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UN1268 in ASP #12550 09.03.2011 21:30
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Abfaller,

ist es möglich teilentleerte Kunststoffbehältnisse mit Gefahrgut der UN-Nr 1268, 3, III in IBCs (11A/Y.....)zu verpacken?


Gruß

Udo

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 10.03.2011 10:09.
Re: UN1268 in ASP [Re: Udo Freitag] #12551 10.03.2011 13:09
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Claudi Offline
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Wahrscheinlich nein, denn die Zulassungen von IBC, die ich mir auch bzgl. dieser Fragestellung (IBC als Außenverpackung von zusammengesetzten Verpackungen) angesehen habe, erlauben es nicht, Innenverpackungen mit Flüssigkeiten darin zu transportieren.
Genaueres sagt dir ein Blick in den Zulassungsschein "deines" IBC. Das gilt wohlgemerkt für teilentleerte Innenbehältnisse (also z. B. Flaschen, halbvoll, verschlossen).
Anders sieht es aus bei leeren Emballagen (Kunststoff oder Metall) mit Restanhaftungen - diese werden üblicherweise unter UN 3175 transportiert. Da stellt der IBC (ASP) die Einzelverpackung dar, was gem. Verpackungsvorschriften und Zulassung der Behälter auch iO ist.

Für obigen Fall habe ich hier im Forum eine Lösung gefunden: die Firma Contek hat eine Kiste (4A) entwickelt und zugelassen, die auch als Außenverpackung für Innenverpackungen mit Flüssigkeiten fungieren darf.

Re: UN1268 in ASP [Re: Claudi] #12552 13.03.2011 16:20
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Claudi,

danke für die Hinweise, werde mal in die Zulassung schauen. In diesem Zusammenhang habe ich noch Fragen. Kann ich als Unternehmen die regelmäßigen Dichtheitsprüfungen und Inspektionen von IBC`s selber durchführen? Wenn ja, an wen muss ich mich da wenden?


Gruß

Udo

Re: UN1268 in ASP [Re: Udo Freitag] #12553 13.03.2011 16:56
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Gerald Offline
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Hallo Udo,
nach meinen Kenntnissstand dürfen die Prüfungen nur von geschulten Personal durchgeführt werden, wende Dich mal an Herrn Kuhn unter
http://ibc-wissen.de/IBC-Wissen.de/Uber_mich.html , vielleicht kann er Dir weiterhelfen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN1268 in ASP [Re: Gerald] #12554 13.03.2011 17:18
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Claudi Offline
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Die "kleine" Sachkundeprüfung darf ein Sachkundiger durchführen, die "große" Prüfung muss ein Sachverständiger (zugelassene Überwachungsstelle) durchführen.

Details (wie, was, wo z. B. wer ist Sachkundiger, wer ist Sachverständiger) findest du in der BAM-GGR 002:
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutregeln_a.htm

Ggf. sollte eine besondere Schulung zum Sachkundigen absolviert werden - diese bieten die üblichen Trainingsanbieter (beim TÜV Rheinland weiß ich es zu 100%, sicher bieten es auch TÜV Süd, Nord, Dekra und andere an) an.


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