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Verlader #13640 09.09.2011 11:38
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Frank D. Offline OP
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Hallo, folgene Frage:
Verlader bei Gefahrgut ist das Unternehmen , das die gefährlichen Güter in ein Fahrzeug oder einen Großcontainer verlädt.
Kann diese Verantwortlichkeit auch auf einen Mitarbeiter übertragen werden?
Müsste er bei z.B. unzureichender Ladungssicherung,falscher Bezettelung usw. dann dafür gerade stehen und könnte haftbar gemacht werden?
der Frank

Re: Verlader [Re: Frank D.] #13641 09.09.2011 11:51
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Willi_Pape Offline
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Hallo Frank,
das "kann" nicht nur, das wird es sogar!!! Das sind dann die beauftragten Personen. Es gibt laut § 9 OWiG 2 Arten von beauftragten Personen. Erstens "bP" auf Grund ihrer Stellung. Damit sind alle Betriebsleiter bP. Zweitens "bP" die nicht im Range eines Betriebsleiters sind. Diese müssen aber schriftlich bestellt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bei deinem Beispiel Ladungssicherung wird bei einem Verstoß aber meines wissens nach immer die Strassenverkehrsordnung herangezogen. Da sind die Bußgelder höher und die öffentlichen Kassen sind ja leer!!! (Ein Schelm der dabei böses denkt)


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Verlader [Re: Willi_Pape] #13642 09.09.2011 14:52
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Frank D. Offline OP
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Vielen Dank für die Antwort, und ein schönes Wochenend.

Re: Verlader [Re: Willi_Pape] #13643 10.09.2011 07:51
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Pape,

seit wann wird mangelhafte bzw. keine Lasi von Gefahrgütern nach der StVO geahndet und warum sind die Bußen dort höher? Beispiel Verlader §37(1)Nr,21a i.V.m. §29(1) GGVSEB gleich 500,-¤. Ferner ist meines erachtens eine schriftliche Bestellung der bP nicht zwingend erforderlich, wäre aber ratsam. Wer die Auffassung vertritt eine mündliche Übertragung von Pflichten ist ausreichend, dann ist das auch ok.

Gruß

Udo

Re: Verlader [Re: Udo Freitag] #13644 14.09.2011 10:13
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Freitag,
ich weiss nicht welcher teufel mich da geritten hat! Bei dem Bußgeld haben Sie natürlich recht. Man sollte hier eventuell noch erwähnen das der Fahrer bei Ahndung nach Gefahrgutrecht KEINE Punkte in Flensburg erhält, nach Ahndung nach Strassenverkehrsordnung aber Punkte bekommt.
Zur beauftragten Person. Im Gesetz steht nicht ausdrücklich das die bP schriftlich bestellt werden muß. Es steht dort das sie ausdrücklich bestellt werden muss. Aber wie soll denn eine mündliche bestellung vor Gereicht nachgewiesen werden??? Ich kann mir nicht vorstellen das plötzlich die Reinigungskraft vom Richter verurteilt wird, nur weil der Cheffe aussagt: "Ich habe die Person ausdrücklich mündlich zur beauftragten Person bestellt!!!"


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape

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