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Höherwertige Verpackung #12982 04.05.2011 13:27
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gg-freak Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich suche mich dumm und dusslig. Wenn für ein Gefahrgut die Verpackungsgruppe II angegeben ist, muss ich als Verpacker eine Verpackung der Verpackungsgruppe II verwenden.
Jedoch darf ich eine Verpackung der Verpackungsgruppe I als höherwertige Verpackung auch verwenden.

Wer weiß, woraus sich das aus dem ADR ergibt?


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Höherwertige Verpackung [Re: gg-freak] #12983 04.05.2011 15:30
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GG1 Offline
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Hallo gg-freak,

das ergibt sich aus 6.1.3.1 c (i). Aber aufpassen, bei bestimmten Stoffen darf keine X kodierte Verpackung verwendet werden.

Grüße
GG1

PS: So, habe die Stelle mit dem Verbot X kodierter Verpackungen schneller gefunden, als gedacht: 4.1.1.17

Zuletzt bearbeitet von GG1; 04.05.2011 15:37.
Re: Höherwertige Verpackung [Re: GG1] #12984 04.05.2011 20:46
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gg-freak Offline OP
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So weit war ich auch schon. Aber wo entnehme ich, dass ein bei einem Gefahrgut der Verpackungsgruppe II auch eine Verpackung der Verpackungsgruppe 1 verwenden darf. Im Unterabschnitt 6.1.3.1 geht es nur um die Kennzeichnung der Verpackung.

Im Unterabschnitt 4.1.4.17 wird festgelegt, dass nur Verpackungen der Verpackungsgruppe II für bestimmte Gefahrgüter verwendet werden dürfen. Woher nehme ich aber, dass ich auch eine Verpackung der Verpackungsgruppe I verwenden darf?


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Re: Höherwertige Verpackung [Re: gg-freak] #12985 04.05.2011 22:07
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GG1 Offline
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Antwort auf
So weit war ich auch schon. Aber wo entnehme ich, dass ein bei einem Gefahrgut der Verpackungsgruppe II auch eine Verpackung der Verpackungsgruppe 1 verwenden darf. Im Unterabschnitt 6.1.3.1 geht es nur um die Kennzeichnung der Verpackung.


Nun, hier wird aber auch klar gesagt, daß die X kodierte Verpackung auch für die Verpackungsgruppen II und III erfolgreich geprüft wurde. Daher ist für mich klar, daß X kodierte Verpackungen auch verwendet werden dürfen, wenn nur eine für die Verpackungsgruppe II erforderlich ist.

Antwort auf
Im Unterabschnitt 4.1.4.17 wird festgelegt, dass nur Verpackungen der Verpackungsgruppen II für bestimmte Gefahrgüter verwendet werden dürfen. Woher nehme ich aber, dass ich auch eine Verpackung der Verpackungsgruppe I verwenden darf?


Auch das steht in 4.1.1.17 (Klugscheißermodus ein: nicht 4.1.4.17 / Klugscheißermodus aus): da muß, wie es so schön heißt im ADR nachgeschlagen werden (heißer Kandidat: Tabelle A zur jeweiligen UN Nummer).

Grüße
GG1

Re: Höherwertige Verpackung [Re: GG1] #12986 05.05.2011 14:06
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Hallo GG1,

ich sollte mal meinem eigenen Motto folgen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />. Dann hätte ich deine Antwort auch verstanden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Dabei bin ich dann auch noch über die Bemerkung 3 zum Abschnitt 6.1.3 gestolpert.
Jetzt ist wieder alles klar und Licht im Tunnel.

Danke


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