Hallo,
korrigiert mich, wenn ich mich irre, es ist eigentlich doch das gleiche meint denn aus 6.7.2.1:
Ein multimodaler Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern für die Beförderung von Stoffen der Klassen 3 bis 9. Der ortsbewegliche Tank umfasst einen Tankkörper, der mit der für die Beförderung der gefährlichen Stoffe notwendigen Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung ausgestattet ist. Der ortsbewegliche Tank muss befüllt und entleert werden können, ohne dass dazu die bauliche Ausrüstung entfernt werden muss. Er muss außen am Tankköper angebrachte Elemente zur Stabilisierung besitzen und muss in vollem Zustand angehoben werden können. Er muss hauptsächlich dafür ausgelegt sein, um auf ein Beförderungsfahrzeug oder ein Schiff verladen werden zu können, und mit Kufen, Tragelementen oder Zubehörteilen ausgerüstet sein, um die mechanische Handhabung zu erleichtern. Straßentankfahrzeuge, Kesselwagen, nicht metallene Tanks und Großpackmittel (IBC) gelten nicht als ortsbewegliche Tanks.
dazu kommt dann noch folgende "unterschiede" aus der Baumusterzulassung
Tankcontainer: nach ADR
Ortsbeweglicher Tank: nach Seerecht IMDG
gruß
Ralph