Hallo Gefahrgutexperten Ich brauche eure Sichtweise
1. Frage: Beförderung von UN 1950 Abfall Druckgaspackung in einem Kunststofffaß mit abnehmbaren Deckel und Belüftung:
Variante 1: Druckgaspackung ohne zusätzliche Verschlußkappe (Bedienungssprühkopf entfernt) unter Anwendung SV 327 in 3.3 ADR unter Beachtung Verpackungsanweisung P 003 und PP 87 mit interten Füllstoff und Faß mit Belüftung. Das ganze in einem bedeckten Fahrzeug oder gedeckten Fahrzeug mit Belüftung
Variante 2: Druckgaspackung mit zusätzlicher Verschlußkappe ohne inerten Füllstoff mit Belüftung fürs Fass. Die Beschriftung lassen wir mal außer acht.
2. Frage: Metallischer IBC mit Codierung 11A muß regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Dies im Rhytmus von 5 bzw. 2,5 Jahren. Muss die Zwischenprüfung in das Schild aus korrosionsbeständigem Werkstoff eingetragen sein oder nicht?
3. Frage: Farbkanister mit Reststoffen an Farbe und Lacke wird über einen metallischen IBC 11A und der UN 1263 Farbe entsorgt. Ist die Klassifizierung nach UN 1263 korrekt oder wäre hier UN 3175 Feste Stoffe die entzündbare Flüssigkeiten enthalten besser oder vielleicht eine ganz andere? Man beachte, dass UN 1263 Farbe VG II nicht mit einem 11A transportiert werden darf.
Ich bitte um eure Expertenmeinung und freue mich auf die Antworten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
Re: Beförderung UN 1950 Abfall Druckgaspackung
[Re: J.Simon]
#1236708.02.201108:37
In unserem Unternehmen werden Druckgaspackungen nach Variante 2 entsorgt. Die Fässer stehen i.d.R. im Freien, zusätzlich ist immer ein Behälter mit Ersatzkappen vor Ort. Kennzeichung: 2.1 und 2.3
Re: Beförderung UN 1950 Abfall Druckgaspackung
[Re: J.Simon]
#1236808.02.201111:41
Hallo Johann, ich kann Dir zu Frage Nummer 3 die Safe-Box 4AWT empfählen. Ich hänge Dir mal eine Datei an, wo diese beschrieben wird und die Angaben zu dem Hersteller enthalten sind. Ich hoffe es hilft Dir weiter.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Beförderung UN 1950 Abfall Druckgaspackung
[Re: Gerald]
#1236908.02.201119:35
Hallo Johann, zu 3. UN1263 VG II darf sehr wohl in 11A IBC transportiert werden wenn es sich um Abfälle handelt. Siehe den Verweis auf Sondervorschrift 650 und dort den Hinweis auf die Verpackungsvorschrift IBC06. Wir verwenden in der Regel die 3175 haben aber auch Kunden die auf der 1263 bestehen.
Hallo Jürgen Ich danke Dir für den Hinweis. Nach 3 Tagen intensiver Suche, bin ich auf den Stein getroffen, über den ich gefallen war. Aber man sieht an diesem Beispiel: Nichts ist unmöglich, und fast jede Aussage hat seine Berechtigung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />