Gefahrgut mit Gabelstapler?
#1391
25.01.2004 20:28
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VKS
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Spezi
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Wie ist die Meinung im Forum bei Gefahrgut"beförderung" mit einem Gabelstapler. Da hier nun nicht die großen Entfernungen zu überbrücken sind, stellt sich die Frage eigentlich nur im Umkreis der Be-/Entladestelle:
1. Gefahrgut wird mit Stapler im umschränkten Firmengelände beladen/entladen.
2. Gefahrgut wird mit Stapler außerhalb des Geländes (öffentliche Straße lt. Legaldefinition) entladen/beladen
3. Der Fahrer einer Firma XY fährt mit einem Gabelstapler und befördert einen Tankcontainer (üblich in einigen Baufirmen) zur nächsten Tankstelle, um diesen mit neuem Dieselkraftstoff zu befüllen. Transport auf öffentlichen STraßen! Gabelstapler fährt mit ca. 20 km/h bbH.
Sind die ADR-Vorschriften zu beachten? Sind langsamfahrende Kraftfahrzeuge von dem ADR ausgeschlossen. Wie begründe ich das?
Danke für die Antworten.
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: VKS]
#1392
26.01.2004 10:42
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TDamm
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Hallo VKS,
nach meiner Auffassung ist auch ein Gabelstapler ein Fahrzeug im Sinne des Kap. 1.2 ADR. Somit sind die Gefahrgutvorschriften bei der Beförderung auf der Straße einzuhalten.
Da Sie Diesel im Tankcontainer angesprochen haben, möchte ich noch darauf verweisen, dass damit die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR nicht anwendbar ist (kein Versandstück). Auch dürfte wohl die Ladungssicherung ein erhebliches Problem darstellen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: VKS]
#1393
26.01.2004 11:25
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Udo Leithold
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Hallo VKS,
Zu 1.: Auf dem Firmengelände gilt das Gefahrstoffrecht. Zu 2.: Das Be- und Entladen ausserhalb des Betriebsgeländes unterliegt zwar dem Gefahrgutrecht, aber die dabei benutzten Fahrzeuge (z. B. Stapler) müssen nicht dem Gefahrgutrecht entsprechen. Sie unterliegen aber der Betriebssicherheitsverordnung. Zu 3.: Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Beförderung im Sinne des ADR. Es sind alle zutreffenden Vorschriften einzuhalten. Auch wenn der öffentliche Verkehrsweg "nur" gekreuzt wird, sind die Vorschriften einzuhalten.
Das ADR kennt den Begriff Kraftfahrzeug nicht, es wird immer von Fahrzeugen gesprochen. Dieser Begriff ist viel weiter zu fassen. Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug oder ein Handwagen.
Viele Grüße U. Leithold
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: Udo Leithold]
#1394
26.01.2004 12:44
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Kay Schmauder
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Hallo zusammen,
wenn ich nun wie unter Punkt 3 einen Transport nach ADR usw. usv. habe müsste ja eigentlich der Stapler so einige Modifizierungen nach ADR haben (Besondere Zulassung)! Wer hat so einen Stapler?
Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: VKS]
#1395
26.01.2004 14:12
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Rupert
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Hallo ! Pkt 1) kann ich den ADR nicht zuordnen.
Pkt 2) ist fraglich ? Hier kommt es darauf an wie weit man den Begriff "geschlossenes Betriebsgelände" auslegt. Es kann sein, dass man die öffentliche Strasse auch noch zum Betriebsgelände zählen kann, z.b. in einem Industriegebiet. Die Be- und Entladevorgänge fallen immer ins ADR.
Bei Pkt 3) ist zu unterscheiden. Wenn wenn man genau schaut, gibt es eine Definition von Fahrzeugen für das ADR: zu finden in der Richtline 94/55 EG (Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße) auf diese Richtlinie wird z.B. im österr. GGBG verwiesen. zitiere: "- "Fahrzeug", mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger; " Manche legen das (scherzhafterweise) so aus, dass eine Beförderung mit einen Fahrrad oder mit einen Pferdefuhrwerk nicht unter das ADR fällt, nach meiner Auffassung darf nur ein Fahrzeug mit den oben angeführten "Mindestanforderung" verwendet werden: - Kraftfahrzeug - vier Räder - für den Strassenverkehr zugelassen - mehr als 25km/h Höchstgeschwindigkeit Wenn der Stapler dies erfüllt, dann kann man einen Schritt weiter denken.
Ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem hier ging es um den innerbetrieblichen Transport in einer größern Krankenhauskomplex wenn gefährlicher Güter mit den Elektrowagen von einem Gebäude zum anderen Gebäude transportiert worden sind.
lg rupert
zum Fahrrad: Vielleicht weiß wer wie dies z.B. die Fahrradbotendienste handhaben ?
Have a nice day!
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: VKS]
#1396
30.01.2004 21:50
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VKS
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Danke zunächst an alle:
Nun... gibt es im deutschen Gefahrgut-Recht (GBefG...) nicht auch die Einschränkung der Fahrzeuge mit 25km/h bbH? Ist denn mit Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit darunter überhaupt an eine "Beförderung" i.S. dieser Vorschriften zu denken? Der Stapler hilft doch auf dem Gelände/auch davor nur, die Waren auf/abzuladen und zu verstauen/lagern.
Und das mit dem Tankstellentransport ist nicht soooo selten. Da fährt der Baustellenfritze mit dem Stapler zur Dieselzapfsäule und betankt die "Baustellentankstelle" bevor er sie auf seinen Klein-Lkw hievt und zur nächsten Baustelle fährt.
Tja... was nun??
Gruß´VKS
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Re: Gefahrgut mit Gabelstapler?
[Re: VKS]
#1397
05.02.2004 08:54
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TDamm
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Hallo VKS,
dass, was andere vormachen, muss nicht immer Richtig sein! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Gerade bei Bauunternehmen, insbesondere beim Betanken mit mobilen Tankanlagen, geht vieles daneben.
Vielleicht mal mit der Gewerbeaufsichtbehörde drüber reden.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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