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Verantwortlichkeiten bei Gefahrgut-Abfällen #13809 13.10.2011 11:07
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Stollentroll Offline OP
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Hallo miteinander!

Unser Unternehmen entsorgt für verschiedenste Kunden diverse Gefahrgut-Abfälle.
In der Regel meldet sich der Kunde in unserer Auftragsannahme und beschreibt grob, welche Gefahrgüter er abgeholt haben möchte.
Diese werden dann meist direkt von uns mit eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern abgeholt.

Wenn dieser Fall auftritt, müsste doch der Kunde direkt "Absender" sein, und wir nur "Beförderer" ?!

Wenn unser Unternehmen jetzt einen Subunternehmer einsetzt, der die Gefahrgüter abholen soll, werden wir dann "Absender" und der Kunde zum "Auftraggeber des Absenders" sowie der Subunternehmer zum "Beförderer"?

Zur Erklärung:
Ursprung der Frage ist inwieweit die Leute der Auftragsannahme bzw. Disposition zu schulen und zu überwachen sind. (Kap. 1.3 ADR 2011)

Re: Verantwortlichkeiten bei Gefahrgut-Abfällen [Re: Stollentroll] #13810 28.10.2011 14:00
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badmintonmike Offline
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Hallo Strollentroll

die Pflichten (Verantwortlichkeiten) der einzelnen Beteiligten sind in §§ 17-34 der GGVSEB aufgeführt.

Im erstgenannten Fall ist der Absender euer Kunde, der euch beauftragt (es sei denn, es gibt einen Beförderungsvertrag, in dem explizit etwas anders geregelt wurde).
Euer Kunde hat also die Absenderpflichten, wie z. B. Klassifizierung der GG, Hinweis an den Beförder auf das GG mit UN Nummer, Gefahrzetteln, Verpackungsgruppe etc., Erstellung des Beförderungspapiers......
Ihr habt in dem Fall die Verantwortlichkeiten als Beförderer, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer zu erfüllen.

Wenn ihr wie im zweitgenannten Fall als Spediteur auftretet, mit dem Kunden einen Speditionsvertrag abschließt und mit einem Subunternhemer einen Beförderungsvertrag, dann seid ihr Absender, euer Kunde ist der Auftraggeber des Absenders und der Subunternehmer ist der Beförderer.
Euer Kunde muss euch in diesem Fall alle notwendigen Angaben zum Beförderungspapier (welches ihr dann zu erstellen habt) schriftlich mitteilen, also z. B. UN Nummer, Gefahrzettel, Verpackungsgruppe etc..

Gruß
badmintonmike

Re: Verantwortlichkeiten bei Gefahrgut-Abfällen [Re: badmintonmike] #13811 29.10.2011 08:25
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A.Fischböck Offline
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Ich sehe die ganze Sache so:

Wenn der Kunde den Auftrag für die Abholung der Abfälle erteilt, so wurde ein Beförderungsvertrag abgeschlossen und der Kunde ist der Absender.

Beauftragt aber der Kunde die Entsorgung der Abfälle, so schließt das Entsorgungsunternehmen mit dem Frächter (selbst wenn es der firmeneigene Fuhrpark ist) automatisch einen Beförderungsvertrag ab und somit hat das Entsorgungsunternehmen die Absenderpflichten.

Also die Wortwahl macht's aus.
Gruß
Alfred


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