Hallo an Alle,
Mir geht es um 5.4.1.1.7 ADR/RID. Muß dieser Satz immer im Beförderungspapier stehen, oder nur bei unterschiedlicher Bewertung, Gefahrgut ja-nein, der Verkehrsträger z.B. Straße/ Schiff. Bei weiterer Harmonisierung erschliest sich mir der Sinn(nein, nicht der Wirtschaftsprof.)dieser Vorschrift nicht.