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Belabelung von UN3077 #12284 27.01.2011 14:07
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CMS-Dirk Offline OP
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Hallo,
wir haben ein Epoxidharz UN 3077,das nach ADR und IATA mit Klasse 9 und umweltgefährdend bezeichnet ist.
Lt. Sicherheitsdatenblatt ist das Material beim Seeverkehr nicht als MP eingestuft worden. Wie müssen wir den Container belabeln ?
Klasse 9 mit Fisch oder nur Klasse 9 ?

Wer kann mir dabei helfen ?

Re: Belabelung von UN3077 [Re: CMS-Dirk] #12285 28.01.2011 11:27
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Dangerman Offline
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Guten Morgen CMS-Dirk,

was macht diesen Stoff in der Luft und an Land so umweltgefährlich, was er auf dem Wasser aber nicht sein soll?
Umweltgefahren bleiben ja nun nicht automatisch an unseren Küsten zurück, wenn sie mit dem Schiff anstelle eines Flugzeugs befördert werden.

Wie stuft der Produzent den sein Produkt hinsichtlich Gefahrensymbolen und R-Sätzen selber ein? Finden sich im Sicherheitsdatenblatt ausreichend Angaben über die Ökötoxidität? Wurde das Datenblatt bereits nach den neuen EU-Vorschriften erstellt oder handelt sich noch um eine alte Schwarte aus en 1990er Jahren?

Gruß
Dangerman

Re: Belabelung von UN3077 [Re: Dangerman] #12286 28.01.2011 12:32
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exag Offline
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Moin,

wenn das Gut im Seeverkehr unter der UN 3077 eingestuft ist, muss es ein MP sein. UN 3077 und 3082 sind im Seeverkehr immer MP. Der einzige Grund für die Einstufung als Gefahrgut ist nämlich die Seewassergefährdung, und damit ist es ein MP. Gehen andere Gefahren von dem Gut aus, kommt es in eine andere Klasse / UN Nummer.
Dann muss auch der tote Fisch der in der Wüste liegt dran (außer es ist LTD QTY oder EQ) und MP muss in die Dokumentation.

Viele Grüße
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Belabelung von UN3077 [Re: exag] #12287 28.01.2011 16:47
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Dangerman Offline
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Hallo Herr Utzenrath,

das allerdings sehen manche Unternehmen anders.
Für das Produkt eines großen Mineralölunternehmens (das mit der Muschel als Firmenlogo) erhielt ich ein Sicherheitsdatenblatt. Das Produkt ist inklassifiziert in die IMDG-Kl. 9, UN 3082, der technische Name beinhaltet das Wort Gasöl. Die Hauptkomponente dieses Produktes soll mit 30-60% Gewichtsanteilen hierin vorhanden sein.
Diese Hauptkomponente ist mit dem Gefahrensymbol "N" und dem R-Satz 51/53 verknüpft worden. Übersetzt bedeutet dies also, es handelt sich um einen umweltgefährlichen Stoff, der giftig ist für aquatische Organismen, etc..
Gemäß den weiteren Angaben in diesem SDB ist das Produkt allerdings NICHT als "Marine Pollutant" deklariert.

Ich habe daraufhin die im SDB angegebene Kontaktadresse angeschrieben und nachgefragt, warum ihr Produkt wohl als ein Gefahrgut der Klasse 9/UN 3082 deklariert wird, aber nicht Marine Pollutant sein soll.

Auf meine Frage erhielt ich soeben folgende Antwort:

Antwort auf
Sehr geehrter Herr ....,
welche Substanzen als Marine Pollutant deklariert ist und welche nicht, können sie bei MARPOL nachschlagen.
Ein Stoff der als Gefahrgut gilt muß nicht immer ein Marine Pollutant sein.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards


Gruß
Dangerman

Re: Belabelung von UN3077 [Re: Dangerman] #12288 31.01.2011 15:06
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Claudi Offline
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Da liegt jemand aber falsch oder?

Im Anhang III Marpol geht es um den korrekten Transport von Schadstoffen in verpackter Form im Seeschiff. Schadstoffe sind dabei:
"Für die Zwecke dieser Anlage sind "Schadstoffe" Stoffe, die im Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code) als Meeresschadstoffe bezeichnet werden oder die die Kriterien im Anhang zu dieser Anlage erfüllen."

Diese Kriterien sind eine recht kurze Tabelle, die man auch im IMDG-Code 2.9.3.3.1 findet. Aber es heißt ja: Kriterien oder das, was der IMDG-Code als Meeresschadstoff bezeichnet. Und das sind eben mehr Stoffe und Gemische - seit 01.01.2010 harmonisiert mit den Einstufungen der anderen Verkehrsträger als "umweltgefährdend" (basierend auf den Ökotoxkritieren der 2. Ausgabe des UN-GHS).
Dazu kommen noch als "Besonderheit des VT See" die im Index des IMDG-Codes genannten Stoffe und Gegenstände, die als Meeresschadstoffe (Marine Pollutants) gemäß den GESAMP-Kriterien identifiziert sind (mit P markiert). Diese Stoffe und Gegenstände sind gemäß Kapitel 2.10 des IMDG Codes, analog zu Meeresschadstoffen (Marine Pollutants) gemäß Kapitel 2.9, weiterhin als Meeresschadstoffe (Marine Pollutants) einzustufen.
Liegt ein Gemisch vor, dass solche Stoffe enthält, dann gilt automatisch allein die eigenverantwortlichen KLassifizierung des Versenders gem. den Kriterien in Abschnitt 2.9.3.

Damit basiert die Klassifizierung als MP im IMDG-Code sowohl auf dem Listenprinzip (jedoch nur für Stoffe und Gegenstände), als auch auf der eigenverantwortlichen Einstufung des Versenders. Wäre schön, wenn man das einfach so nachschlagen könnte...

Natürlich muss ein GG nicht immer auch MP sein, aber hier macht es sich die durch Dangerman angeschriebene Stelle zu einfach. Das Produkt muss auch als MP eingestuft werden.

Sehr hilfreich auch zum Thema der allseits beliebte VCI-Leitfaden zur Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Gemische, Lösungen (aktuell ist wohl die Version aus August 2010):

http://www.vci.de/default2~rub~742~tma~0~cmd~shd~docnr~72682~nd~~ond~tr.htm

Re: Belabelung von UN3077 [Re: CMS-Dirk] #12289 01.02.2011 13:33
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Hoko1 Offline
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Einen weiteren Hinweis, dass die UN 3082 sowie UN 3077 wassergefährdende Stoffe sind und entsprechend gekennzeichet werden müssen finden wir im IMDG 2.9.3.5.1
Die Versandstücke mit weniger als 5 Ltr/Kg Inhalt brauchen allerdings nicht als wassergefährdend belabelt werden. IMDG 5.2.1.6
Gruß HoKo1

Re: Belabelung von UN3077 [Re: Claudi] #12290 01.02.2011 23:18
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Dangerman Offline
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Hallo Claudi,

meinen herzlichen Dank für den Hinweis auf die VCI-Leitlinie, die mir bislang noch nicht bekannt war. Im Hinblick auf die nicht geringer werdenden Probleme, die wir Schifffahrtsleute mit der Abladerschaft haben, kann diese Leitlinie für uns eine wirklich sehr gute Argumentationshilfe sein. Mehr noch habe ich mich darüber gefreut, daß diese Leitlinie auch in englischer Sprache verfügbar ist, was uns die Diskussionen mit der internationalen Abladerschaft erleichtern wird.

Ich werde mir das SDB daher noch einmal gründlich durchlesen und das erwähnte Unternehmen ggf. dann noch einmal mit dieser Leitlinie "konfrontieren".

Und so endet dieser Tag wieder mit dem guten Gefühl "Und heute hab ich wieder etwas dazugelernt". Gefahrgutschulung online: hier immer kostenfrei, aber nie umsonst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Herzlichen Gruß
Dangerman

Re: Belabelung von UN3077 [Re: Hoko1] #12291 01.02.2011 23:24
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Dangerman Offline
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Hallo Hoko1,

noch eine kleine Anmerkung von mir:
Der von Dir erwähnte IMDG-Paragraph 2.9.3.5.1 steht so erst im Amendment 35-2010, welches erst ab dem 1.1.2012 verbindlich anzuwenden ist.

Gruß
Dangerman

Re: Belabelung von UN3077 [Re: Dangerman] #12292 03.02.2011 08:16
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exag Offline
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Hallo Dangermann,

der Erklärung von Claudi ist nichts mehr hinzu zu fügen. Es ist aber erstaunlich wie viele Beförderer die UN 3082/3077 als nicht MP akzeptieren. Es gab Ende letzten Jahres eine Inspection Campaign on MP`s, besonders im asiatischen Raum. Und wenn man sich die Reports anschaut muss man feststellen, dass auch da solche Ctr ohne Beanstandungen durchgehen, wo die Angaben fehlen / falsch sind. Genausowenig interessierte anscheinend der technische Name eines MP bei n.a.g. Positionen.
(Dafür gab es auf einem Schiff wo ich vorgestern war eine Abweichung weil ein Brandmelder 17cm zu weit vom Schott angebaut war .... ) Ich glaube es wird noch lange dauern bis das alles klappt, insbesondere wenn jemand am Werk ist der so qualifizierte Antworten wie zum genannten SDB gibt.
Viel Erfolg!

Gruß aus Singapore

Volker Utzenrath


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