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TC ?! #13020 17.05.2011 20:18
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

bin auf der Suche nach einer Internetseite, die die Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Tankcontainer und einem ortsbeweglichen Tank erklärt/erläutert. Wer kann helfen?

Danke im Voraus.

Gruß

Udo

Re: TC ?! [Re: Udo Freitag] #13021 17.05.2011 20:37
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wscheffler Offline
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Hallo Udo

Schau doch mal unter bam.de

Anhänge
13782-baumusterzul-tankcontainer,BAM.pdf (0 Bytes, 9660 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 17.05.2011 20:38.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: TC ?! [Re: wscheffler] #13022 17.05.2011 20:40
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Wilfried,

die Idee hatte ich auch. Habe aber keine Publikation der BAM gefunden???

Gruß

Udo

Re: TC ?! [Re: Udo Freitag] #13023 18.05.2011 12:25
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Ralph Guenther Offline
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Hallo,

korrigiert mich, wenn ich mich irre, es ist eigentlich doch das gleiche meint denn aus 6.7.2.1:
Ein multimodaler Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern für die Beförderung von Stoffen der Klassen 3 bis 9. Der ortsbewegliche Tank umfasst einen Tankkörper, der mit der für die Beförderung der gefährlichen Stoffe notwendigen Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung ausgestattet ist. Der ortsbewegliche Tank muss befüllt und entleert werden können, ohne dass dazu die bauliche Ausrüstung entfernt werden muss. Er muss außen am Tankköper angebrachte Elemente zur Stabilisierung besitzen und muss in vollem Zustand angehoben werden können. Er muss hauptsächlich dafür ausgelegt sein, um auf ein Beförderungsfahrzeug oder ein Schiff verladen werden zu können, und mit Kufen, Tragelementen oder Zubehörteilen ausgerüstet sein, um die mechanische Handhabung zu erleichtern. Straßentankfahrzeuge, Kesselwagen, nicht metallene Tanks und Großpackmittel (IBC) gelten nicht als ortsbewegliche Tanks.

dazu kommt dann noch folgende "unterschiede" aus der Baumusterzulassung

Tankcontainer: nach ADR
Ortsbeweglicher Tank: nach Seerecht IMDG


gruß
Ralph

Re: TC ?! [Re: Ralph Guenther] #13024 18.05.2011 12:39
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HolgerT Offline
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Antwort auf

dazu kommt dann noch folgende "unterschiede" aus der Baumusterzulassung

Tankcontainer: nach ADR
Ortsbeweglicher Tank: nach Seerecht IMDG



... wobei ein und die selbe Umschließung gleichzeitig beides (also TC und oT) sein kann.

Gruß,
Holger


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