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Sondervorschriften für Abfälle #13144 26.05.2011 17:58
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eric Offline OP
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Hallo an Alle,
vielleicht kann mir in meinem Problem hier jemand weiterhelfen. Habe heute von einem Kunden die Anfrage erhalten, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die das Kriterium für Abfall erfüllen, dies zukünftig im Beförderungspapier wie folgt zu vermerken;
UN 1230 ABFALL Methanol,3 (6.1),II,(D/E)
Wir pflegen die Daten über eine Stoffsammlung. Gibt man dort UN 1230 ein erhalte ich den gewünschten Stoff, der aber nicht mit dem Begriff ABFALL gekoppelt ist. Woran erkenne ich dies in der Praxis, damit ich auf den Papieren die o.g. Anordnung in dieser Form andrucken kann. ?

Kann mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben?

Vielen Dank

Eric Saint-Germain

Re: Sondervorschriften für Abfälle [Re: eric] #13145 26.05.2011 18:11
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Wir pflegen die Daten über eine Stoffsammlung. Gibt man dort UN 1230 ein erhalte ich den gewünschten Stoff, der aber nicht mit dem Begriff ABFALL gekoppelt ist.


Mit dem ADR 2011 hat sich beim Eintrag im Beförderungspapier für gefährliche Abfälle eine Änderung ergeben.
In Absatz 5.4.1.1.3 Sondervorschriften für Abfälle steht:
"Wenn Abfälle (ausgenommen radioaktive Abfälle), die gefährliche Güter enthalten, befördert werden, ist der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck «ABFALL» voranzustellen, sofern dieser Ausdruck nicht bereits Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung ist,
z.B UN 1230 ABFALL METHANOL, 3 (6.1), II, (D/E)."
Das Wort "Abfall" steht jetzt also unmittelbar hinter der UN Nummer.

Und damit ist wahrscheinlich die Stoffdatenbank nicht mehr auf den aktuellen Stand!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.05.2011 18:14.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sondervorschriften für Abfälle [Re: Gerald] #13146 26.05.2011 18:19
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eric Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die prompte Info. Die Erläuterung ist soweit klar.Ich denke aber, dass ich in unserer Software ein Unterscheidungsmerkmal benötige um den "ABFALL" von der normalen UN -Nummer 1230 zu unterscheiden.

Gruß Eric

Re: Sondervorschriften für Abfälle [Re: eric] #13147 27.05.2011 08:07
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GG1 Offline
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Hallo Eric,

dann benötigst Du ein "Kästchen", welches Du anklicken kannst wenn ihr ein Beförderungspapier für einen Abfall erstellen wollt. Woher soll die Weichware sonst wissen, daß es sich um einen Abfalltransport handelt und daher eine Sondervorschrift angewandt werden muß?

Grüße
GG1


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