Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
#12358
07.02.2011 18:12
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Juju73
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Hallo zusammen,
Ich arbeite im Versandhandel und habe mehrere Fragen. Wir verschicken viele Produkte und u.a. möchten wir demnächst auch Akkus verschicken.
Es handelt sich um
*Li-ion Akkus für Kameras, Digicams etc....Akku hat weniger als 100 Wh (Durchschnitt bei ca. 10 WH pro Akku) Die Wh sind nicht auf den Akkus vorhanden, wir haben dazu eine Liste des Herstellers/Händlers mit dem Wh Angaben.
*NI-MH Akkus
*NI-CD Akkus für Bohrmaschinen/Akkuschrauber etc..
Es sollen noch Li-Ion Laptop Akkus dazu kommen, aber leider haben wir noch keine Angaben über die Wh.
Bei DPD haben wir bereits angefragt. Ich habe heute eine Mappe aus 35 Seiten erhalten und komme trotzdem nicht weiter. Die Liste ist Stand Jan 2009 Es soll ab 2011 eine neue Liste gelten die am Juni in Kraft tritt.
Reicht es die neuen LQ Aufkleber zu kaufen (ab 2011)? Spielt es eine Rolle ob Folie oder Papieraufkleber? Die Akkus sollen per Lustpolsterumschlag oder kleinem Paket (einwellige Pappe) verschickt werden. Die Akkus sind selbst in einer Folie aber nicht dicht eingepackt. Manche haben noch einen Umkarton und andere eine Blisterverpackung. Die Akkus sind einzeln separat verpackt und werden nie lose verschickt.
Was müssen wir beim Versand beachten? Müssen wir die Akkus evtl. noch auslaufsicher verpacken? Was wäre hierfür geeignet? Müssen wir den Fahrer schriftlich darauf hinweisen? Wir werden wohl nicht nur mit DPD versenden. Müssen wir auch die Post darüber informieren oder reicht die Kennzeichnung durch die Aufkleber? Muss ausser dem Aufkleber noch ein Dokument mit Hinweis auf den Batterietyp, sorgsames Verhalten und Notfallmaßnahmen noch beigefügt werden? Wichtig noch: Muss einer im Betrieb eine Schulung diesbezüglich machen?
Der Händler hatte keine Ahnung von dieser Vorschrift, obwohl dieser schon lange in diesem Bereich tätig ist. Erst jetzt wird er aktiv, weil ich ihn nur mit Fragen nerve :-)
Ich hatte nun zu manchen Fragen bereits Antworten in einem anderen Forum erhalten, würde mich aber trotzdem über weitere Meinungen freuen!
Juju
Mir ist bekannt, dass es keine Rechtsberatung ist. Ich möchte nur Informationan betr. o.g. Produkte und ob diese LQ snd oder nicht und welche Maßnahmen ergirffen werden müssen.
Juju
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Juju73]
#12359
07.02.2011 19:47
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Gerald
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Hallo, im Gefahrgutrecht geht es immer nach UN Nummer, ohne diese kann eine Frage kaum beantwortet werden. Es gibt zum Beispiel Stoffe und Gegenstände, die darfst DU gar nicht mehr nach den LQ Regeln von 2009 beförderen, sondern nur nach dem Kapitel 3.4 ADR 2011. Damit siehst Du nun, wie wichtig die UN Nummer ist, um die Frage zu beantworten. Unter 1.6.1.1 im ADR 2011 steht "Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADR/RID bis zum 30. Juni 2011 nach den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften des ADR/RID 1) befördert werden."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Juju73]
#12360
08.02.2011 08:38
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UBurkhard
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Hallo,
wie Gerald schon geschrieben hat, braucht's genaue Kenntnisse des zu versendenden Gutes.
Die Gefahrgutabteilung der betreffenden KEP-Dienste (Kurier-,Express-,Paketdienste) ist in jedem Fall dein Ansprechpartner.
Bei KEP-Diensten ist nicht unbedingt immer alles möglich, was das ADR erlaubt (liegt u.a. daran, das die Transportkette z.B. auch Lufttransporte beinhalten kann).
Zur Schulung: Die Mitarbeiter, die versandfertig verpacken, brauchen natürlich die für diese Tätigkeit notwendigen Kenntnisse. Es gibt Institutionen (z.B. DEKRA), die spezielle Schulungen zum Thema anbieten.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: UBurkhard]
#12361
08.02.2011 16:48
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Claudi
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Übliche Trockenbatterien sind normalerweise kein Gefahrgut.
Alle Batterien, in denen Lithium steckt (ob als Li-Metall oder Li-Ionen) sind IMMER Gefahrgut (UN3480, UN3481, UN 3090, UN 3091 dürften je nach Art und Versandvariante in Frage kommen). Es gibt hier aber für "kleine" Batterien/Akkus (wie sie sich in den üblichen elektronischen Geräten verbergen, ganz spezielle Versandvorschriften, die zwar eine Erleichterung/ teilweise Freistellung von den "großen" Gefahrgutvorschriften darstellen, aber trotzdem mit gewissen Auflagen hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung/ Kenntnissen verbunden sind. Die Details sind abhängig von Versandweg (Straße/ See/ Luft), Art, Anzahl, Verpackung, Leistung der Batterie etc.
Ohne Fachkenntnis besteht das Risiko, dass eine Sendung abgelehnt wird (die KEP-DL sind recht fit in Sachen Li-Batterien) oder das aufgrund falscher Behandlung ein unerwünschtes Ereignis passiert. Daher bleibt einem nichts anderes übrig, als sich selbst schlau zu machen oder sich schlau machen zu lassen. Sicherlich steht in den Unterlagen, die der KEP-DL geschickt hat, schon einiges drin - nur es mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen. Dann sollte man jemanden fragen, der sich auskennt: KEP-Dienstleister, einschlägige Institutionen (Gefahrgutexperten bei TÜV, DEKRA und ähnl.), Schulungsveranstalter, ...
Konkrete Fragen beantwortet der/die eine oder andere hier im Forum auch gerne, aber pauschale Fragen ala "Wie verschicke ich denn nun Li-Batterien?" sind schwierig zu beantworten, weil man am Ende ein mehrseitiges Werk dazu schreiben müsste, um alle Varianten abzudecken.
Hinweise auf die Freistellungsbedingungen findest du im ADR insbesondere in SV 188 - sicherlich hat der KEP-DL die Parameter auch in seinem Schriftstück aufgeführt.
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Claudi]
#12362
11.02.2011 18:12
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Juju73
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Danke für die Antwort! Ich hatte nun telefonischen Kontakt zum GGB von DPD und dieser sagte uns, dass wir bis zu 2 Batterien in einer Sendung verschicken können ohne diese zu kennzeichnen. Ab 3 Akkus sollen wir dann einen Aufkleber/Label verwenden und auf die Li-Ion Akkus hinweisen. Diesen label könnten wir auch selbst in s/w ausdrucken und ein weiteres Dokument in die Dokumententsache beilegen wie. z.B.: Transport von Lithiumbatterien (kein Gefahrgut) Die Beförderung erfolgt nach Sondervorschrift 188 des ADR. Die Vorschriften des ADR einschließlich der Anlagen A und B finden daher keine Anwendung.
Achtung: Enthält Lithiumbatterien. Vorichtig behandeln. Bei Beschädigung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter der Rufnummer xxxxxx
Ich werde versuchen ein paar Exemplare zu besorgen und persönlich bei DPD vorsprechen und die Sache klären.
Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeee <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Juju73]
#12363
16.02.2011 19:11
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Tanja_GB
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Hallo,
Generelle Voraussetzung für die Zulassung von Lithium- Batterien / Zellen zum Transport ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. UN- Manual Test and Criteria Teil III, 38.3 , unabhängig von der Frage ob die Freistellungen in Anspruch genommen werden können.
Jede Person, die Zellen oder Batterien für den Transport vorbereitet oder anbietet, muss eine Ausbildung für diese Anforderung entsprechend ihrer Funktion erhalten. Bei der geforderten Ausbildung handelt es sich nicht um z.B. eine Schulung nach IATA-DGR, Tabelle 1.5 A (Kategorie-Personal), sondern lediglich um eine angemessene Unterweisung. Dies gilt allerdings nur beim Versand von freigestellten Lithiumbatterien.
Grundlage für Freistellung (SV 188): - Lithium-IONEN-Zellen mit Nennenergie von höchstens 20 Wh - Lithium-IONEN-Batterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh
- Es müssen Innenverpackungen verwendet werden, die die verpackten Batterien/Zellen komplett umschließen (Ausnahme: Zellen/Batterien in Ausrüstungen) - Batterien/Zellen müssen vor Kurzschluss geschützt verpackt werden - Schutz vor Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung - Innenverpackungen müssen in starken Außenverpackungen verpackt sein - Kennzeichnung auf dem Außengehäuse mit der Nennenergie in Wattstunden - Versandstück muss einen Falltest aus 1,20 m Höhe ohne Beschädigung oder Umschichtung des Inhalts überstehen - Die Bruttomasse der Versandstücke darf 30 kg nicht überschreiten, es sei denn, die Batterien sind in Ausrüstungen eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt. - Jedes Versandstück (Ausnahme: Versandstücke mit höchstens vier in Ausrüstungen eingebauten Zellen oder höchstens zwei in Geräte eingebauten Batterien) muss mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein (gilt auch für jede Sendung mit einem oder mehreren Versandstücken, Angabe im begleitenden Dokument): - einer Angabe, dass das Versandstück Lithium-Ionen-Batterien oder Zellen enthält; - einer Angabe, dass das Versandstück sorgsam behandelt werden muss und dass bei Beschädigung des Versandstücks eine Entzündungsgefahr besteht; - einer Angabe, dass bei einer Beschädigung des Versandstücks besondere Verfahren anzuwenden sind, die eine Kontrolle und ggf. ein erneutes Verpacken einschließen, und - einer Telefonnummer für zusätzliche Informationen.
V O R S I C H T !LITHIUM IONEN BATTERIEN ! Vorsichtig behandeln ! TRANSPORT NICHT EINGESCHRÄNKT - KEIN GEFAHRGUT, gem. Sondervorschriften SV 188. ADR. Bei Beschädigung der Verpackung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Für Notfallinformationen bitte +49 XXXXXX; anrufen!
Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, für die die obigen Angaben verpflichtend sind, gilt dieselbe Dokumentationspflicht auch für die gesamte Sendung. Sie muss also von einem Dokument begleitet werden, das dieselben Angaben enthält.
Kennzeichnung. Es gibt keine Formatvorgaben bei ADR. Nur bei IATA.
DAs habe ich vor einiger Zeit mal recherchiert. Ich hoffe es hilft Dir weiter.
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Tanja_GB]
#12364
22.02.2011 17:28
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Winklhofer
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Hallo Tanja GB,
zu Ihren Aussagen darf ich noch anmerken, dass die Bruttomasse von 30 kg lediglich den Landverkehr betrifft. Im Luftverkehr gelten deutlich andere Geweichtsgrenzen bei Lithium-Ionen-Batterien. Der ziemlich zum Schluss gemachte Bemerkung für die Dokumentation "TRANSPORT NICHT EINGESCHRÄNKT - KEIN GEFAHRGUT" möchte ich widersprechen. Lithium-Ionen-Batterien sind immer Gefahrgut. Es sind lediglich die weiteren Vorschriften des ADR nicht einzuhalten, wenn die Bedingungen der Sondervorschrift 188 eingehalten werden können.
Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
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Re: Lithium-Ion Akkus versenden Gefahrgut/LQ/..?
[Re: Winklhofer]
#12365
22.02.2011 19:10
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Tanja_GB
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Hallo Tanja GB,
zu Ihren Aussagen darf ich noch anmerken, dass die Bruttomasse von 30 kg lediglich den Landverkehr betrifft. Im Luftverkehr gelten deutlich andere Geweichtsgrenzen bei Lithium-Ionen-Batterien. Der ziemlich zum Schluss gemachte Bemerkung für die Dokumentation "TRANSPORT NICHT EINGESCHRÄNKT - KEIN GEFAHRGUT" möchte ich widersprechen. Lithium-Ionen-Batterien sind immer Gefahrgut. Es sind lediglich die weiteren Vorschriften des ADR nicht einzuhalten, wenn die Bedingungen der Sondervorschrift 188 eingehalten werden können.
Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer Hallo Hr. Winkelhofer, das ist klar. Für den Lufttransport gilt: Die Bruttomasse der Versandstücke darf 10 kg nicht überschreiten (Fracht- und Personenflugzeug). Die SV 188 ist ja auch nur ADR. Laut IATA ist das entweder SP 965 oder 966 (in Geräten). Mit dem Gefahrgutbegriff stimme ich Ihnen zu, alle Gefahrgüter bleiben Gefahrgüter, egal in welcher Menge wir transportieren. Es geht nur darum, ob sie von den Transportvorschriften freigestellt sind. Mit freundlichem Gruß und schönen Abend Tanja
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