?
[Re: GG1]
#12277
26.01.2011 18:50
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ARK
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Gem. ADR 1.2 ist "Absender das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag."
Zu den Pflichten des Absenders gehört gem. GGVSEB auch "dafür zu sorgen" das ein Beförderungspapier, welches den Vorschriften des ADR genügt, dem Beförderer übergeben wird. Auch wenn im vorliegenden Fall das Beförderungspapier vom Hersteller ausgestellt wird und darin die Spedition als Absender genannt wird, ändert sich nichts daran, dass der tatsächliche Versender auch Absender im Sinne der ADR ist. Da der Versender auch nicht feststellen kann, ob neben dem Beförderungspapier des Herstellers auch ein Beförderungsvertrag mit der Spedition geschlossen wurde, in dem diese als Absender benannt ist, hilft hier auch der zweite Teilsatz der Eingangs genannten Definition nicht weiter.
Bleibt die Frage, ob der Versender der Retoure auch Verlader ist. In den "Pflichten des Verladers" gem. GGVSEB steht, "der Verlader im Straßenverkehr ... darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, ..." "Irgendjemand" beim Absender muss ja dem Fahrer der Spedition die Güter zur Verladung "übergeben" haben. Damit ist der Versender auch Verlader und u.a. auch für die ordnungsgemäße Ladungssicherung haftbar. Selbst dann, wenn der Fahrer die tatsächliche körperliche Verladung selber übernimmt, ändert sich nichts daran. Denn rein juristisch wird der selbst verladende Fahrer im Moment der Verladung zum "Erfüllungsgehilfen" des Versenders.
Mit freundlichen Grüßen ARK
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Re: Wer ist Absender?
[Re: ARK]
#12278
27.01.2011 09:32
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen, dieses Problem beschäftigt mich schon längere Zeit. Dabei tauchen einige Fragen/Probleme auf.
Den Begriff Versender gibt es im ADR nicht!! Kann man überhaupt mit einer Spedition einen Beförderungsvertrag abschließen? Auftraggeber des Absenders- kann es mehrere geben? Versender = Verlader ?
Also - who is who - ist oftmals das Problem.
Zurück zum vorliegenden Fall.
nach meiner Ansicht sind die Beteiligten wie folgt zu sehen: 1. WIR: Auftraggeber des Absenders und Verlader 2. Chemieunternehmen XY: Auftraggeber des Absenders 3. Spedition mit eigenen Fahrzeugen(Selbsteintritt): Absender 4. selbstbeladender Fahrzeugführer: hier Erfüllungsgehilfe des Verladers
Die Verantwortlichkeiten ergeben sich danach aus der GGVSEB.
.....oder liege ich total falsch????
MfG
W. Kassing
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Re: Wer ist Absender?
[Re: Wilhelm Kassing]
#12279
27.01.2011 12:12
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GG1
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Hallo Herr Kassing,
Den Begriff "Versender" kennt das ADR meiner Ansicht nach schon, und zwar als "Absender". Nach der Begriffsbestimmung in 1.2 ist das "...das Unternehmen ... das gefährliche Güter versendet". Daher ist Versender für mich ein umgangssprachlicher Ausdruck für den Absender.
Warum sollte man mit einer Spedition keinen Beföderungsvertrag abschließen können?
Aus meiner Sicht kann es nur einen Auftraggeber des Absenders geben.
Wenn mit "1.WIR" das Unternehmen gemeint ist, in dem der Ersteller des Beitrags arbeitet, dann bin ich nicht der Meinung, daß es sich hier nicht um den Auftraggeber des Absenders handelt, da er nur informiert, daß etwas (und wie viel) abzuholen ist.
Grüße GG1
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Re: Wer ist Absender?
[Re: GG1]
#12280
27.01.2011 13:10
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag GG1 Der Frachtvertrag/Beförderungsvertrag ist vom Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB) zu unterscheiden. Der Frachtführer/Beförderer ist zur Beförderung des Frachtguts verpflichtet; der Spediteur nur zur Besorgung des Transports. Die Besorgung besteht in der Regel darin, dass der vom Versender mit einem Speditionsauftrag beauftragte Spediteur seinerseits einen oder mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer/Beförderer mit dem eigentlichen Frachtvertrag/Beförderungsvertrag zum Transport der Fracht beauftragt. Der Spediteur hat aber auch die Möglichkeit des Selbsteintrittes (§ 458 HGB), darf also das Gut ohne Beförderungsvertrag auch selbst transportieren Im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Spediteur besteht somit auch kein Frachtvertrag/Beförderungsvertrag sondern ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB). Dazu 3 Beispiele: Beispiel 1 Chemieunternehmen A schließt Speditionsvertrag mit Spedition B, Spedition B schließt Beförderungsvertrag mit Transportunternehmen C, Transportunternehmen C transportiert die Ware zum Empfänger D. A = Auftraggeber des Absenders B = Absender C = Beförderer Beispiel 2 Chemieunternehmen A schließt Speditionsvertrag mit Spedition B, Spedition B gibt den Auftrag an Spedition B1 weiter, Spedition B1 schließt Beförderungsvertrag mit Transportunternehmen C, Transportunternehmen C transportiert die Ware zum Empfänger D. A = Auftraggeber des Absenders B = Auftraggeber des Absenders B1= Absender C = Beförderer Beispiel 3 Chemieunternehmen A schließt Speditionsvertrag mit Spedition B, Spedition B befördert mit eigenen Fahrzeugen (im Selbsteintritt) die Ware zum Empfänger D. A = Auftraggeber des Absenders B = Absender und Beförderer
MfG W. Kassing
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Re: Wer ist Absender?
[Re: Wilhelm Kassing]
#12281
27.01.2011 14:09
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GG1
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Hallo Herr Kassing,
und genau da liegt das Problem: Die Gefahrgutvorschriften und das HGB verwenden beide den Begriff "Absender". Allerdings mit unterschiedlichen Definitionen. Daher wird es immer schwierig sein, das unter einen Hut zu bringen.
Grüße GG1
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