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Zusammengesetzte Verpackung #13464 30.07.2011 17:27
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Gefahrgut-Man Offline OP
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Hallo, handelt es sich bei folgendem Fall um eine zusammengesetzte Verpackung?

UN 1781 wird in einer zusammengesetzen Verpackung angeliefert (Stahlkanister in Holzkiste), der Inhalt wird in die Prozesskammer einer Maschine gepumpt. Jetzt soll die Prozesskammer mit Inhalt zur Reiningung versendet werden.

Darf ich diese Prozesskammer in die Original-Aussenverpackung (Holzkiste) verpacken und als Gefahrgut versenden? Handelt es sich hierbei auch noch um eine zusammengesetzte Verpackung (und man muss lediglich 4.1.1.5 beachten) oder muss eine zusammengesetzte Verpackung auch zusammen geprüft sein?

Vielleicht ist die Antwort ja trivial, aber manchmal steht man einfach auf dem Schlauch ...

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gefahrgut-Man] #13465 01.08.2011 12:25
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Winklhofer Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

da die ausgebaute Prozesskammer sicherlich keine Innenverpackung im Sinne des ADR ist, wird es auch nicht zu einer zusammengesetzten Verpackung. Haben Sie schon überprüft, ob UN 3363 möglich ist?

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Winklhofer] #13466 01.08.2011 12:53
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Hallo Herr Winklhofer,

ich habe mit der UN 3363 immer so meine Schwierigkeiten, muss ich zugeben. Diese Prozesskammer ist mehr oder weniger auch eine Art von Behälter, so dass man m.E. dies nicht als "Maschine" oder "Gerät" bezeichnen kann.

Aber eine Innenverpackung im Sinne des ADR ist es sicher nicht. Welche Möglichkeiten bleiben dann noch, Versand in einer Bergungspackung?

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gefahrgut-Man] #13467 02.08.2011 09:36
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Ich würde gerne die Frage noch mal stellen ...

Darf ich die beschriebene Kammer, befüllt mit UN 1781, als Innenverpackung in der Außenverpackung (Holzkiste) versenden oder geht das nicht, da Innen- und Außenverpackung nicht zusammen geprüft wurden?

Falls ein Versand als zusammengesetzer Verpackung nicht möglich ist, welche Möglichkeiten habe ich dann? Bergungsverpackung? Versand als UN 3363?

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gefahrgut-Man] #13468 03.08.2011 15:17
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Willi_Pape Offline
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Hallo,
zusammengesetzte Verpackungen müssen nicht zusammen geprüft sein. Eine Innenverpackung benötigt keine Zulassung. Aber Deine Holzkiste muss nach ADR zugelassen sein und die Nettomassen gemäß P 010 müssen eingehalten werden.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Winklhofer] #13469 03.08.2011 15:19
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Willi_Pape Offline
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Hallo Winklhofer,
da habe ich aber mal eine Frage. Was ist denn eine Innenverpackung gemäß ADR ???


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Willi_Pape] #13470 04.08.2011 08:00
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Stollentroll Offline
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Hallo Hr. Pape,

eine Innenverpackung nach ADR würde ich im weitesten Sinne gemäß 4.1.3.1 definieren:
"Sofern nichts anderes festgelegt ist, muss jede Verpackung den anwendbaren Vorschriften des Teils 6 entsprechen..."

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Willi_Pape] #13471 04.08.2011 08:45
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Pape,

schöne Frage, auf die man fast warten konnte. Sie wissen selbst, dass das ADR wie auch z. B. die IATA-DGR relativ allgemeine Definitionen dazu in 1.2.1 ADR bzw. Anhang A haben. Hilfreich könnte noch 6.1 der IATA-DGR sein. Allem gemeinsam ist dabei, dass immer auf den Begriff "Verpackung" bzw. "Gefäß" abgestellt wird. Wenn ich mir diese dann anschaue, komme ich zu dem Schluss, dass ein ausgebauter Metallbehälter aus einer Maschine nicht unbedingt darunter zu subsumieren ist.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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