Hallo zusammen,
wir befördern bisher einen Stoff mit ~ 20 % Blei unter UN 2291, Bleiverbindungen, löslich, n.a.g. Nach neuesten Erkenntnissen enthält der Stoff auch Cadmiumverbindungen (UN 2570) knapp oberhalb der Einstufungsgrenzen. Jetzt ist die Frage, ob wir die bisher genutzte UN-Nummer 2291 ändern und zukünftig unter UN 3288, giftiger, anorganischer, fester Stoff n.a.g. befördern oder nicht. Ich persönlich würde wegen der viel höheren Anteile der Bleiverbindungen dazu tendieren UN 2991 beizubehalten, es soll ja möglichst die genaueste Bezeichnung gewählt werden. Bei Un 3288 könnte ich aber beide Inhaltsstoffe berücksichtigen (technische Benenung) und so den Informationsgehalt steigern. In Bezug auf anzuwendene Maßnahmen macht das aber wohl kaum einen Unterschied. Wie ist hier hier eure Meinung? Es geht übrigens immer nur um VP III.
Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 04.11.2011 09:55.