Hallo mal wieder,
ich bin in unserer Firma für Gefahrgut-Fragen zuständig, aber keine Gefahrgutbeauftragte. Wir sind ein Transportdienstleister/-vermittler für unsere konzerninternen Kunden, sowie für externe Kunden.
Mir stellt sich nun die Frage, wie die Haftung unserer Firma aussieht, falls ich unsere Kunden einmal versehentlich falsch berate und dadurch z.B. Ordnungsgelder verhängt werden oder sogar mal etwas passiert. (Grobe Fahrlässigkeit sollten wir ausschließen können ;-) ) Wie und nach welchem Recht muss unsere Firma dann haften?
Gibt es eine Möglichkeit, eines Haftungsausschlusses oder einer Haftungsbegrenzung? Muss soetwas vertraglich geregelt werden? Oder muss/kann ich in meinen Schreiben einen Hinweis aufnehmen, was sicher nicht wirklich im Sinne unserer Kunden wäre? Was müssen wir beachten?
Vielen Dank für eine Information.