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Großzettel #12447 17.02.2011 11:19
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Malaria Offline OP
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Hallo,

wir kennzeichnen unsere Sattelzüge auch mit Großzetteln. Nun war ein LKW im Begegnerverkehr tätig und der entgegenkommende LKW hatte die Großzettel lediglich mit durchsichtigem Klebeband an der Trailer-Wand (die auch noch dreckig war) befestigt. Habe im ADR gesucht, aber dort ist nur was für die orangen Warntafeln zu finden (15min bei Feuer). Bei Großzetteln steht nur etwas im Zusammenhang mit Klapptafeln... würde so etwas beanstandet werden? Gerade bei dieser Witterung kann ja niemand garantieren, das es wirklich ein paar 100km hält.

Re: Großzettel [Re: Malaria] #12448 17.02.2011 13:45
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Gerald Online
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Hallo,
eine Festlegung in welcher Form die Gefahrzettel nach 5.3.1 anzubringen sind, gibt es im ADR nicht, aber sie sollten schon Witterungseinflüsse standhalten, denn wenn die Gefahrzettel während der Beförderung abgehen, dann liegt ein Verstöß nach 5.3.1 vor und wir befinden uns im Bußgelbereich.
Es kann aber sein, das Verantwortliche nach Kapitel 1.4 festlegen, wie die Placards an dem Fahrzeug anzubringen sind. Denn sie düfen die Fahrzeuge zum Beispiel erst beladen, wenn diese der Vorschrift entsprechen. Und sollten die Placards währen der Fahrt abgehen, und das Fahrzeug kommt in eine Kontrolle, dann könnten auch sie einen Anhörungsbogen bekommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Großzettel [Re: Gerald] #12449 05.04.2011 10:28
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Hallo Malaria,
zu Deinem Beitrag eine etwas verspätete Anmerkung.
Geralds Antwort ist zwar richtig.
Merkwürdig finde ich allerdings, dass in 5.3.1.1.6 ADR (Großzettel
auf Klapptafeln) gefordert wird, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stöße und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist.
Es sind also nur Großzettel auf Klapptafeln angesprochen. Hier besteht meiner Meinung nach Nachholbedarf, was die Anbringung von Großzetteln betrifft.
Warum wird die Anbringung von Placards nicht allgemein angesprochen, dass sich diese nicht Lösen können, z.B. wenn sie mit Magneten oder aber nur mit Klebeband angebracht sind?
Wie sehen das die anderen Gefahrgutexperten?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Großzettel [Re: Gefahrgutinteressent] #12450 06.04.2011 11:30
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Hallo,

mit der Forderung die Klapptafeln gegen Umklappen zu sichern werden aus meiner Sicht zwei Ziele verfolgt:

Einmal die Klarstellung, daß die Großzettel währden des Transports sichtbar sind und bleiben und zum anderen Arbeitsschutzgründe, da eine "auf halb Acht" hängende Klapptafel wie ein Messer wirken kann.

Grüße
GG1


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