nach 9.7.6 ADR muss der Abstand zwischen der Rückwand des Tankes und der Rückseite der Stoßstange mindestens 100 mm betragen. Was ist nun die Rückseite der Stoßstange? Das BAG kommt von vorn, der Sachverständige von hinten und ich bin dazwischen!!! Also 100 mm Abstand inklusive Stoßstange oder 100 mm ohne der Stoßstange
Allen ein frohes Weihnachtsfest, mit freundlichen Grüßen aus Thüringen
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: TDamm]
#131917.12.200315:51
Hallo Herr Damm, wenn man von Abstand bei Häusern spricht, würde keiner auf die Idee kommen, bei der ermittlung des Abstandes ein Haus mit zu messen!!!!! Der Abstand ist nichts anderes als der Zwischenraum zwischen Tank und Stoßstange.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: Willi_Pape]
#132003.03.200412:02
grundsätzlich sehe ich das genau so. Jedoch in der Praxis musste ich mich belehren lassen. Die zuständig Behörde für die Baumusterzulassung hat den Abstand inklusive Stoßstange zugelassen. Damit wäre im Zweifelsfall sogar eine 100 mm starke Stoßstange, die direkt am Tank anliegt, zulässig.
Diese würde nach hiesiger Meinung den Tank beim Aufprall sogar deformieren. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: TDamm]
#132111.03.200415:37
Habe mir gerade mit meinen Kollegen die ADR vorgenommen. Auch meine Kollegen sind mit mir der Ansicht, dass die Rückseite der Stossstange bis zum Auffahrschutz gemessen wird. Die Stoßstange wird also nicht mit einbezogen.
mfg
Dieter Naumann
mit einer falschen Note verdirbst du ein ganzes Lied
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: TDamm]
#132212.03.200413:09
Hallo, Ich muss aus der Praxis dazu anfügen, dass wenn so gemessen wird wie angegeben, sämtliche Tankfahrzeuge nicht der Bauart entsprechen würden. Habe in der Praxis noch kein Fahrzeug festgestellt, bei dem der Anfahrschutz bzw. Stoßstange unmittelbar am Tank verbaut war. Ist wegen der Tankform auch nicht möglich. Der Sinn des hinteren Schutzes ist doch der, dass ein gewisser Abstand zum Auffangen von Kräften vorhanden ist, um eben gerade den Tank zu schützen selbst wenn - meiner Meinung nach bei den einwirkenden Kräften einer wie in der Praxis verwendeter Stoßfänger nicht ausreichend ist- aber durch den vorhandenen Abstand zwischen Tank und Anfahrschutz gedämpft wird. Die Rückseite der Stoßstange ist eben die Rückseite. Weil man dieses von hinten betrachten muss. Man spricht im Verkehrsrecht u.s.w.auch immer von in Fahrtrichtung.Und aus dieser Sicht betrachtet ist die Rückseite der Stoßstange somit die zum Tank zugewandte Seite. Hätte man es so gemessen haben wollen, würde man im ADR von einem am Tank anliegenden Anfahrschutz sprechen. Wenn es dazu Bildmaterial mit dieser Anbauform gibt, wäre es schön, wenn man diese mal ins Forum stellen würde. Verbleibe mit besten Grüssen Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: Steffan]
#132312.03.200422:09
diese Betrachtungsweise mit der Fahrtrichtung ist die mir offiziell mitgeteilte Begründung (laut VD TÜV). Aber wo ist nun der bauliche Unterscheid zwischen einer vorderen und einer hinteren Stoßstange? Beide werden meines Erachtens immer an der Rückseite am Fahrzeug angeschraubt. Auch gebe ich zu bedenken, dass wenn man einen Abstand angibt und dazwischen ein variables Bauteil zulässt, kann der Anstand durch das Bauteil völlig bzw. wie in meinen Fall bis auf 2 cm ausgefüllt sein. Mal sehen ob ich am Montag die Zeichnung digitalisieren kann.
Gruß Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: hinterer Anfahrschutz beim Tankfahrzeug
[Re: TDamm]
#132415.03.200409:23
Hallo, ich kann nur anmerken, dass ich bei Kontrollen eine solche Anbringung noch nicht festgestellt oder aber wegen der vorhandenen und gültigen Zulassungsbescheinigung immer davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug der Baumusterzulassung entspricht. Wegen der vorhandenen Zulassungsbescheinigung habe ich auch keine Veranlassung gehabt, den Abstand zu messen. Eine Beanstandung wäre aus meiner Sicht nicht gegeben, da der Halter sich auf die Abnahme und den vorschriftsmäßigen Zustand bei der Abnahme berufen kann und man eben davon ausgehen kann, dass das Fahrzeug so eine Baumusterzulassung erhalten hat. Ich betrachte die Rückseite der Stoßstange die nach vorn in Fahrtrichtung und zum Tank zugewandte Seite. Durch das Profil der im Bild vorhandenen Stoßstange lässt sich eindeutig die Rückseite der Stoßstange definieren. Ist es auch möglich, dass, wenn diese weiter nach hinten angebracht werden würde, die zulässigen Fahrzeugabmessungen nicht mehr eingehalten werden? Noch zur Frage der vorderen und hinteren Stoßstange. Vorgeschrieben sind laut § 32b StVZO nur für bestimmte Fahrzeugarten ein vorderer und hinterer Unterfahrschutz. MfG Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!