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Beraterhaftung #13750 28.09.2011 13:28
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Hallo mal wieder,

ich bin in unserer Firma für Gefahrgut-Fragen zuständig, aber keine Gefahrgutbeauftragte. Wir sind ein Transportdienstleister/-vermittler für unsere konzerninternen Kunden, sowie für externe Kunden.

Mir stellt sich nun die Frage, wie die Haftung unserer Firma aussieht, falls ich unsere Kunden einmal versehentlich falsch berate und dadurch z.B. Ordnungsgelder verhängt werden oder sogar mal etwas passiert. (Grobe Fahrlässigkeit sollten wir ausschließen können ;-) ) Wie und nach welchem Recht muss unsere Firma dann haften?

Gibt es eine Möglichkeit, eines Haftungsausschlusses oder einer Haftungsbegrenzung? Muss soetwas vertraglich geregelt werden? Oder muss/kann ich in meinen Schreiben einen Hinweis aufnehmen, was sicher nicht wirklich im Sinne unserer Kunden wäre? Was müssen wir beachten?

Vielen Dank für eine Information.


Simone
Re: Beraterhaftung [Re: DTM] #13751 29.09.2011 11:48
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M.A.T. Online
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Hallo, DTM,
das ist recht einfach:
1. welche Verträge Sie mit Ihren Kunden haben regelt, welche rechtliche Rolle Sie wahrnehmen. Damit haben sie die Pflichten der Firma.
2. Welche Haftpflicht- und Schadenversicherungen haben Sie? Daraus ergeben sich die möglichen Selbstbehalte.
3. Schäden sind einerseits nach 823 BGB zu bewerten, andererseits abhängig von der Rechtsform Ihrer Firma.
4. Wenn Sie als nicht-Gefahrgutbeauftragte (also wohl auch ohne Schulungsnachweis) beraten sollten Sie schnellstmöglich einen erstklassigen Anwalt haben, denn schauen Sie mal in die GbV § 3 (1).

Wahrscheinlich kann Ihr Betriebshaftpflichtversicherer Ihnen dazu kompetentest Auskunft geben.
Gruß
M.A.T.

Re: Beraterhaftung [Re: M.A.T.] #13752 30.09.2011 10:36
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Guten Morgen M.A.T,

eine Gefahrgutbeauftragten Prüfung habe ich wohl abgelegt, allerdings ist unsere Firma nicht verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen, daher mein Hinweis.

Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise und werde die Spur nun mal aufnehmen. :-)

Ein schönes langes Wochenende wünsche ich!


Simone

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