Guten Morgen, ich habe mal wieder eine bescheidene Frage...
wenn wir ölverschmutzte Betriebsmittel als Abfall unter UN 3175 fahren, muss ja der Zusatz 'Abfall' im Beförderungspapier dazu (5.4.1.1.3). Jetzt frage ich mich aber wie genau:
UN 3175 ABFALL FESTE STOFFE... N.A.G.
oder
UN 3175 FESTE STOFFE... N.A.G. ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5
??
Denn eigentlich gibts die 3175 ja nur einmal mit VG II, so dass ich direkt zuordnen kann, oder liegts hier an dem 'n.a.g.' ??
Wer weiss Rat???