Re: Schriflliche Weisung
[Re: Susann Miller]
#1382
29.01.2004 18:16
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J. Holzapfel
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Hallo zusammen
mir stellt sich nun die Frage, wie muß eine Kanalabdeckung beschaffen sein? Reicht eine dichte Plastiktüte oder muß es die flüssigkeitsgefüllte Version sein, die in Chemieanlagen sehr beliebt ist? Gibt es irgendwo einen Hinweis im ADR oder der RSE oder sonstwo <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße J. Holzapfel
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Schriflliche Weisung
[Re: M.Brück]
#1383
30.01.2004 00:22
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Joachim Draxler
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Hallo Mario,
die Sache mit der fehlenden Kanalabdeckung auf unseren Schriftlichen Weisungen beschäftigt mich jetzt schon ein paar Tage. Einen eindeutigen Grund warum diese nicht angegeben ist habe ich bis jetzt noch nicht herausgefunden (bleibe aber dran <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />). Grundsätzlich führen alle Tankwagen die bei uns beladen werden eine Kanalabdeckung mit. Bei dieser handelt es sich um eine Säure.- Lauge.- und Lösemittelbeständige Folie ca. 1,5 X 1,5 mtr. groß, sie ist Bestandteil der Gefahrgutausrüstung (best. aus Eimer, Schaufel, Besen, Kanaladeckung sowie Sand oder anderes Absorbtionsmittel). Einen Kanal mit der Folie richtig dicht zu bekommen ist meiner Meinung nach sehr schwierig, einfacher und auch besser zu überwachen ist da ein Wall aus z.B. Erde. Ein Eindringen von Flüssigkeit in den Kanal kann ich hier jederzeit direkt Beobachten, was bei der Folie nur nach deren Entfernung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Stein am Kocher Joachim
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Re: Schriflliche Weisung
[Re: Joachim Draxler]
#1384
30.01.2004 09:27
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MFischer
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Hallo Herr Draxler,
wie wäre es mit einem Schlauch, der mit Sand, o.ä. gefüllt ist? Ich habe so etwas bei einer Schulung einmal gesehen, weiß aber leider den Hersteller nicht mehr.
Dies würde den von Ihnen beschriebenen Nachteil von Abdeckfolien vermeiden, ginge aber schneller als einen Erdwall zu errichten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Fischer
Zuletzt bearbeitet von MFischer; 30.01.2004 09:28.
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Re: Schriflliche Weisung
[Re: Joachim Draxler]
#1385
30.01.2004 09:54
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M.Brück
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Hallo Leute,
ich habe den Aspekt mit der Kanalabdeckung nur aus der Sicht OWI ja oder nein betrachtet und komme hier zu dem Schluß, dass keine OWI vorliegt.
Für die Art und Weise wie man einen Kanal am sichersten abdecken kann, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, allein aus dem Bereich Feuerwehr kenne ich viele. Zu Bedenken gilt jeodch immer, dass Kanalabdeckungen für die Fahrer einfach, schnell und effektiv einsetzbar sein sollten, damit sich der Fahrer nicht zu lange in dem Gefahrenbereich aufhalten muss, denn hierfür ist die Schutzausrüstung meist nicht geeignet. Am schnellsten ist daher sicher die Kanalabdeckung in Form einer beständigen Folie in Verbindung mit einem Wall aus Erde, Sand oder anderern Aufsaugmaterialien. Damit kann ausgetretenes Gefahrgut in kleineren Mengen sicher vor dem Eindringen in die Kanalisation gehindert werden. Bei größeren Leckagen ist für den Fahrer ohnehin nichts zu machen, bedenkt man in welch kurzen Abständen gerade innerorts Kanaleinläufe auf den Straßen zu finden sind und ich denke es stünde in keinem Verhältnis wenn man dem Beförderer mittels Unfallmerkblatt aufgeben würde beispielsweise 10 oder mehr Kanalabdeckungen mitzugeben.
An die verwantwortlichen Gefahrgutbeauftragten kann ich nur die Empfehlung geben sich in solchen Dingen an die örtlichen Feuerwehren zu wenden und sich dort zu besprechen und Informationen einzuholen. Auch der Einsatz von Feuerlöschern kann dort u.U. geübt werden, was für viele sicher sehr nützlich wäre.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: Mindestausrüstung
[Re: UHeins]
#1386
21.10.2006 16:22
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AndyG
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Hallo,
bei uns werden Schaufel, Besen und Kanalisationsabdeckung weggelassen.
In erster Linie weil Gefahr besteht dass irgendwann einmal ein LKW ohne dasteht - und wir uns das logistisch nicht leisten wollen (Ware muß zum Kunden / Lagertank wäre sonst schnell voll).
Die meisten LKW´s haben diese Ausrüstungsteile aber ohnehin mit dabei.
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Re: Mindestausrüstung
[Re: AndyG]
#1387
02.01.2007 11:24
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TDamm
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Hallo AndyG,
die Schaufel, den Besen und die Kanalisationsabdeckung einfach weglassen, ist gefährlich. Für die vorgeschrieben Maßnahmen und die darf man ja laut ADR nicht generell weglassen, muss die Ausrüstung schon passend vorgegeben werden, sonst hat der Absender ein Problem mit dem Inhalt der schriftlichen Weisung. Wurde hier auch so vom Amtsgericht gesehen. Allerdings sollten viele Absender sich mal über den Inhalt der schriftlichen Weisung Gedanken machen und diese dem Gut anpassen. Mir leuchtet nämlich nicht ein, warum bei einem Gastransport ein Besen zwingend mitzuführen ist. Steht aber in manchen Weisungen so drin und der Beförderer ist dann dran gebunden.
Gruß Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Schriflliche Weisung
[Re: MFischer]
#1388
05.01.2007 06:00
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skassi01
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Hallo Herr Fischer, Hallo Herr Draxler,
ich habe diese - mit Absobtionsmaterial gefüllten - Schläuche im Zubehörhandel für Sportboote schon mehrfach gesehen. Sie werden dort in diversen Größen zum Aufsaugen von Betriebsstoffen aus der Bilge angeboten. Diese Schläuche in Verbindung mit einer entsprechenden Folie dürfte ein Einlaufen in die Kanalisation wirkungsvoll verhindern. Zumindest bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
Mit freundlichem Gruß
Th. Hein
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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