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Road Feeder Service - Luftfrachtersatzverkehr #13395 18.07.2011 14:53
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Claudi Online OP
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Hallo, mal aus Neugier, weil ich mich das schon so lange frage:

RFS (Road Feeder Service), also Luftfrachtersatzverkehr, bei dem statt Fliegern LKW für Kurzstrecken eingesetzt werden (z. B. jemand bucht Luftfracht ab Köln, Ware wird von Köln per LKW nach FFM getruckt und dann erst in den Flieger verladen), können auch Gefahrgut enthalten. Die LKW haben Flugnummern, fahren aber auf öffentl. Straßen.
Gilt für diese dann statt IATA das ADR? Müsste doch so sein. Natürlich müssen die Sendungen schon IATA/ ICAO TI entsprechen, da der acceptance check der Airline schon erfolgt ist und die Waren noch ins Flugzeug kommen. Aber muss nicht auch das ADR gelten, z. B. für Fahrerunterweisung, Fahrzeugausrüstung, -kennzeichnung etc.?
Wie sieht das in der Praxis aus?

Re: Road Feeder Service - Luftfrachtersatzverkehr [Re: Claudi] #13396 18.07.2011 16:59
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M.A.T. Offline
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Hallo "Claudi"
Ist dafür nicht 1.1.4.2.3 ADR einschlägig? Dort wird m.W. nicht zwischen Ihrem Ersatzverkehr und normalen Zulauf unterschieden. D.H. Versendererklärung + ADR-Angaben müßten papiermäßig reichen; falls es natürlich ein Listengut trifft ...
Ansonsten je nach 1000 Punkte-Wert noch Schulung/Ausrüstung.
Gruß
M.A.T.

Re: Road Feeder Service - Luftfrachtersatzverkehr [Re: Claudi] #13397 19.07.2011 08:10
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Hallo Claudi,
Dein Gedanke ist genau richtig! Bei Annahme der Sendung in CGN muss die Airline oder deren Abfertigungsagent wie gewohnt die Sendung nach den Vorschriften der IATA-DGR prüfen. Sollte die Sendung dann auf einen Lkw geladen und per RFS nach FRA getruckt werden, so sind die Vorschriften des ADR entsprechend anzuwenden. Die Airline ist hierbei Absender und meistens auch Verlader...
Gruß, Tom


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