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Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung #13585 31.08.2011 13:32
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Winklhofer Offline OP
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

zum 1. September 2011 tritt die neue GbV in Kraft. Aufgrunddessen wurde von den IHK´n auch das Prüfungssystem angepasst und der Fragenkatalog für die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten angepasst. Dern neue Katalog kann in der Regel auf den Homepages der IHK´n eingesehen und heruntergeladen werden. Z. B. www.schwaben.ihk.de (Stichworte: Standortpolitik, Gefahrgut, Gefahrgutbeauftragte, Prüfungsfragen).

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Winklhofer] #13586 07.09.2011 20:55
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Gerald Offline
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Hallo,
ich bin gerade bei den Fragen zu Gb Prüfung und stehe bei einer Frage auf den Schlauch.
Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR, wenn Unterabschnitt 1.1.3.1 in Verbindung mit Anlage 2 zur GGVSEB angewandt wird?

Die Antwort laut Buch ist "Nein" , dem stimme ich zu, da in 7.5.2.1 und 1.1.3.6 dazu nichts steht, aber einen Bezug zu Anlage 2 GGVSEB kann ich nicht finden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Gerald] #13587 07.09.2011 21:05
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gg-freak Offline
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Antwort auf
Die Antwort laut Buch ist "Nein" , dem stimme ich zu, da in 7.5.2.1 und 1.1.3.6 dazu nichts steht, aber einen Bezug zu Anlage 2 GGVSEB kann ich nicht finden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Hallo Gerald,
Der Bezug zur Anlage 2 ergibt sich aus zusätzlichen Verschärfungen für innerstaatliche Beförderungen mit Fahrzeugen die in Deutschland zugelassen sind. Siehe Anlage 2 Nr. 2.1


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Gerald] #13588 08.09.2011 08:25
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo Gerald,
in der Frage geht es um ADR 1.1.3.1 nicht um ADR 1.1.3.6!!

In der Auflistung in ADR 1.1.3.6.2 ist ADR 7.5.2.1 nicht enthalten; also bei Anwendung der Freistellungsregelung der höchstzulässigen Mengen nach ADR 1.1.3.6 sind die Zusammenladeverbote zu beachten.

Die Anlage 2 GGVSEB regelt in 2.1 als Verschärfung die max. Mengen bei Anwendung der Freistellung nach ADR 1.1.3.1.

Grüße

W. Kassing

Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Wilhelm Kassing] #13589 09.09.2011 19:12
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Gerald Offline
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Hallo,
Danke an Alle für die Antworten, das Hilft schon weiter.

Nun habe ich eine neue Frage.

Angaben zu der höchstzulässigen Masse je Liter Fassungsraum für Tankfahrzeuge steht unter Absatz 4.3.3.2.5.
Was bedeutet zum Beispiel bei UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch C, verflüssigt, n.a.g. in der letzten Spalte der Eintrag "0,42". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Winklhofer] #13590 15.09.2011 17:35
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Gerald Offline
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Hallo,
kann mir mal Bitte jemand mit einfachen Worten erklären, was bedeutet "Assimilierung zur Standartflüssigkeit"? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Danke für die Hilfe.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Gerald] #13591 16.09.2011 08:11
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GG1 Offline
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Antwort auf
Was bedeutet zum Beispiel bei UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch C, verflüssigt, n.a.g. in der letzten Spalte der Eintrag "0,42".


Hallo Gerald,

das bedeutet, daß z.B. in einen 10000 Liter fassenden Tank maximal 4200 kg dieses Produktes eingefüllt werden dürfen (meines Wissens nach wird üblicherweise - jedenfalls in der chemischen Industrie - nach Gewicht befüllt).

Grüße
GG1

Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Gerald] #13592 16.09.2011 08:56
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Andreas_A Offline
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Antwort auf
kann mir mal Bitte jemand mit einfachen Worten erklären, was bedeutet "Assimilierung zur Standartflüssigkeit"?


Hallo Gerald,

bei der Zulassung der Verpackungen muss ja "irgendwie" die Auswirkung des Füllguts auf die Verpackung geprüft werden. Damit man nicht bei häufig transportierten Stoffen jeden dieser Stoffe mit jeder Verpackung prüfen muss, gibt es im ADR diese "Assimilierungsliste".

Darin wird vielen Gefahrgütern eine Standardflüssigkeit zugeordnet, die sozusagen Modellsubstanzen für verschiedene Wirkungen auf die Verpackung darstellen.

Z.B. findet man bei Salzsäure (UN1789) die Standardflüssigkeit Wasser. Es wird also angenommen, dass Salzsäure keinen chemischen Einfluss auf die Verpackung hat und nur das Gewicht des Füllguts bei den Verpackungsprüfungen relevant ist.

Viele Grüße,
Andreas

Re: Fragenkatalog Gefahrgutbeauftragtenprüfung [Re: Winklhofer] #13593 16.09.2011 15:33
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Gerald Offline
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Hallo GG1 und Andreas A,
besten Dank für Eure Antworten, die helfen mir auf meinen Weg zum Gb auf jeden Fall weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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