Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
#12376
08.02.2011 08:28
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Waldläufer
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Hallo Gefahrgutgemeinde, ich habe folgenes Problem: Trafoöl mit einem PCB- Gehalt von < 50ppm. Aus meiner Sicht kein Gefahrgut. Nun will der Entsorger dieses Öl unter UN 3082 abfahren. Seine Begründung lautet:Wegen der WGK: Kennzeichnung Umweltgefährdender Stoff und Einstufung in Klasse 9. Ich kann diese Einstufung nicht nachvollziehen, wie seht Ihr das? Falls es für solche Trafoöle eine neue Einstufung geben sollte, hätte das ja entscheidende Folgen für unser Unternehmen. 1. Befüller, 2. Wie werden dann Trafos entsorgt (ungereinigte leere Geräte) UN ????
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Waldläufer]
#12377
08.02.2011 13:09
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Claudi
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Es käme UN3363 Gefahrgut in Maschinen und Geräte in Frage - auf der Straße komplett freigestellt im Rahmen der 1.1.3.1 b) ADR.
ABER: der Entsorger vermischt fälschlicherweise Wasserrecht (daher komme die WGK), Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht. Die WGK haben mit dem Gefahrstoffrecht nix zu tun und auch nix mit Gefahrgut. Natürlich sind Gefahrgüter häufig auch Gefahrstoff und auch wassergefährdend mit Zuordnung einer WGK, aber man muss diese Themen getrennt betrachten.
Für die Einstufung als UN3082, Klasse 9 ist nicht die WGK maßgeblich, sondern Kriterien der Ökotoxizität, d.h. der Schädlichkeit für Wasserorganismen und die ist (im Detail steht das alles in 2.2.9.1.10 ADR) verbunden mit den Gefahrstoffkriterien für die Einstufung als N umweltgefährlich mit den R-Sätzen R50, R51/53 oder R50/53 bzw. nach GHS mit den Einstufungen gewässergefährdend aqu. akut 1, aqu. chronisch 1 oder 2. Schau also in das SDB des Öls, falls dieses die genannten Gefahrstoffeinstufungen hat, wäre es Gefahrgut und als Einzelprodukt UN3082. Im Trafo siehe Verweis auf 1.1.3.1 b).
Wahrscheinlich ist das Öl aber kein Gefahrgut, also auch der Trafo nicht.
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Waldläufer]
#12378
08.02.2011 13:19
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Kay Schmauder
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Hallo Waldläufer,
ich denke der Entsorger richtet sich nach der AVV 13 02 05 und pauschaliert für sich diesen Abfallschlüssel und dieses Produkt als Umweltgefährdend, da unter diesem Abfallschlüssel aber auch Motorenöle transportiert werden könnte er das Produkt ggf. auch als Klasse 3 Stoff einstufen, oder oder oder...
Ich habe mir pauschal mal einige Sidas von verschiedenen Trafoölen angesehen und in der GefStoff Einstufung keinen Eintrag 51/53 und Konsorten gefunden. Wenn der Stoff Sortenrein entsorgt werden soll fällt mir auch kein Grund ein warum UN3082, allein die WGK ist hier nicht ausschlaggebend, oder sollten wir NaCl (NatriumChlorid oder auch Kochsalz) als UN3077 als Gefahrgut transportieren mit der WGK 1 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Waldläufer]
#12379
08.02.2011 16:26
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Anderl
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Hallo zusammen,
würde das Öl in diesem Fall als "kein Gefahrgut" bewerten, wenn das Trafoöl selbst nicht als umweltgefährdender Stoff in Klasse 9 oder wegen Flammpunkt in Klasse 3 fällt. Stoffe mit PCB-Konzentrationen von höchstens 50 mg/kg sind nicht dem ADR unterstellt (Sondervorschrift 305 der UN2315 bzw. Bemerkung in 2.2.9.1.5).
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Anderl]
#12380
10.02.2011 13:31
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Waldläufer
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Ich werde mal etwas präziser: Der Entsorger agumentiert, dass es sich um Altöl handelt (nach VwVwS WGK 3) Sein Rüchkschluss: aquatisch umweltgefährlich kann nicht alleine genutzt werden, daher UN 3082, ggf. UN 3295 oder UN 1268 !! Er verweist außerdem auf 2.2.9.1.10.5 a. Ich halte das für sehr wage, außerdem denke ich , dass ein gebrauchtes Trafoöl anders zu bewerten ist als ein Motorenöl. Wie seht Ihr das?
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Waldläufer]
#12381
11.02.2011 08:41
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Gandalf
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Hallo Waldläufer, in 2.2.9.10.5a steht aber nun mal nix von WGK. Im Gegenteil: die VwVwS stuft, wenn nach den EU-Vorgaben als umweltgefährlich einzustufen ist, einen Stoff national (in Deutschland) in eine WGK ein und nicht umgekeht. Ich denke nicht, dass das Trafoöl (auch gebraucht) darunter fällt. Was sagt das SDB des Trafoöl zur Einstufung umweltgefährlich? Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 11.02.2011 08:42.
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Re: Entsorgung/ Einstufung von Trafoölen
[Re: Waldläufer]
#12382
11.02.2011 11:05
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GG1
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Er verweist außerdem auf 2.2.9.1.10.5 a. Ich halte das für sehr wage, außerdem denke ich , dass ein gebrauchtes Trafoöl anders zu bewerten ist als ein Motorenöl. Wie seht Ihr das? Hallo Waldläufer, der Entsorger kommt mir bekannt vor. Was er aber dabei nicht berücksichtigt, ist daß dazu die Einstufung "Umweltgefährdend" mit den entsprechenden R Sätzen bzw. GHS Kriterien erforderlich ist. Ich denke auch, daß ein gebrauchtes Motorenöl deutlich anders zu bewerten ist als ein gebrauchtes Trafoöl. Aber auch beim gebrauchten Motorenöl scheiden sich die Geister, ob vielleicht Klasse 3 (wegen Benzinrückständen), Klasse 9 (wegen umweltgefährdend) oder gar kein Gefahrgut. Grüße GG1
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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