Kennzeichnung und Bezettelung
#13216
11.06.2011 21:58
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Dieter Berg
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Hallo zusammen,
ich habe mir die folgenden Gedanken zur Bezettelung und Kennzeichnung von Gefahrgut in Versandstücken gemacht:
1.)Ich habe festgestellt, dass viele Versender die UN-Nummern auf den Versandstücken nur in sehr kleiner Form anbringen. Laut ADR heißt es, dass die UN-Nummer gut sichtbar sein muss. Aber leider ist das in der Praxis nicht wirklich der Fall. Da wird "gut sichtbar" halt sehr unterschiedlich ausgelegt.
Ich meine hierzu, die UN-Nummer müsste aus mindestens 5 Metern Entfernung gut lesbar sein; denn sollte es zu einer Beschädigung oder zu einem Unfall kommen, so kann es unter Umständen Lebensrettend sein, wenn die UN-Nummer sofort erkannt wird.
2.)Das ADR schreibt vor, das Großpackmittel (IBC) über 450 Liter auf 2 gegenüberliegenden Seiten mit Gefahrzetteln zu kennzeichnen sind. Aber was ist mit Paletten? Diese brauchen auch dann nicht auf beiden Seiten gekennzeichnet werden, wenn sie entsprechende Größenverhältnisse überschreiten. Aber gerade Paletten, besonders Umverpackungen sind nicht immer gleich als Gefahrgut zu erkennen.
So meine ich, sollte hierzu eine eindeutige Regel geschaffen werden, die vorschreibt, dass spätestens ab Europalettengröße eine beidseitige Kennzeichnung vorzunehmen ist. So wäre für das Verlade-/Entlade- und Fahrpersonal die Sendung viel schneller als Gefahrgut zu erkennen, das wiederum der Sicherheit dienen würde.
Ich freue mich auf ihre Meinung dazu.
Gefahrgut sollte man "Leben" oder lassen!
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Re: Kennzeichnung und Bezettelung
[Re: Dieter Berg]
#13217
14.06.2011 08:19
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Beiträge: 1,998
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Die RSEB sagt dazu:
<i>Zu Unterabschnitt 5.1.2.2 Buchstabe a 5-2 Als gut lesbare Schrifthöhe der UN-Nummer wird eine Angabe von mindestens 6 mm empfohlen. Es sind auch kleinere Schrifthöhen möglich, sofern die Größe des Versandstückes dies erfordert und die Lesbarkeit trotzdem gewährleistet ist (z.B. Angabe auf Gasflaschen).</i>
Alles andere fällt unter den Bereich "nice to have". Es gibt so viel im GG-Recht, was ich gerne ändern oder eindeutiger geregelt haben würde, aber das wird wohl nicht zu 100% passieren. Für manche Dinge gibt es eben keine eindeutige Antwort, Beispiel: wie groß soll der Auffangbehälter sinnvollerweise sein? Soll man das aus theoretisch max. Lochgröße im Behälter/ Tank x Viskosität/ Fließgeschwindigkeit und Zeit berechnen? Außerdem sind Vorschriften nicht immer logsch. Ein ganzer LKW voller LQ ist auch gefährlich (25 t Gefahrgut), was nützt es groß, das alles als LQ verpackt ist. Wenns brennt, brennt auch das. Da schützt auch keine LKW-Kennzeichnung (die warnt natürlich).
Wenn Umverpackugnen (Paletten) nicht als Gefahrgut zu erkennen sind, hat der Verpacker etwas falsch gemacht, da Umverpackungen ja ggf. separat als GG zu kennzeichnen sind - nur eben nicht zwansgweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten.
Fazit: das GG-Recht war und ist diskussionswürdig und nicht immer sinnig/ logisch. Aber wenn sich alle an den Stand halten, ist es ne recht erfolgreiche/ wirksame/ sichere Sache.
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Re: Kennzeichnung und Bezettelung
[Re: Dieter Berg]
#13218
14.06.2011 12:19
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Hagen
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Zunächst mal bin ich nicht dafür, die Anforderungen an die Bezettelung/Kennzeichnung zu erhöhen. Aus meiner Sicht genügt es auf einer Seite. Zur Schriftgröße: Auch dies würde ich nicht per Vorschrift festlegen wollen (RSEB sind ja nicht verbindlich). Wenn etwas geregelt ist, hat es zwar den Vorteil, (hoffentlich) eindeutig zu sein, ist aber auch starr. Wenn es nicht geregelt ist, ist es zwar nicht eindeutig, dafür kann man aber - in Anführungszeichen - machen, was man will (bis der Richter einem auf die Finger haut). Bei einem nur mäßig sicherheitsrelevanten Thema wie Schriftgröße wäre mir keine Regelung lieber. Gruß Hagen
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Re: Kennzeichnung und Bezettelung
[Re: Hagen]
#13219
14.06.2011 12:54
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Udo Freitag
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Hallo Hagen,
im ADR 2013 wird eine verbindliche Schriftgröße von mindestens 6 mm für die Kennzeichnung festgelegt.
Gruß
Udo
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Re: Kennzeichnung und Bezettelung
[Re: Udo Freitag]
#13220
14.06.2011 15:15
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Dieter Berg
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Ich halte dennoch daran fest, dass besonders die UN-Nummern deutlich größer vorgeschrieben sein sollten. Der Grund ist ganz einfach; ich habe bei diversen Kontrollen von Gefahrgutsendungen festgestellt, dass die UN-Nummern recht oft nur schwer zu finden sind. Daher halte ich das schon für sicherheitsrelvant. Denn gerade bei Beschädigungen sollte doch die UN-Nummer das erste sein wonach das Verladepersonal suchen muss, erweist sich diese Suche als schwierig (wie ich es selbst schon oft erlebte) besteht doch schon abhängig vom beschädigten Gefahrgut ein recht hohes Risiko. Selbst 6 mm sind da viel zu klein, zumal manche Hersteller auch noch recht unterschiedliche Hintergrundfarben verwenden, wodurch die Suche noch schwieriger wird.
Gefahrgut sollte man "Leben" oder lassen!
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