Hallo Udo,
in erster Näherung (siehe die Hinweise auf die Bekanntmachung 220 und die nötigen Aktualisierungen des SDB) sollte man davon ausgehen, dass das SDB den aktuellen Zustand darstellt, da der Ersteller sonst eine Aktualisierung hätte durchführen müssen.
Aber da gibt es noch die berühmten Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Ich würde sicherheitshalber nachfragen, v.a. wenn in Punkt 2/3/(15) eine Angabe über Umweltgefahren zu finden ist, in Punkt 14 aber nicht.
Zu REACh:
Generell müssen nur Stoffe registriert werden, keine Gemische.
Die Registrierungsdeadlines hängen von den Eigenschaften und den hergestellten/importierten Mengen ab (siehe z.B. hier
http://www.reach-info.de/registrierung.htm ganz unten).
Wer nicht selbst Importeur oder Hersteller ist, kann die Frage, wann die Registrierung durchgeführt werden muss/musste nur über eine Anfrage beim Lieferanten klären.
Wenn ein Stoff am 1.12.2010 registriert werden musste, sollte allmählich im Sicherheitsdatenblatt eine Registrierungsnummer zu finden sein. In der Praxis geht das (offensichtlich) nicht sehr schnell, v.a. wenn man selbst in der Lieferkette weit vom Hersteller/Importeur entfernt ist.
Allerdings ist die Registrierungsnummer allein kein Grund für eine aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts (
http://www.reach-clp-helpdesk.de/re...cherheitsdatenblatt-22.html?docId=701374).
Fazit:
Wenn die Nummer im Sicherheitsdatenblatt steht, wurde die Registrierung durchgeführt.
Wenn die Nummer nicht angegeben wird, ist keine eindeutige Aussage möglich (Registrierung erfolgt, aber neues Sicherheitsdatenblatt noch nicht vorhanden / Registrierung ist er 2013 oder 2018 erforderlich / ...).
Viele Grüße,
Andreas Arnold