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Rechte und Pflichten als Händler? #12909 26.04.2011 14:04
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DavidGFG Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutexperten,

Ich lese jetzt schon ein paar Tage hier fleissig mit sowie in ADR, RID, ADN, CRTD, CRTNI, HNS und weitere schöne Werke und muss nun eine Frage in die Runde loswerden.

Mein Unternehmen (nein ich bin leider nicht der Inhaber) handelt mit Öl, Gas, Kohle usw. hierbei ist es natürlich Eigentümer, aber niemals Besitzer der Güter. Sprich: Wir kaufen die Ware, beauftragen einen Beförderer sie abzuholen und auszuliefern (Schiff, Straße, Schiene). Empfänger ist wiederum nicht unser Unternehmen sondern eine Schwestergesellschaft. Unsere Handlungen sind also nur "virtuell" und nicht operativ.

Wichtig könnte meinen bisherigen Recherchen nach auch sein, dass die Güter zu keiner Zeit auf unserem Grund und Boden befindlich sind. Das Geschäft beschränkt sich im Übrigen auch nicht auf Deutschland.

Bei meinen bisherigen Recherchen, ob unsererseits irgendwelche Verpflichtungen (Gefahrgutbeauftragte zur Überwachung der Spediteure, Meldesysteme) oder Haftungen (kein Eigentum an Tranportfahrzeugen) bestehen, konnte ich bisher eigentlich alles verneinen. Sieht das die Expertenrunde hier ähnlich?

Gibt es eventuell Vorschläge, was dennoch zur Absicherung vor etwaigen Unfällen beitragen könnte? Zum Beispiel in Bezug auf die Lieferanten- bzw. Befördererauswahl: Welche Zertifikate, Standards, Schulungen müssen und sollten Beförderer in oben genannten Bereichen besitzen? So könnten wir zumindest die Qualität der Beförderer sichern.

Ich weiss, dass mir hier niemand eine rechtsverbindliche Antwort geben kann, darum frage ich nach kollegialen Meinungen und bedanke mich herzlich im Voraus!

Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: DavidGFG] #12910 26.04.2011 14:28
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Gerald Offline
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Hallo,
ich kann Dich nur auf das Kapitel 1.4 ADR verweisen, und im Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung findest Du unter dem jeweiligen Begriff die Bedeutung des Begriffes.
Auf jeden Fall trifft Abschnitt 1.4.3 "Pflichten anderer Beteiligter" im Zusammenhang mit Abschnitt 1.4.1 zu.
Ansonsten kennst Du die Zusammenhänge in euren Unternehmen besser, und kannst bestimmt die Zuordnung vornehmen. Ich kann mir aber z.B. Vorstellen, das Ihr Absender vielleicht auch Auftraggeber des Absenders seit.
Eine andere Quelle für den Transport in Deutschland währe noch die GGVSEB in der aktuellsten Fassung, hier sind für jeden Verantwortlichen die Pflichten festgelegt.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: DavidGFG] #12911 26.04.2011 14:33
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Claudi Offline
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Ein GB überwacht ja nicht primär andere Spediteure, sondern schaut, das im eigenen Unternehmen alles iO ist. Das macht theoretisch der GB der Spedition ebenfalls...

Ggf. seid ihr Auftraggeber des Absenders oder gar Absender (du schreibst, dass ihr Beförderer beauftragt).
Absender seid ihr dann, wenn ihr mit den Beförderern Beförderungsverträge schließt (i. d. R. mit dem Frachtvertrag gleichzusetzen). Zu den Definitionen der am Transport Beteiligten schaue mal in die GGVSEB (§2). Für beide Tätigkeiten (Auftraggeber des Absenders/ Absender) reicht es, die Ware virtuell um die Welt zu schicken. Die jeweiligen Pflichten dazu findest du auch in der GGVSEB (§17 ff).

Grundsätzlich muss erstmal jeder einen GB bestellen, der an der Beförderung beteiligt ist. Beteiligt seid ihr - mindestens als Auftraggeber des Absenders, wahrscheinlich sogar als Absender selbst. Die Stelle, an der die Ware geladen wird, ist dann der Verlader - das kann räumlich/ rechtlich ganz woanders sein.
Die Befreiungen von der Bestellung eines GB findest du in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV ( alt §1 b, neu §2) - da käme wohl höchstens folgendes in Frage: befreit sind Unternehmen "die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind [...]" - wobei ich mir bei euch vorstellen könnte, dass die 50 t weit überschritten werden.

Also schau mal, was von euren Produkten tatsächlich Gefahrgut ist, in welcher rechtlichen Stellung ihr an der GG-Beförderung beteiligt seid und ob ihr ggf. Befreiungen der GbV Nutzen könnt.

Bzgl. Befördererauswahl: formuliert Anforderungsprofile (und kontrolliert diese) bzw. regelt eure Anforderungen in den Verträgen. Inspiration könnte der VCI liefern, der u.a. Anforderungsprofile für Logistikdienstleister formuliert hat: http://bit.ly/bfn8ca

Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: Claudi] #12912 26.04.2011 15:43
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Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Wie das so ist, ist gerade noch etwas dringendes reingekommen. Ich prüfe die Tage und melde mich wieder!

Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: Gerald] #12913 27.04.2011 14:01
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DavidGFG Offline OP
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Hallo,
ich kann Dich nur auf das Kapitel 1.4 ADR verweisen, und im Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung findest Du unter dem jeweiligen Begriff die Bedeutung des Begriffes.
Auf jeden Fall trifft Abschnitt 1.4.3 "Pflichten anderer Beteiligter" im Zusammenhang mit Abschnitt 1.4.1 zu.


Wie gesagt, ich sehe das eigentlich anders. "Andere Beteiligte" sind ja Verlader, Verpacker, Befüller, Betreiber eines Tankcontainers, Entlader. Trifft definitiv nicht auf uns zu.
Wo ich uns wiederfinden könnte ist in 1.4.2.1.3: "Handelt der Absender im Auftrag eines Dritten, so hat dieser den Absender schriftlich auf das gefährliche Gut hinzuweisen und ihm alle Auskünfte und Dokumente, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen."

Dieser "Dritte" müssten wir eigentlich sein, dagegen kein Absender, die beauftragen wir ja nur; sprich derjenige der das Gut besitzt, bevor wir es kaufen, sendet es in der Regel auch ab...somit würde doch prinzipiell schon wieder unsere Informationspflicht nach 1.4.2.1.3 entfallen, da wir davon ausgehen können, dass derjenige, der das Gut besessen hat weiss wie man damit umgeht und dies darf. Ausserdem definiert ja der Paragraph auch keine detaillierten Pflichten.

Antwort auf

Eine andere Quelle für den Transport in Deutschland währe noch die GGVSEB in der aktuellsten Fassung, hier sind für jeden Verantwortlichen die Pflichten festgelegt.

Da gilt ja die selbe Definition von Absender, ebenfalls mit dem ominösen "Dritten".

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Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Und wie, vielen Dank! Ich bin wie gesagt neu in dem Gebiet und habe erst den Bruchteil eines Überblicks...

Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: Claudi] #12914 27.04.2011 14:15
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DavidGFG Offline OP
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Ggf. seid ihr Auftraggeber des Absenders oder gar Absender (du schreibst, dass ihr Beförderer beauftragt).
Absender seid ihr dann, wenn ihr mit den Beförderern Beförderungsverträge schließt (i. d. R. mit dem Frachtvertrag gleichzusetzen). Zu den Definitionen der am Transport Beteiligten schaue mal in die GGVSEB (§2). Für beide Tätigkeiten (Auftraggeber des Absenders/ Absender) reicht es, die Ware virtuell um die Welt zu schicken. Die jeweiligen Pflichten dazu findest du auch in der GGVSEB (§17 ff).


Okay, ich prüfe Danke! Ich sitze leider im "Elfenbeinturm" (zugegebenermaßen aber dort ganz unten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />) und habe mit dem operativen (Handels-)Geschäft nicht wirklich viel Berührungspunkte, da muss ich mich mal durchkämpfen. Ich denke aber wir schliessen keine Beförderungsverträge ab. Wo findet sich denn die Definition des "Auftraggebers des Absenders", ist das derjeniger der hiermit gemeint ist: "Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag."?


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Grundsätzlich muss erstmal jeder einen GB bestellen, der an der Beförderung beteiligt ist. Beteiligt seid ihr - mindestens als Auftraggeber des Absenders, wahrscheinlich sogar als Absender selbst. Die Stelle, an der die Ware geladen wird, ist dann der Verlader - das kann räumlich/ rechtlich ganz woanders sein.
Die Befreiungen von der Bestellung eines GB findest du in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV ( alt §1 b, neu §2) - da käme wohl höchstens folgendes in Frage: befreit sind Unternehmen "die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind [...]" - wobei ich mir bei euch vorstellen könnte, dass die 50 t weit überschritten werden.

Also schau mal, was von euren Produkten tatsächlich Gefahrgut ist, in welcher rechtlichen Stellung ihr an der GG-Beförderung beteiligt seid und ob ihr ggf. Befreiungen der GbV Nutzen könnt.

Bzgl. Befördererauswahl: formuliert Anforderungsprofile (und kontrolliert diese) bzw. regelt eure Anforderungen in den Verträgen. Inspiration könnte der VCI liefern, der u.a. Anforderungsprofile für Logistikdienstleister formuliert hat: http://bit.ly/bfn8ca


Vielen Dank für die Ausfühlriche Antwort, ich prüfe mal auf Befreiungen...

Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: DavidGFG] #12915 27.04.2011 20:58
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Wie gesagt, ich sehe das eigentlich anders. "Andere Beteiligte" sind ja Verlader, Verpacker, Befüller, Betreiber eines Tankcontainers, Entlader.

Hier kann ich Dir bei Deiner Aufffassung Recht geben, war mir nicht aufgefallen, das 1.4.3 Pflichten anderer Beteiligter eine Überschrift ist.

Aber aus der Nummer im ADR Abschnitt 1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge und in der GGVSEB § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten kommst Du nicht raus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Rechte und Pflichten als Händler? [Re: Gerald] #12916 28.04.2011 15:04
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Claudi Offline
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Der Auftraggeber ist mE nach nicht definiert. Eben der, der den Absender beauftragt. Im Prinzip sind dessen Pflichten ja auch seeeehr überschaubar (§17 GGVSEB). Trotzdem muss er ggf. einen GB bestellen, falls die Befreiungen aus der GbV nicht mehr greift.

Absender seid ihr in der Tat nicht, wenn ihr quasi ex works handelt, also der Käufer der Ware den Beförderer/ Frachtführer beauftragt.


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