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Batterietrennschalter in FL - Fahrzeugen #12960 01.05.2011 12:23
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Hoko1 Offline OP
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Hallo Gefahrgutfreunde,
FL - Fahrzeuge müssen gem. ADR 9.2.2.3.1 einen Schalter zur Unterbrechnung der
Stromkreise so nah wie der Praxis möglich an der Batterie haben.
In 9.2.2.3.2 steht weiterhin, dass sich ein Batterietrennschalter im Fahrerhaus befinden muss.
Für mich bedeutet das, dass zwei Schalter vorhanden sein müssen ???!!!!!
Oder wie ist das zu verstehen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Des Weiteren finde ich keine Quelle im ADR: was bedeutet "Unterbrechnung der Stromkreise". Ist hiermit gemeint, dass alles "lahmgelegt" wird,oder funktioniert auch weiterhin z. B noch das Digitale Kontrollgerät? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Was ist mit der Warnblinkanlage? Wird diese auch stillgelegt?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand zu diesen Fragen Antworten geben könnte.
Gruß HoKo

Re: Batterietrennschalter in FL - Fahrzeugen [Re: Hoko1] #12961 01.05.2011 13:33
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Für mich bedeutet das, dass zwei Schalter vorhanden sein müssen ???!!!!!


Genau so ist es, einer nach Absatz 9.2.2.3.1 und einer nach Absatz 9.2.2.3.2, wobei in der Praxis auch die Möglichkeit nach Absatz 9.2.2.3.2 zweiter Satz "Zusätzliche Betätigungseinrichtungen dürfen einge­baut sein, sofern sie deutlich gekennzeichnet und gegen unbeabsichtigte Betätigung geschützt sind." genutzt wird. Z.B in der Nähe des Amaturenschranks bei Tanksattelaufliegern.

Ansonsten wird bei Betätigung des Batterietrennschalters der Stromfluss zu allen elektrischen Verbrauchern unterbrochen, da es bei Austreten von zündfähiger Gas-/Luftgemischen durch einen Funken zu einer Explosion kommen könnte. Und das soll vermieden werden.

Nur die Verbindung zum ER-Kotrollgerät bleibt, steht in der EG Verordnung 561/2006, damit aber keine Gefahr besteht, muss der Stromkreis eigensicher geführt sein. Zumal der Stromfluss selbst so gering ist, das eine Gefahr kaum besteht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Batterietrennschalter in FL - Fahrzeugen [Re: Hoko1] #12962 02.05.2011 08:08
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Claudi Offline
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Hallo,

hier verwechselst du etwas: das, was im allgemeinen als Batterietrennschalter bezeichnet wird, ist nicht der Schalter selbst, sondern eher der Schalter für den Schalter. Der Batterietrennschalter ist ein Kästchen, dass sich meistens im Batteriekasten befindet - und damit den Vorgaben 9.2.2.3.1 ADR entspricht.

In 9.2.2.3.2 ADR ist nun der Schalter für den Batterietrennschalter, gemeinhin als Notaus bezeichnet, beschrieben. Der muss mindestens im Führerhaus sein. Wenn weitere Notaus-Schalter vorhanden sind (üblicherweise außerdelb des Führerhauses), dann müssen diese natürlich auch funktionieren.

Fazit: 1 Batterietrennschalter mit mindestens einer Betätigungseinrichtung im Führerhaus, weitere Betätigungseinrichtungen möglich.

Es müssen erstmal alle Stromkreise lahmgelegt werden. Die Stromkreise, die weiter unter Spannung bleiben müssen (siehe 9.2.2.5 Dauerstromkreise), müssen für spezielle Ex-Zonen zugelassen sein. Fahrtenschreiber sind das - erkennbar an einem Aufdruck im/am Gerät wie Eex IIC T6 usw.
Warnblinkanlage muss ausgehen es sei denn, sie wäre "ex-geschützt". Dazu hat der Fahrer ja im Notfall seine aufstellbaren Warnzeichen, die ggf. als Ersatz der Wanrblinkanlage warnen.
Vorsicht ist bei nachgerüsteter Elektrik geboten - Arbeitslampen, Stromkreise für irgendwas im Führerhaus... wenn das nicht sachgerecht ausgeführt wurde (also über den Batterietrennschalter führt), laufen diese Stromkreise trotz Notaus weiter - was i.d.R. eben nicht zulässig ist.

Re: Batterietrennschalter in FL - Fahrzeugen [Re: Hoko1] #12963 05.05.2011 15:04
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Hoko1 Offline OP
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Registriert: Dec 2008
Beiträge: 125
Ich danke allen, die auf meine Frage geantwortet haben.
Vielen Dank, jetzt sehe ich klarer.
Gruß
HoKo


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