UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
#1398
26.01.2004 12:58
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Listis,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass hier mir jemand Hilfe bieten kann. Wir versenden seit neustem Gefahrgüter der Klasse 9, UN 3082, Einvironmentally substance, LIQUID, N.O.S. per Luft. Heute wurde eine Sendung von der TR abgelehnt mit der Begründung die Massangabe in kg sei falsch.... Flüssigkeiten müssten grundsätzlich in Liter angegeben werden. Der Checker konnte mir aber keine Begründung liefern.
Nach Abschnitt 8.1.6.9.2 (a) heisst es "... die Nettomenge ( einschliesslich der Masseinheiten, wie in den Spalten H, J oder L angegeben, ....) Nun ist unter UN3082 nur in der Spalte H die max. Menge des Versandstückes angegeben ( 30 KG )...die restlichen Spalten sind " frei". Somit haben wir nur die KG als Referenz. Der Checker ist aber der Meinung, diese Angabe bezieht sich nur auf das Versandstück und nicht auf den Gefahrgutinhalt.
Nun meine Frage:
Wo steht, dass Flüssigkeiten in L angegeben werden muss? Gibt es eine Vorschrift, die beschreibt wann, wie, welche UN in Liter oder Kilo in der shippers angegeben werden muss?
Ich hoffe auf reichlich Hilfe <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Danke & Gruss
Micha
|
|
Re: UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
#1399
27.01.2004 09:46
|
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl
Veteran
|
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199 |
Hallo Micha,
nach 8.1.6.9.2 (b) würde ich bei "Frei" bzw. "No Limit" alle Möglichkeiten der Mengenangaben, also Netto "kg" oder "L", oder als Brutto "kg G" als zulässig ansehen.
Vermutlich hat es sich einfach so eingebürgert, bei Flüssigkeiten L und bei Feststoffen kg, weil dies ja fast immer nach den Angaben in Spalten H, J oder L übereinstimmend angegeben ist. Bei "Frei" ist es aber nach 8.1.6.9.2 (b) frei wählbar.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
|
|
Re: UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
[Re: Anderl]
#1400
28.01.2004 08:21
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Micha, hallo Anderl
Ich kenne diese Problematik ebenfalls. Als Grundsatz sollte man sich angewöhnen (um Ärger zu ersparen), bei Flüssigkeiten immer L und bei Feststoffen immer kg angeben. Für UN 3082 gilt die Pack Instr 914 und dort sind die Mengen halt auch in L angegeben.
Gruss
Zuletzt bearbeitet von ReinhardM; 28.01.2004 09:08.
|
|
Re: UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
#1401
28.01.2004 09:51
|
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl
Veteran
|
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199 |
Hallo Markus,
gebe dir Recht, bei UN3082 ist man mit der Angabe L auf der sicheren Seite. Die Checker sind es eben so gewohnt. Nach DGR wären aber alle Angaben zu akzeptieren. Die Angabe L ist auch nur bei den Begrenzungen für Innenverpackungen zu finden und diese müssen nicht auf der DGD angegeben werden.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
|
|
Re: UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
[Re: Anderl]
#1402
28.01.2004 16:00
|
Anonym
Nicht registriert
|
Anonym
Nicht registriert
|
Hallo Hr. Anderl, Hallo Markus,
vielen Dank für die Antworten. Wir werden in Zukunft die Angaben in Liter machen, in der Hoffnung daß das auch alle Airlines akzeptieren... wer weiss, welche es doch in kg haben will... Ich persönlich find's etwas blöd, denn man ist somit der Airline ausgeliefert und wenn es dem Checker nicht passt, dann sind wir als Versender die Dummen und dürfen den Re-Check bezahlen... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Gruss
Micha
|
|
Re: UN3082 - Massangabe in der Shippers Decl.
#1403
16.04.2004 23:30
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85 |
Hallo Micha, man ist den Airlines nun wirklich nicht ausgeliefert und der Checker muss den festgestellten Fehler dokumentieren. D.h. er muss in den IATA-DGR nachweisen das Du einen Fehler gemacht hast. Bei der Mengenangabe wird, bis auf ganz wenige Ausnahmen, immer von KG ausgegangen. Manchmal wirkt ein Telefonat mit dem LBA wahre Wunder um dem Checker seine Grenzen auf zu weisen:-) Das LBA sieht die Mengenangabe nicht als schicherheitsrelevant an und kann den Transport dennoch freigeben....die Re-Checkgebühr geht somit zu Lasten des Handlingspartners. In der Regel wäre allerdings ein kurzes informelles Telefonat mit der Airline oder deren Handlingspartner sehr hilfreich um unnötige Kosten zu vermeiden. Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|