Hallo Herr Pape,
seit wann wird mangelhafte bzw. keine Lasi von Gefahrgütern nach der StVO geahndet und warum sind die Bußen dort höher? Beispiel Verlader §37(1)Nr,21a i.V.m. §29(1) GGVSEB gleich 500,-¤. Ferner ist meines erachtens eine schriftliche Bestellung der bP nicht zwingend erforderlich, wäre aber ratsam. Wer die Auffassung vertritt eine mündliche Übertragung von Pflichten ist ausreichend, dann ist das auch ok.
Gruß
Udo