Probeflaschen mit Salzsäure
#13669
16.09.2011 12:49
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U. Becker
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Hallo zusammen, unsere Tankwagenfahrer erhalten bei der Ladungsübernahme teilweise auch eine Probeflasche aus Glas oder Plastik, mit ca. 200 ml, UN 1789, Chlorwasserstoffsäure, 8, II. Die Flaschen sind unverpackt und nicht gekennzeichnet. Laut Verlader ist die Mitnahme einer unverpackten Probeflasche erlaubt da der LKW ja entsprechend ausgeschildert und ein Beförderungspapier für die gesammt Ladung mitgegeben wurde. In der ADR können wir leider keinen Hinweis auf den Versand einer Produktprobe finden. Müssen die Probeflaschen gekennzeichnet und die Verpackunsvorschriften beachtet werden oder fällt die Produktprobe nicht unter den ADR Vorschriften?
vielen Dank für eure Antworten!
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: U. Becker]
#13670
16.09.2011 16:26
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HolgerT
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Da es sich offensichtlich um ein Gefahrgut handelt, ist auch die Produktprobe als Gefahrgut zu handhaben, auf Grund der Menge können aber evtl. Vereinfachungen über bestimmte Freistellungen (hier wahrscheinlich begrenzte Menge) angewandt werden. Dann sind natürlich die dort geforderten Dinge nach Kennzeichnung, Verpackung usw. einzuhalten.
Gruß Holger
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: HolgerT]
#13671
19.09.2011 15:40
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biowiz
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hmmm, als erstes würde ich denken, dass die Flasche mal als Gefahrstoff gekennzeichnet werden muss. bw
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: U. Becker]
#13672
19.09.2011 16:47
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duldinger
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Dem ADR ist es völlig egal, ob das gefährliche Gut ein Muster, eine Probe, ein Versuchspräparato.ä. ist. Es ist und bleibt ein Gefahrugt. Zu deinen Angaben hätte ich folgenden Lösungsvorschlag: Aus den Freigestellten Mengen bist du mit der Menge raus aus der Ausnahme nach 3.5.1.2 ADR. Somit ist die Probe nach ADR voll zu deklarieren. Meiner Meinung nach müssen diese Flaschen dann auch im Beförderungspapier seperat aufgeführt werden. Der einzige Vorteil ist, dass du die Flaschen einheitlich mit "LQ" belabeln kannst, da nach 3.2 ADR bis zu 1L erlaubt sind. Der Transport ist ja schon gekennzeichnet, ist also kein Punkt mehr.
Zu Bedenken gibt mir aber auch, dass die Proben dem Fahrer unverpackt mitgegeben werden. Wo "lagert" er die Flaschen? Im Führerhaus? Was geht da denn ab. Zu meiner Zeit als Stückgutfahrer war oberste Devise: KEINE Ware im Führerhaus. - Und dann auch noch Gefahrgut. Wenn das bei Euch täglich Praxis ist, frage ich mich: Wie steht es um die Verantwortung des Arbeitgebers in Sachen Sorgfalt und Sicherheit. Sind eure Fahrer damit einverstanden und wissen der Gefahr dieser Probeflaschen? ------------------------------- Fragen über Fragen. Wo liegt wohl die richtige Lösung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: U. Becker]
#13673
20.09.2011 08:08
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Gandalf
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Hallo zusammen, unsere Tankwagenfahrer erhalten bei der Ladungsübernahme teilweise auch eine Probeflasche Wenn ich das richtig verstehe, lädt der Fahrer Salzsäure und bekommt noch eine Probeflasche mit. Damit dürfte die Probe voll umfänglich dem ADR unterliegen (keine Freistellung, kein LQ). Da ja Beförderungspapier und Fahrzeugkennzeichnung etc. vorliegen, muss die Probe nur gemäß ADR verpackt und gekennzeichnet werden. Eventuell noch die Anzahl der Versandstücke zusätzlich ins Beförderungspapier eintragen. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 20.09.2011 08:09.
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: duldinger]
#13674
20.09.2011 08:17
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Rupert
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Diese Problematik wurde in diesem Forum schon mal so ähnlich angesprochen. Es ging hier um die Mitnahme von Scheibenreiniger (Klasse 3, VP II) oder Additiven bei Tankfahrzeugen etc... Die Probeflasche in einem Karton mit Aufsaugmaterial, LQ Aufkleber drauf, verschließen und sicher verstauen, da ist man auf der sichersten Seite.
Have a nice day!
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Re: Probeflaschen mit Salzsäure
[Re: duldinger]
#13675
21.09.2011 10:55
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U. Becker
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Die Probeflaschen werden selbstverständlich nicht im Führerhaus sondern im Staukasten des Auflieger , in einem Gefahrguteimer mitgeführt. Da die Versender für keine Verpackung oder Belebelung der Probeflaschen sorgen, werden wir jedem Fahrzeugführer einen kleinen Karton mit LQ Aufkleber mitgeben. Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Anmerkungen!
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