Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat bereits jemand von euch die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gegenüber einem Kunden, der Gefahrgutverpackungen bezieht, bestätigen müssen?
Wie habt ihr den Umgang mit Gefahrgutverpackungen dokumentiert, für die bestimmte Anforderungen ausgenommen sind (Artikel 6, 7 und 29)?
Welche Formulierungen oder Unterlagen habt ihr genutzt, um dies rechtskonform und dennoch transparent gegenüber den Kunden zu kommunizieren?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Hinweise.
Freundliche Grüsse
N.R.