Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
"dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis #13008 16.05.2011 12:31
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
D
DTM Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
Hallo,

ich habe ein Problem bei der Auslegung der folgenden Wortlaute:

Zu den Pflichten als Absender gehört u.a., DAFÜR ZU SORGEN, dass nur Verpackungen verwendet werden, die zugelassen sind und DAFÜR ZU SORGEN, dass Beförderungs-Papiere mitgegeben werden. Außerdem heißt es, man muss sich "vergewissern", dass die Ware klassifiziert ist.
Außerdem heißt es, der Absender kann auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen vertrauen.

Was heißt das für mich als Abfertigungs-Spediteur in der Praxis? Als Hintergrund-Info vielleicht sinnvoll: Wir sind reiner Abfertigungs-Spediteur, der auch ein großes KEP-Volumen abfertigt und wir sitzen nicht vor Ort bei den Verladern/Kunden. Wie soll ich dann z.B. dafür sorgen, dass die korrekte Verpackung verwendet wird? Und wie "vergewissere" ich mich, dass korrekt klassifiziert wurde. Muss ich mir alle SDB zur Verfügung stellen lassen?
Oder ist evtl. ein allgemeiner Hinweis an unsere Auftragger ausreichend, dass wir davon ausgehen, dass die Richtlinien des ADR eingehalten werden?

Entschuldigt bitte diese Anfängerfrage, aber genau das bin ich - ein blutiger Anfänger :-(

Vielen Dank für einen Tipp.

LG
Simone


Simone
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: DTM] #13009 16.05.2011 13:43
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Hallo Simone,
entsprechend Kapitel 1.3 im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 müssen seit ADR 2011 alle Personen unterwiesen sein, welche mit Gefahrgut zu tun haben.
In der GGVSEB §27 Ziffer 5 steht es eben so, und im §29 in Ziffer 5 steht "Die Beteiligten im Straßenverkehr haben dafür zu sorgen, dass eine Unterweisung aller an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen nach Abschnitt 8.2.3 ADR erfolgt."
Du solltest mal Deinen Vorgesetzten darauf ansprechen, denn die Beantwortung Deiner Frage ist doch etwas umfangreich, und ich weis nicht, welches Hintergrundwissen Du besitzt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: Gerald] #13010 16.05.2011 14:35
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
D
DTM Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
Vielen Dank für die Antwort.

Als Hintergrundwissen liegt lediglich ADR Strasse vor. Ich habe gerade meine Prüfung hinter mir, also noch keine Praxis-Erfahrung.

Vielleicht kann ich meine Frage etwas konkretisieren: "Dafür sorgen" und "sich vergewissern" heißt ja nicht, dass ich z.B. selber klassifizieren muss, oder selber die benötigten Beförderungspapiere an den Fahrer übergeben muss/KANN, weil die Verladestelle z.B. nicht hier vor Ort ist.

Inwiefern kann ich dann z.B. meine Pflicht diesbezüglich erfüllen?
Ist die Pflicht erfüllt, wenn ich weiß, dass das Personal beim Verlader entsprechend geschult ist? Oder in welchem Zusammenhang steht die Antwort bzgl. der Schulung?


Simone
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: DTM] #13011 16.05.2011 16:16
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Hallo Simone,
ich geh mal davon aus, dass Du den Basiskurs besucht hast.
Im Kapitel 1.4 ADR ist genau geregelt, welche Pflichten der dort genannte z.B. Absender, Beförderer u.ä. hat. In Kapitel 1.2 findest Du zu jeden Verantwortlichen die Begriffsbestimmung.
In der GGVSEB hat jeder Verantwortliche einen eigenen Paragraphen, wobei es auch Paragraphen gibt, in den die Pflichten für mehrere Verantwortliche festgelegt sind.
Jetzt kommt wieder darauf an, welche Verantwortung Du hast, und dann kann man die entsprechenden Pflichten ableiten.
Die Unterweisungspflicht liegt beim Chef bzw. Verantwortlichen der Firma, und ist auch nachzuweisen bzw. der Nachweis muss 5 Jahre aufbewahrt werden, und ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
In der neuen RSEB wird dann stehen, mit welchen Bußgeld man rechnen muss, wenn man der Unterweisungspflicht nicht nachkommt bzw. den Nachweis nicht erbringen kann.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: Gerald] #13012 20.05.2011 18:16
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo Simone,

hat, hat zu prüfen oder hat sich zu vergewissern sind direkte Pflichten, welche bei jedem Transport auszuführen sind. In der Praxis werden häufig nur Stichproben gemacht, welche dann von den Gerichten als nicht ausreichend verworfen werden.
Dagegen ist die Formulierung "hat dafür zu sorgen" ein indirekte Pflicht. Auch wenn ich jetzt von einigen wieder gesteinigt werde, das BayObLG hat mal vor vielen Jahren die Worte "hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug mit der Schutzausrüstung ausgerüstet ist" entscheiden, dass der Beförderer/Halter in der Regel nur dann seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, wenn er wöchentlich die Ausrüstung überprüft.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: TDamm] #13013 21.05.2011 18:12
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
D
DTM Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Antwort!
Kannst Du mir nun vielleicht auch noch verraten, ob eine allgemeine schriftliche Verfahrensanweisung z.B. an den Verlader ausreichend wäre?

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende


Simone
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: DTM] #13014 23.05.2011 06:46
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Antwort auf
Kannst Du mir nun vielleicht auch noch verraten, ob eine allgemeine schriftliche Verfahrensanweisung z.B. an den Verlader ausreichend wäre?

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende


Was soll da drin stehem?


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: TDamm] #13015 23.05.2011 15:12
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
D
DTM Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: May 2011
Beiträge: 48
Berechtigte Frage!
Was müsste denn drin stehen, damit es ausreichend wäre?
Wenn man einmal schriftlich aufsetzt, dass der Verlader erklärt, die Gefahrgut-Vorschriften generell einzuhalten, wäre das ausreichend?
Ich sitze ja als Spediteur/Transportabteilung nicht überall vor Ort und wüsste nicht, wie ich sonst dafür sorgen kann. Wahrscheinlich fehlen mir auch einfach nur die Ideen... ?? Wie setzen andere das denn um?

Vielen Dank für Deine Mühe!


Simone
Re: "dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis [Re: DTM] #13016 23.05.2011 16:51
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Hallo,
Antwort auf
Wenn man einmal schriftlich aufsetzt, dass der Verlader erklärt, die Gefahrgut-Vorschriften generell einzuhalten, wäre das ausreichend?


Zu was soll dies nützlich sein. Denn mit der Einführung GGVSEB im Jahr 2009 hat jeder Verantwortliche einen eigenen Paragraphen, wobei es auch Paragraphen gibt, in den die Pflichten für mehrere Verantwortliche festgelegt sind.
Vor Dieser wahr es nicht immer so eindeutig geklärt, da die Pflichten für alle im §9 standen.
In der Änderung 2011 wurde auch der Entlader aufgenommen.
Wenn jeder seine Hausaufgaben macht, dann kann nichts passieren. Und sollte der Ein oder Andere doch mal einen Fehler machen, dann wird er von der zuständigen Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen bekommen, kann seine Meinung dazu äußern und die Bußgeldstelle wird eine Geldbuße verhängen oder nicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2025
von Gerald - 19.04.2024 16:14
Formular IMO Erklärung
von MartaH - 19.04.2024 12:48
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3