Hallo,
ja, mit der ab 1.9.2011 gültigen GbV entfällt der Gb für den Luftverkehr (fehlt er jetzt schon, wird das geduldet).
Beauftragte Personen sind für den Gefahrgutversand im Luftverkehr nicht ausreichend, außer ihr laßt das Klassifizieren, Verpacken, Erstellen der shippers declaration usw. von einem dafür geprüften und zugelassenen Dienstleister machen.
Grüße
GG1