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benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND #13099 24.05.2011 15:00
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DTM Offline OP
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Guten Tag,

ich habe eine Anfrage bzgl. der Retournierung von benzinbetriebenen Artikeln (Motorsäge/Rasenmäher usw.)

Kann ich da die Freistellung nach 1.1.3.1 b)
"Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem innerem Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern..." anwenden? Benötigen wir einen entsprechenden Hinweis in den Beförderungspapieren?

Falls diese Freistellung nicht greift, ist eine ganz normale Abwicklung nach UN 1203 möglich, oder was ist zu beachten?? Benzin ist doch sicher auch umweltgefährdend, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!


Simone
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: DTM] #13100 24.05.2011 16:28
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Gerald Offline
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Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten.
1.
In den benzinbetriebenen Artikeln (Motorsäge/Rasenmäher usw.) ist und war noch kein Benzin, dann brauch das ADR/die GGVSEB nicht beachtet werden.
2.
In den benzinbetriebenen Artikeln (Motorsäge/Rasenmäher usw.) ist und war schon Benzin, dann kannst Du die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 b) nutzen.

Unter der UN Nummer 1203 klappt es nicht, und Benzin ist umweltgefährdend.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.05.2011 12:48.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: Gerald] #13101 24.05.2011 16:32
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DTM Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für Deine Info. Dass hier die Freistellung greifen kann, habe ich mittlerweile auch schon herausgefunden, hänge aber nun an dem Punkt, dass kein Bezug auf die enthaltenen Mengen Benzin angegeben ist. Bedeutet dies, dass die Freistellung mengenunabhängig ist, oder müssen die Tanks restentleert sein?

Wo kann man sich über solche Dinge (am besten rechtsverbindlich) erkundigen??

Hast Du oder jemand noch einen Tip für mich?


Simone
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: DTM] #13102 24.05.2011 17:28
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Gerald Offline
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Hallo Simone,
das steht schon in dem Satz "Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem innerem Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern..."
Du must nur den Benzinhahn verschließen und es darf nicht mehr Benzin in dem Tank sein, wie rein geht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Aber das geht so und so nicht. Aber Bitte ein kleiner Freiraum sollt bei den Temparaturen schon sein.
In der Landwirtschaft wird diese Freistellung gern für bestimmte Spritzen genutz und da ist bestimmt mehr drin, wie in den Rasenmähern.

Nachtrag:
Sieh mal unter der RSEB Ziffer 1-1 nach, da steht,
"Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von "normalen Beförderungsbedingungen" sind:
- ausreichende Ladungssicherung
- wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z.B. Schutzkappen),
- Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe."


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.05.2011 17:45.
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: Gerald] #13103 26.05.2011 09:06
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DTM Offline OP
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Hallo zusammen,

wir sind mittlerweile soweit, dass wir festgestellt haben, dass wir leider nicht wirklich sicherstellen können, dass ein Austreten des Benzins verhindert werden kann. Die Abholungen erfolgen nämlich bei Privatpersonen und unser Auftraggeber traut es z.B. einer 70-jährigen Dame nicht zu, den Tank und Benzinhahn zu verschließen [Manche Dinge darf man hier besser einfach nicht hinterfragen ;-) ]

Da die Menge an Benzin leider auch nicht genau bestimmt werden kann, können wir die Sendungen auch nicht als LQ verschicken lassen, da wir davon ausgehen müssen, dass sich mehr als ein Liter in den Geräten befindet. D.h., wir müssen die Sendungen als volles Gefahrgut verschicken. Wir werden den Kunden dann vorab eine zugelassene Verpackung zukommen lassen müssen.

Nun tut sich aber das nächste Problem auf: Selbst wenn wir den privaten Versendern die Beförderungspapiere vorausgefüllt zur Verfügung stellen würden, diese die Beförderungspapiere nur noch unterschreiben müssen, würde es im Ernstfall vor Gericht nicht standhalten, da diesen Privatleuten nicht so viel Fachwissen zugetraut wird. Dieses Vorgehen wäre also auch nicht wirklich "sauber".

Sehen wir das nun zu eng? Wie kann man dies am gescheitesten lösen. Gibt es Dienstleister, die bundesweit einen Service incl. Verpacken, erstellen der Beförderungspapiere usw. anbieten? Wenn ich doch einen Speditions-Auftrag (Sammelgut) abschließe, der Spediteur den Beförderer beauftragt, ist doch der Spediteur der Absender und muss somit für die Beförderungspapiere sorgen und vorab auch die Verpackung nochmals prüfen.

Manchmal weiß ich nicht, ob wir das hier unnötig verkomplizieren, oder ob ich zu einfach denke??

Vielen Dank für Eure Meinung!


Simone
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: DTM] #13104 30.05.2011 08:45
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Claudi Offline
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Viel zu kompliziert.

Auch wenn ihr die Geräte als richtiges Gefahrgut versenden (lassen) wollt, darf nichts austreten. D.h. der Kunde muss sowieso die entsprechenden Hähne zudrehen. Wenn das nicht sichergestellt ist, also theoretisch Benzin auslaufen könnte, darf das Gerät gar nicht versendet werden.

Stellt also sicher, das die entsprechenden Dinge verschlossen werden. Und ein bißchen Eigenverantwortung bleibt auch beim Kunden, selbst wenn der Privatperson ist. Jemand, der in der Lage ist, ein solches Gerät zu benutzen, ist auch in der Lage, Hähne zuzudrehen (legt eine bebilderte Anleitung mit, ggf. mit technischer Hotline oder so). Andersrum: jemand, der nicht in der Lage ist, sowas zu machen, sollte auch keine Kettensäge oder Rasenmäher benutzen bzw. dann jemanden fragen, der sich auskennt.

Also Hähne zu und unter Freistellung 1.1.3.1 b) transportieren.

Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: Claudi] #13105 30.05.2011 09:26
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Andreas_A Offline
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Claudi war schneller :-).
Der Gedanke geht noch weiter: Selbst wenn der Kunde eine geeignete Verpackung zugesandt bekommt, muss er das Gerät irgendwie reinstellen und die Verpackung sachgerecht verschließen. Die Verschlussproblematik hat sich nur um eine Ebene verschoben.

Nebenbei stelle ich mir die Frage, wie eine geeignete, zugelassene Verpackung aussehen könnte.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 30.05.2011 09:26.
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: Andreas_A] #13106 31.05.2011 09:06
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DTM Offline OP
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Guten Morgen,

mein Reden. Wenn jemand solche Geräte bestellt und benutzt, sollte er wohl in der Lage sein, den Benzinhahn zu schließen oder sich entsprechende Hilfe, wie auch immer die aussieht, zu holen. Das meinte ich damit, dass manche Dinge einfach nicht Hinterfragt werden sollten. ;-) Will man nicht - basta.

Die Frage nach der Verpackung würde ich einfach mit entsprechenden Hinweisen an einen Verpackungshersteller durchreichen, der bauartgeprüfte Verpackungen vertreibt.

Die Mühlen hier mahlen langsam - ich schätze, das gibt noch einige Diskussionen.

Ich danke Euch und wünsche einen angenehmen Arbeitstag!


Simone
Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: DTM] #13107 31.05.2011 09:24
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Claudi Offline
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Die beste bauartgeprüfte Verpackung nützt kaum etwas, wenn das Auslaufen des Benzins nicht verhindert wird.
Wie soll so eine Verpackung auch aussehen? Soll das Gerät etwa in eine Innenverpackung (für flüssige Stoffe geeignet, dicht, groß genug dass das ganze Gerät hinein passt), welche dann in eine Außenverpackung eingesetzt wird? Oder eine Einzelverpackung ähnl. einem Fass? Sobald da Benzin ausläuft, kann das ganze nicht mehr als UN3363 (freigestellt) transportiert werden, sondern wäre UN1203. Davon abgesehen ist auslaufendes Benzin um das Gerät sicher nicht förderlich für den technischen Zustand des Gerätes (wenn es also für den Transport im eigenen Saft liegt)?

Ich würde dem Auftraggeber deutlich vor Augen führen, dass ein Gerät, bei dem das Auslaufen von Gefahrgut nicht verhindert ist, so nicht transportiert werden darf.

Wenn er den Kunden nicht zutraut, Benzinhähne zuzudrehen, kann er ihnen auch nicht zutrauen, eine komplizierte Gefahrgutverpackung korrekt herzurichten und zu verschließen/ zu kennzeichnen.

"Will man nicht" - schön und gut, aber es gibt nunmal verbindliche Vorschriften. Gefahrgutrecht ist kein "Wünsch dir was". Und sonst sind doch die Kosten immer so wichtig - hier gehen Recht und Wirtschaftlichkeit mal Hand in Hand - das sollte den Auftraggeber doch üüberzeugen, nach 1.1.3.1 b) ADR zu verfahren.

Re: benzinbetriebene Artikel als Retoure - DRINGEND [Re: DTM] #13108 31.05.2011 13:17
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Andreas_A Offline
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Antwort auf
Die Frage nach der Verpackung würde ich einfach mit entsprechenden Hinweisen an einen Verpackungshersteller durchreichen, der bauartgeprüfte Verpackungen vertreibt.


Ich würde annehmen, dass der nichts "von der Stange" hat, wo die Geräte wirklich sicher reinpassen. Also gibt es die Optionen "Sonderanfertigung" (-> teuer) oder "Sicherung in der Verpackung erforderlich" (analog Fernseher in Karton, wobei sich Schaumstoff/Styropor in Benzin nicht lange hält) (-> Sorgfalt beim Verpacker erforderlich).

Man kommt von der Sorgfalt desjenigen, der das Gerät zurücksendet also nicht weg.

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