Hallo Ernest,
wir bekommen u.a. Abfälle von Metallalkylverbindungen (X333, UN 3394, Gefahrzettel 4.2 und 4.3) zur Entsorgung. Diese werden notwendigerweise unter Inertgas in Tankcontainern transportiert.
Natürlich handelt es sich dabei um Gefahrgut, das vollständig den GG-Vorschriften unterliegt. Bei einem Unfall ist ein Austritt aus der Umhüllung bzw. der Verlust der Inertisierung nicht ausgeschlossen. Daher ist eine entsprechende GG-Kennzeichung etc. unbedingt erforderlich.
Gruß
badmintonmnike