Hallo Strollentroll
die Pflichten (Verantwortlichkeiten) der einzelnen Beteiligten sind in §§ 17-34 der GGVSEB aufgeführt.
Im erstgenannten Fall ist der Absender euer Kunde, der euch beauftragt (es sei denn, es gibt einen Beförderungsvertrag, in dem explizit etwas anders geregelt wurde).
Euer Kunde hat also die Absenderpflichten, wie z. B. Klassifizierung der GG, Hinweis an den Beförder auf das GG mit UN Nummer, Gefahrzetteln, Verpackungsgruppe etc., Erstellung des Beförderungspapiers......
Ihr habt in dem Fall die Verantwortlichkeiten als Beförderer, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer zu erfüllen.
Wenn ihr wie im zweitgenannten Fall als Spediteur auftretet, mit dem Kunden einen Speditionsvertrag abschließt und mit einem Subunternhemer einen Beförderungsvertrag, dann seid ihr Absender, euer Kunde ist der Auftraggeber des Absenders und der Subunternehmer ist der Beförderer.
Euer Kunde muss euch in diesem Fall alle notwendigen Angaben zum Beförderungspapier (welches ihr dann zu erstellen habt) schriftlich mitteilen, also z. B. UN Nummer, Gefahrzettel, Verpackungsgruppe etc..
Gruß
badmintonmike