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Beförderungpapier #13399 19.07.2011 09:26
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nerd Offline OP
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Hallo ADR Experten. Ich bin verunsichert und brauche Rat!
Folgender Fall:
Ein Unternehmen A, das ein Versorgungslager betreibt, lagert unter anderem Gefahrstoffe. Das Unternehmen packt die Stoffe zusammen und kennzeichnet die Paletten gemäß ADR.

Unternehmen B kommt, verlädt die Paletten und transportiert sie. Daher weiß Unternehmen A nicht, welche Paletten auf welchen LKW kommen. Entsprechend kann das Unternehmen A doch auch nicht verantwortlich für die Beförderungspapiere sein, oder? Unternehmen A müsste doch dann lediglich pro Palette die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen (Bezeichnung, UN, Beförderungsklasse etc.), damit der Verlader ein Beförderungspapier erstellen kann, oder? Der Verlader ist dann auch für die Zusammenladeverbote zuständig, richtig?
Würde mich sehr über Antwort freuen.
DANKE!!
Nerd.
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Re: Beförderungpapier [Re: nerd] #13400 19.07.2011 11:00
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matigol Offline
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Hallo nerd,

ich denke das verhält sich hier wie in einem Baumarkt. Das Benzin wechselt an der Ladentheke quasi den Besitzer und somit ist derjenige der abholt auch verantwortlich für das Beförderungspapier weil er somit zum Absender wird.
Das Gefahrgut wechselt ja noch in eurem Lager quasi den Besitzer.

Das Thema "Selbstabholer" gab es hier schon einmal. Vielleicht suchst du danach einfach mal.

Gruß
mati

Re: Beförderungpapier [Re: nerd] #13401 19.07.2011 14:14
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TDamm Offline
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Hallo Nerd,

im gewerblichen Bereich vergiss dass mal mit dem Selbstabholer ala Baumarkt.

Da Unternehmen A offensichtlich das Gefahrgut dem Unternehmen B zur Beförderung übergibt, ist das Unternehmen Verlader im Sinne der GGVSEB. Somit obliegt dem Unternehmen A das Beförderungspapier mit der tatsächlichen Verladung zu prüfen und wenn dieses nicht stimmt, dass Fahrzeug nicht beladen zu lassen (7.5.1.2 ADR).
Darüber hinaus hat der Absender das Beförderungspapier nicht für eine unbestimmte Anzahl von Transporten sondern für diesen konkreten Transport zu erstellen. Andernfalls würde ja die Anzahl bzw. die Gesamtmenge des Gefahrgutes (5.4.1.1.1 ADR) unrichtig sein.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Beförderungpapier [Re: TDamm] #13402 20.07.2011 07:59
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

kann mich da meinem Vorredner nur anschließen. Im Baumarkt findet man an mancher Stelle (meistens nur ganz kleingedruckt) Hinweise aus den AGB, dass der Verkauf nur an Privatpersonen stattfindet!! Da läuft dann alles auf die "Hausfrauenbefreiung" gem. 1.1.3.1 a) hinaus!

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Beförderungpapier [Re: G. Homann] #13403 20.07.2011 08:57
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Andreas_A Offline
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Ein Off-Topic-Ausflug:

Hallo Herr Homann,

mich würde die Frage interessieren, ob solche kleingedruckten AGB-Bestimmungen im Zweifelsfall überhaupt belastbar sind.

Aus meinen eigenen Einkäufen (privat) habe ich die Erfahrung, dass die AGB weder so ausliegen/aushängen, dass man sie nicht übersehen kann, noch an der Kasse geprüft wird, ob ich wirklich als Privatperson einkaufe.

Wenn man sieht, dass im Bereich Gefahrgut vieles ausdrücklich zu überprüfen und zu dokumentieren ist, dann scheint mir diese AGB-Regelung doch eher dünnes Eis zu sein.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Beförderungpapier [Re: nerd] #13404 20.07.2011 09:39
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo Nerd,
die Frage ist doch wer ist Absender?
Der Absender hat dafür zu sorgen, dass ein Beförderungspapier für den konkreten Transport mitgegeben wird.
Nach meiner Ansicht muss geklärt werden, wer den Transportunternehmer beauftragt, bedeutet, wer schließt mit dem Transportunternehmen einen Beförderungsvertrag.
Wenn das der Betreiber des Lagers ist, muss dieser für das Beförderungspapier sorgen. Die Formulierung "hat dafür zu sorgen" erlaubt es jedoch das möglicherweise auch der Transporteur diese Aufgabe übernimmt, weil nur er die genaue Beladung der Beförderungseinheit kennt; die Verantwortlichkeit bleibt aber beim Lagerbetreiber.
Konsequenterweise sollte man diese Übernahme der Pflichten des Absenders durch das Transportunternehmen nach GGVSEB schriftlich dokumentieren.

Grüße aus Wadern

W. Kassing

Re: Beförderungpapier [Re: Andreas_A] #13405 20.07.2011 10:00
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Arnold,

inwieweit das juristisch "wasserdicht" ist, vermag ich leider nicht zu bewerten. Im Bereich der Gasflaschenausgabe eines großen orangefarbenen Baumarktes habe ich diesen Hinweis (Auszug aus den AGB) neben anderen Angaben (Transport im PKW, Ladungssicherung ...) schon gesehen.

Re: Beförderungpapier [Re: Wilhelm Kassing] #13406 20.07.2011 15:59
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nerd Offline OP
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Super, das hat mir sehr weitergeholfen! Gut, dass es Experten gibt. :-)
Danke! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />


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